von Marcel Kleffmann,

Urheberrecht ohne neue Bagatellklausel



Laut dem Handelsblatt wird die Bagatellklausel für Privatkopien (insbesondere durch ein P2P-Netzwerk) nicht im neuen Gesetzesentwurf eingeführt, der heute verabschiedet werden soll.



Update 17:32 Uhr:



Mittlerweile hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Das Recht auf eine private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt erlaubt. Somit ist auch die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks in digitaler Form zulässig. Die Umgehung des Kopierschutzes ist und bleibt verboten (auch für private Zwecke). Am Recht auf Privatkopie wurde nie gerüttelt.



Der Vorschlag, eine Bagatellklausel einzuführen, hat es nicht in die Modernisierung des Urheberrechts geschafft. Die vorgeschlagene Klausel betraf den Besitz einer geringen Zahl nicht legaler Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch und richtet sich in erster Linie an Personen (vor allem jüngeren Alters), die eine Kopie aus illegaler Quelle angefertigt haben (z.B. von P2P-Netzwerk).



1. Erhalt der Privatkopie
Private Kopien nicht kopiergeschützter Werke bleiben grundsätzlich im bisherigen Umfang erlaubt. Damit hält der Entwurf an zwei Grundentscheidungen des "Ersten Korbs" fest:



Die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks ist auch in digitaler Form zulässig.
Es ist verboten, Kopierschutz zu umgehen.

Wie in der analogen Welt wären Verbote oder Beschränkungen der Privatkopie nicht durchsetzbar und damit sinnlos, weil Urheber und ihre Verwerter diejenigen, die Privatkopien herstellen, auch in der digitalen Welt nicht umfassend überwachen können. In einem Punkt wird das geltende Recht klarer gefasst: Bisher gilt: Eine Kopie ist verboten, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt ist. Mit dieser Regelung wollte man die Nutzung illegaler Tauschbörsen erfassen (Stichwort: legale Quelle). Wenn sich jemand eine zulässige Privatkopie seiner nicht kopiergeschützten Musik-CD macht und diese anschließend unzulässigerweise im Internet zum Download anbietet, handelt es sich jedoch nicht um eine rechtswidrig hergestellte Vorlage, sondern um eine rechtswidrig genutzte Vorlage. Deswegen soll zukünftig gelten: Wenn für den Nutzer der Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon herstellen.



Beispiel: Angebot eines Kinofilms im Internet:
Kein privater Internetuser verfügt über die Rechte zum Angebot eines Kinofilms im Internet. Ein Download eines Kinofilms aus Peer-to-Peer-Tauschbörsen ist also offensichtlich rechtswidrig.



2. Kopierschutz setzt der Privatkopie Grenzen
Seit dem "Ersten Korb" sind der Privatkopie durch technische Schutzmaßnahmen Grenzen gesetzt. Es gilt: "Kopierschutz-Knacken ist verboten!" Diese Regelung ist durch EU-Recht zwingend vorgegeben. Bei dieser Regelung bleibt es: Es gibt keine Durchsetzung der Privatkopie gegen Kopierschutz. Denn: Die Rechtsinhaber können sich durch technische Maßnahmen selbst schützen, und der Gesetzgeber darf ihnen diesen Selbstschutz nicht aus der Hand schlagen. Es gibt kein "Recht auf Privatkopie" zu Lasten des Rechtsinhabers. Dies lässt sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.



Quelle: BMJ

Quelle: Handesblatt, Golem, BMJ

Kommentare

johndoe-freename-93878 schrieb am
Bubunator hat geschrieben: Mit dem Wegfall einer weiteren Klausel und der damit verbundenen Ausweitung des Delinquentenkreises wird sich noch mehr Arbeit anhäufen. Auch wenn Zypries und andere in der Regierung vor den Labels kuschen, das heißt noch lange nicht das die Staatsanwaltschaften deshalb jetzt energischer vorgehen. Sie können es einfach nicht.
:wink:
Das ist schon jetzt ein preapokalyptisches Szenario.
Die Gerichte beklagen sich, da die Akten solcher Fälle immer höher werden. Die wichtigen Sachen bleiben dabei auf der Strecke.
Dieser ganze Aufwand wird vom Steuerzahler finanziert, um der Industrie ja nicht eine Mark durch die Lappen gehen zu lassen.
cruonit hat geschrieben:[...]Andererseits sind die Deutschen ja berühmt dafür sich das mit dem Bücken nicht lange zu überlegen. [...]
Ja vorallem nicht vor der Wirtschaft. Da wurden die Stiefel schon immer gerne geputzt.
cruonit hat geschrieben:Wie masochistisch und degeneriert muss man sein um solche von der Industrie forcierten Gesetze begrüßen zu können?
Guck mal im Geschichtsbuch nach.... Naja ganz so schlimm isses ja Gott-sei-dank noch nich.
Aber wer macht denn die Politik? Zum großen Teil ja wohl auch die Megakonzerne. Und nicht nur, weil dort die verarmten Politker ein paar Beraterjobs machen.
grüße
amiga_md schrieb am
zumindest für mich, denn bis jetzt habe ich alles angezockt, BEVOR ich es gekauft habe. ich kaufe ganz einfach niemals die katze im sack, und mich auf tests von bezahlten testern zu verlassen, wäre dass selbe als mir eine verbung für ein game anzugucken. und kriminalisieren lass ich mich deswegen nicht. dann hat die unterhaltungsindustrie zumindest in mir einen zahlenden käufer verloren ..... jaja die einzelschicksale ...
Bubunator schrieb am
Viel heiße Luft um ein Ärgernis...
Das Gesetz ist grenzwertig, aber im Endeffekt zählt was in der Praxis auch umgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaften freuen sich wahrscheinlich gerade riesig, das sie nun theoretisch auch Delikten aus dem "persönlich verbundenen Bekanntenkreis (Schulhof)" sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken (Mix Cds)" nachgehen dürfen. Ist ja nicht gerade so, daß die Staatsanwaltschaften über zu wenig Arbeit zu klagen hätten- Bei Heise findet sich da ein Artikel drüber:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68882
Kurze Zusammenfassung: 40.000 Anzeigen gegen Unbekannt, die Staatsanwaltschaften müssen extra Personal einstellen um die Daten zu erfassen, von den 9.000 bis dato bearbeiteten Fällen wurden alle fallengelassen.
Mit dem Wegfall einer weiteren Klausel und der damit verbundenen Ausweitung des Delinquentenkreises wird sich noch mehr Arbeit anhäufen. Auch wenn Zypries und andere in der Regierung vor den Labels kuschen, das heißt noch lange nicht das die Staatsanwaltschaften deshalb jetzt energischer vorgehen. Sie können es einfach nicht.
:wink:
johndoe-freename-55290 schrieb am
Die Umgehung des Kopierschutzes ist und bleibt verboten (auch für private Zwecke)
Ein Gesetz das an der Realität vorbei geht und die Interessen der Industrie über die Rechte der Verbraucher stellt. Wie ungewöhnlich...
Aber wenn juckt das schon.
Andererseits sind die Deutschen ja berühmt dafür sich das mit dem Bücken nicht lange zu überlegen. Auch hier gibt?s einige Prachtexemplare die sich nicht entblöden lassen das kopieren von Daten mit Diebstahl gleichzusetzen.
Wie masochistisch und degeneriert muss man sein um solche von der Industrie forcierten Gesetze begrüßen zu können?
4P|Marcel schrieb am
Update!
Nach den Gerüchten von heute Mittag hat das BMJ jetzt eine offizielle Meldung herausgegeben:
Update 17:32 Uhr:
Mittlerweile hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Das Recht auf eine private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt erlaubt. Somit ist auch die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks in digitaler Form zulässig. Die Umgehung des Kopierschutzes ist und bleibt verboten (auch für private Zwecke). Am Recht auf Privatkopie wurde nie gerüttelt.
Der Vorschlag, eine Bagatellklausel einzuführen, hat es nicht in die Modernisierung des Urheberrechts geschafft. Die vorgeschlagene Klausel betraf den Besitz einer geringen Zahl nicht legaler Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch und richtet sich in erster Linie an Personen (vor allem jüngeren Alters), die eine Kopie aus illegaler Quelle angefertigt haben (z.B. von P2P-Netzwerk).
schrieb am