Allgemein
22.12.2006 15:00, Jörg Luibl

Beckstein im Interview bei gamaXX

Für die besinnlichen Feiertage noch etwas Killerspielgebäck: Die Kollegen von gamaXX haben ein interessantes Interview mit Günter Beckstein im Angebot.

Darin wird erneut das politische Bestreben des CSU-Politikers deutlich, den für die Gewaltdarstellung verantwortlichen Paragraph 131 des Strafgesetzbuches zu verändern, die USK als einstufende Behörde abzuschaffen und Spiele einem Herstellungsverbot zu unterziehen. Mittlerweile denkt Herr Beckstein auch an den Schutz von Volljährigen:

"Das bisherige System der Alterseinstufungen ist unzureichend. Für viele Fachleute sind einige der Entscheidungen der Alterseinstufung schlichtweg nicht nachvollziehbar. Das System hat aber auch eine grundsätzliche Schwäche: Besonders gefährdet sind auch junge Erwachsene im Alter von 18-25 Jahren, die durch Jugendschutzbestimmungen nicht erreicht werden können."

Hier die weiteren Highlights aus den Antworten des Innenministers, die wir unkommentiert lassen:

"Über die gefährliche Wirkung von Killerspielen gerade auf labile Charaktere gibt es in der Wissenschaft aber keine ernsthaften Zweifel. Die Amokläufe von Erfurt bis Emsdetten wurden von Tätern begangen, die intensiv Killerspiele ausgeübt hatten. Das strafbewehrte Verbot von Killerspielen ist eine wirksame Maßnahme, den Schaden zu begrenzen."

"§ 131 StBG muss so ergänzt werden, dass Herstellung und Vertrieb von menschenverachtenden Killerspielen wirksam unterbunden werden können."

"Die besondere Problematik bei Killerspielen liegt darin, dass anders als bei der passiven Rolle des Zuschauers bei Filmen der Spieler hier aktiv ins Geschehen eingreift und erst durch seine eigene Aktivität die menschenverachtende Darstellung auslöst. Dadurch steigt bei labilen Persönlichkeiten die Gefahr, dass sie sich mit dem Spieleinhalt so identifizieren, dass sie solche Erlebnisse auch in die reale Welt tragen. Deshalb ist eine Änderung des Straftatbestandes § 131 StGB notwendig."

"Wenn es ein Autorennspiel gibt, bei dem die bewusste Herbeiführung eines Unfalls Szenen auslöst, in denen menschliche Körper zerfetzt werden und abgerissene Körperteile detailgetreu dargestellt werden, wie das in einigen Killerspielen der Fall ist, dann halte ich das auch für problematisch, wenn die Rahmenhandlung in einem Autorennen besteht."

"Ein strafbewehrtes gesetzliches Verbot hat Signalwirkung, dass die verbotenen Handlungen als ethisch, moralisch und rechtlich verwerflich gelten."

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