Electronic Arts
04.06.2008 22:01, Julian Dasgupta

Weitere Fristverlängerung für T2

Electronic Arts und Take-Two - da war doch was. Der Marktführer hat die Frist für sein vor Monaten unterbreitetes Übernahmeangebot mehrfach verlängert, nachdem man bisher nur knapp acht Prozent der Anteile auf der Haben-Seite verbuchen konnte. Zuletzt hieß es, die Offerte gelte bis zum 16. Juni.

Noch vor Ablauf der Frist haben Riccitiello & Co. diese nun abermals erweitert - diesmal allerdings als Reaktion auf die Untersuchung der möglichen Folgen einer Übernahme durch das US-Kartellamt (Federal Trade Commission). In einer neuen Mitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC lässt EA vermelden, man habe sich mit der FTC auf eine nochmalige Fristverschiebung geeinigt. Demzufolge wird der Publisher bestmöglich mit der Behörde zusammenarbeiten und dieser alle benötigten Informationen zur Verfügung stellen und erst dann zur Tat schreiten, wenn das Kartellamt die Untersuchung abgeschlossen hat - sollte das aber länger als 45 Tage (nach dem Bereitstellen des Materials) dauern, könnte EA die Akquise auch schon ohne das OK angehen. So man sich denn bis dahin einen Mehrheitsanteil am Objekt der Begierde sichern konnte.

Die FTC hatte vor einigen Wochen eine so genannte "zweite Anfrage" gestellt. Das passiert üblicherweise in Fällen, in denen die Regulatoren eine Übernahme und deren Folgen genauer unter die Lupe nehmen möchten, Einsicht in die Geschäftsunterlagen der involvierten Unternehmen verlangen und mit Mitbewerbern erörtern, welche Konsequenzen eine Fusion für den Markt haben könnte. Im Falle der Übernahme Take-Twos könnte nämlich EAs dann recht dominierende Position im Bereich der Sportspiele im US-Markt der FTC zu denken geben, schließlich würde der Marktführer den stärksten Konkurrenten in jenem Genre schlucken.

So war bereits gemutmaßt worden, dass das Kartellamt von EA verlangen könnte, einige der bisher exklusiv gehaltenen Lizenzen und vielleicht gar das eine oder andere Entwicklerteam an andere Publisher abzutreten, um eine marktbeherrschende Stellung der Firma zu unterbinden.

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