Allgemein
30.06.2007 14:10, Julian Dasgupta

Schärfere Kriterien für Spiele geplant

Das Bundeskabinett wird laut der Welt im Herbst über eine Verschärfung der bisherigen Bestimmungen für Computerspiele entscheiden. Eine der zentralen angedachten Änderungen: Die Ausweitung der Verbotskriterien von Videospielen. Waren davon bisher vorwiegend "gewaltverherrlichende" Titel betroffen, sollen es zukünftig auch jene sein, in der Spieler "beispielsweise in einem Spiel belohnt werden, weil Sie Gewalt anwenden, anstatt eine Aufgabe friedlich zu lösen."

Ein eigentlich erwarteter Schritt der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, hatte sie dieses Ansinnen doch bereits im seinerzeit angekündigten Sofortprogramm deutlich gemacht. Unzufrieden sei man mit dem bisherigen System - die USK lasse Software durchgehen, die früher noch von der Bundesprüfstelle indiziert worden wäre. Dementsprechend soll der Einfluss der BPjM im Verfahren zumindest bei potenziell kritischen Titel verstärkt werden.

Ebenfalls verbessert werden sollen auch die Einstufungskriterien - diese waren bisher recht unscharf formuliert, was auch seitens der Hersteller öfters kritisiert wurde. Die Vorgaben sollen zukünftig konkreter gefasst sein. Dabei soll nicht nur die Explizität des Inhalts und dessen Kontext berücksicht werden, auch die möglicherweise durch den Titel verursachte Angst und das Suchtpotenzial sollen gewichtet werden.

Zudem soll die bisher noch nicht vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, Testkäufer loszuschicken, um den Handel bzgl. der Umsetzung der Altersvorgaben zu überprüfen, verankert werden. In der Untersuchung des Hans-Bredow-Instituts, deren Ergebnisse auch in den neuen Gesetzesentwurf einfließen sollen, hatte sich zumindest bei den großen Handelsketten gezeigt, dass die dort umgesetzten Maßnahmen griffen. In der Regel mussten die Käufer ihre Ausweise vorzeigen, auch wurden dort die Verkäufer mit einem Warnhinweis auf prekäre Titel aufmerksam gemacht. Entsprechende Systeme sollen nun auch bei anderen Händlern Pflicht werden.

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