von Benjamin Schmädig,

Sony: 15 Mio. Dollar für Kläger nach PSN-Einbruch 2011 zugesagt

Sony (Unternehmen) von Sony
Sony (Unternehmen) von Sony - Bildquelle: Sony
Update 11:41:
Laut gamesindustry.biz könnte Sony der Vergleich weniger Geld kosten als gedacht. Der Hauptteil der Entschädigung würde nämlich in Form von Gratis-Accounts und -Spielen erbracht. Geld - 2.500 Dollar pro Geschädigter - würde nur ausgezahlt, wenn ein Identitätsdiebstahl nachgewiesen werden könne. Zudem würde Sony Anwalts- und Verfahrenskosten für rund 3,9 Millionen Dollar übernehmen.

Ursprüngliche Meldung vom 24. Juli:
Sony hat den Beteiligten einer Sammelklage nach dem Diebstahl ihrer Daten aus dem PlayStation-Network einen Ausgleich im Wert von 15 Mio. Dollar zugesagt, berichtet Polygon mit Verweis auf das entsprechende bei Scribd online gestellte Dokument. Die Kläger verlangten Wiedergutmachung nach dem Einbruch im Sony-Netzwerk vor drei Jahren.

Der Einbruch führte zum mehrwöchigen Ausfall des Netzwerks und die gestohlenen Daten enthielten möglicherweise Angaben zu Kreditkarten. Sony hatte sich für den Vorfall entschuldigt und kostenlose Spiele zum Ausgleich angeboten, die Kläger gaben sich damit allerdings nicht zufrieden. Das Unternehmen bietet ihnen deshalb u.a. weitere Spiele für die damals aktuellen Systeme PS3 und PSP an sowie kostenlose Abonnements für PlayStation Plus und Music Unlimited.

Das Angebot muss von einem Richter abgesegnet werden. Die Anhörung, in der die Verhältnismäßigkeit des Angebots geprüft werden soll, ist für den 1. Mai 2015 angesetzt.
Quelle: Polygon

Kommentare

Alter Sack schrieb am
Balmung hat geschrieben:
Alter Sack hat geschrieben:
Balmung hat geschrieben:Ja, bei uns sind die Konsumenten in so einem Fall völlig machtlos. ;)
Wenn dir ein Schaden entstanden ist bist du auch nicht machtlos. Du musst natürlich den Schaden nachweisen und das der Betreiber wenigstens eine Mitschuld daran hat, z.B. durch Fahrlässigkeit.
Sicher sicher, und wie hoch muss der Schaden sein, damit das überhaupt einen Sinn macht?
Ob es Sinn macht oder nicht muss du entscheiden. Aber ich sag mal so, sollten ausschließlich deine Daten des PSN entwendet worden sein (was in der Regel Mailadresse, Geburtsjahr und Land waren beim damaligen Hack) und du hast keinen finanziellen Schaden erlitten durch eine Benutzung deiner eventuell vorhandenen Kreditkartennunner wirds wohl in D kein Verfahren geben. Und meiner Meinung nach zu Recht.
unknown_18 schrieb am
Alter Sack hat geschrieben:
Balmung hat geschrieben:Ja, bei uns sind die Konsumenten in so einem Fall völlig machtlos. ;)
Wenn dir ein Schaden entstanden ist bist du auch nicht machtlos. Du musst natürlich den Schaden nachweisen und das der Betreiber wenigstens eine Mitschuld daran hat, z.B. durch Fahrlässigkeit.
Sicher sicher, und wie hoch muss der Schaden sein, damit das überhaupt einen Sinn macht?
straw d berry schrieb am
Eridrael hat geschrieben:
PanzerGrenadiere hat geschrieben:also nicht 15 mio. dollar, sondern spielereien im wert von 15 mio. dollar. wenn ich ein unternehmen wegen sowas verklage, dann doch eigentlich nicht für ein paar (mehr) gratisspiele. mal sehen, ob sonys angebot angenommen wird.
Das dachte ich mir irgendwie auch. Der ganze Aufwand nur damit...ja was eigentlich? Die am Ende mit nem Jahr PS+ und drei alten Sony Exklusiven auf PS3 aus dem Gerichtssaal rausgehen? Schon irgendwie seltsam oO
man muss sich ja nicht alles gefallen lassen.
wenn man wem kreditkartendaten und co anvertraut, dann sollen sie auch sicher sein - sony hat, wie immer, gespart und nun kommt die quittung.
dass da ein paar gierige bei sind ist klar, aber vielleicht will der eine oder andere auch ein zeichen setzen.
Alter Sack schrieb am
Balmung hat geschrieben:Ja, bei uns sind die Konsumenten in so einem Fall völlig machtlos. ;)
Wenn dir ein Schaden entstanden ist bist du auch nicht machtlos. Du musst natürlich den Schaden nachweisen und das der Betreiber wenigstens eine Mitschuld daran hat, z.B. durch Fahrlässigkeit.
schrieb am