Vorerst kein Verbot von Killerspielen
Obwohl sich einige Landesregierungen vehement dafür einsetzen, will die Bundesregierung wohl vorerst doch kein Verbot von sog. "Killerspielen". Die derzeitige Rechtslage, wonach der Jugendschutz "allerhöchste Priorität" genieße, sei dem Gefährdungsgrad angemessen und ausreichend, teilte das Familienministerium jetzt auf Anfrage der Grünen mit. Er berücksichtige gleichzeitig auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Man wolle erst einmal abwarten, wie die erst 2003 verschärften Regeln im nächsten Jahr in der Praxis greifen. Im Einzelfall sind das: Das Herstellungsverbot von gewaltverherlichenden Spielen nach § 131 Strafgesetzbuch als härteste Sanktion, die Indizierung durch die Bundesprüfstelle sowie die Alterskennzeichnung nach Jugendschutzgesetz durch die USK.
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