Allgemein
13.02.2007 12:10, Julian Dasgupta

Sofortprogramm für Jugendschutz

Erst kürzlich legte das Bundesland Bayern einen Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vor, jetzt kommen auch von Seiten der Bundesregierung Maßnahmen zur Verschärfung des Jugendschutzes. So hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem die Kriterien verschärft werden sollen.

Zwar werden die Jugendschutzvorschriften aktuell noch vom Hans-Bredow-Institut untersucht, aber auch so wisse man, so die Mitteilung, dass Änderungen an der Praxis notwendig seien. Und jenes Programm hat vier Kernpunkte:

Der erste davon ist die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes. Dies bedeutet u.a.:

"Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) sind in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Sie müssen nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen. (...)

Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, wird gesenkt. Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG)."

Auch die eigentlichen Indizierungskriterien werden erweitert:

"Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index"

Der zweite Kernpunkt, die Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs sieht eine Vergößerung der Alterskennzeichen bzw. Warnhinweise auf den Packungen vor - als Vergleich werden die Warnbotschaften auf Zigarettenpackungen genannt.

Auch sollen die Behörden mit jugendlichen Testkäufern überprüfen dürfen, ob die Verkaufsvorgaben auch in der Praxis von den Läden eingehalten werden. Zusätzlich sollen die Kassensysteme umgerüstet werden, so dass im Fall von betroffenen Spielen, per Warnhinweis nochmal darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Titel nicht an Jugendliche verkauft werden darf.

Kernpunkt 3, die Qualitätssicherung des Jugendschutzes, verlangt stärkere Transparenz seitens der USK und appelliert an die Bundesländer, "kurzfristig ihr personelles Engagement bei der USK verstärken", um so mehr Personal für diesen Bereich zur Verfügung zu haben.

Auch sollen die Prüfkriterien konkreter formuliert und Mitarbeiter der Bundesprüftstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) direkt in den Prüfungsprozess involviert werden.

Punkt 4, die Kommunikation, sieht vor, dass die USK Händler und Eltern ausführlicher über Alterskennzeichnungen bzw. die Kriterien informiert. Auch soll der Jugenschutz stärker an Schulen im Rahmen von Aktionsprogrammen kommuniziert werden.

Auch wurde eine Europäische Fachkonferenz zum Thema "Quo Vadis Jugendmedienschutz?" für Ende 2007/Anfang 2008 angekündigt, auf der die"Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens zwischen Schutzerfordernis, Selbstbestimmung und internationalen Regelungen" erörtert werden sollen.

Im Gegensatz zum deutlich weiter gehenden Neuentwurf des Landes Bayern, sieht das Sofortprogramm allerdings keine Einschränkungen bzgl. der Herstellung von Spielen vor.

0
0
Kommentare

Du musst mit einem 4Players-Account angemeldet sein, um an der Diskussion teilzunehmen.

Es gibt noch keine Beiträge. Erstelle den ersten Beitrag und hole Dir einen 4Players Erfolg.