PSP
06.06.2005 12:36, Benjamin Schmädig

Vielleicht doch nicht im September?

Der Online-Versand ElectricBirdLand sowie weitere Händler haben Unterlassungsforderungen von Sony erhalten, denen eine angebliche Verletzung von Urheberrechten in Bezug auf den Namen Playstation zugrunde liegt. Die Händler zeigen sich davon allerdings wenig beeindruckt und wollen das Importverbot anfechten.

Nicht zuletzt benutzen die Japaner ebenfalls bereits eingetragene Warenzeichen wie PSP, UMD und XMB (ein Teil des PSP-Betriebssystems), die auf britischem Boden nicht von Sony registriert seien. Aus diesem Grund behauptet ElectricBirdLand auch, dass sich der Europastart der Playstation Portable noch weiter verzögern könnte, da vorher eine Einigung mit den Inhabern der Namensrechte oder die Umbenennung der PSP notwendig sei.

Sony hat bereits vor kurzem einen Rechtsstreit in der USA verloren, da die Japaner Patentrechte der Haptic Feedback-Technologie, wie sie in PS2-Controllern zum Einsatz kommt, verletzt hatten. Einen ähnlichen Fehltritt könnten sie sich laut ElectricBirdLand nicht noch einmal leisten.

Ob die unausgesprochene Ankündigung von Gegenklagen allerdings ausreicht, das Importverbot zu stoppen, ist fraglich. Schließlich ist die Einfuhr japanischer und US-amerikanischer Spiele-Hard- und -Software zu gewerblichen Zwecken in Großbritannien verboten, was die Händler schlicht und ergreifend missachteten.

Trotzdem muss sich Sony Gedanken darüber machen, wie der Start in europäischen Gefilden auf die Beine gestellt werden soll. Denn dass kleinere Firmen die Rechte an den ihnen eigenen Namen wie PSP und UMD geltend machen werden, liegt durchaus im Bereich des Möglichen.

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