von Benjamin Schmädig,

Ubisoft erweitert Anteil der Vorstände, um feindlicher Übernahme durch Vivendi entgegenzuwirken

Ubisoft (Unternehmen) von Ubisoft
Ubisoft (Unternehmen) von Ubisoft - Bildquelle: Ubisoft
Ubisoft will zwei neue unabhängige Mitglieder in den Aufsichtsrat einführen, um eine feindliche Übernahme durch Vivendi zu verhindern, wie auf Eurogamer zu lesen ist. Ein aktuelles Aufsichtsratmitglied wird den Rat dafür gegen Ende des Jahres verlassen - der ab Herbst somit insgesamt ein neues Mitglied zählt, falls die Aktionäre der Änderung am 29. September zustimmen.

Dies würde den Anteil unabhängiger Mitglieder gegenüber Vivendis Interessenvertretern erhöhen und so die angeblich versuchte Übernahme seitens des Medienkonzerns erschweren. Vivendi hatte zuletzt mehrfach den Anteil seiner Ubisoft-Aktien aufgestockt (wir berichteten), allerdings auch stets beteuert, nicht an einer Übernahme interessiert zu sein.

Erst vor einem guten Monat hatte sich Vivendi die Mehrheit an Gameloft gesichert, das wie Ubisoft von den Guillemot-Brüdern geleitet wird (wir berichteten). Ubisoft hat vor einigen Tagen hingegen ein Programm vorgestellt, durch das eigene Mitarbeiter Anleihen zu einem vergünstigten Preis kaufen können (wir berichteten).
Quelle: Eurogamer

Kommentare

Alter Sack schrieb am
Liesel Weppen hat geschrieben:
key0512 hat geschrieben:Und ist Ubisoft nicht in der Lage den Verkauf seiner Aktien an bestimmte Personen oder Gruppierungen zu unterbinden, so wie ich als Verkäufer nicht auf einen Kaufvertrag eingeben muss wenn ich nicht will?
Der Besitzer eine Aktie kann entscheiden, ob er sie verkaufen will, oder nicht, aber er kann nicht entscheiden an wen er verkaufen will oder an wen nicht.
Der Knackpunkt ist aber, dass Aktien gehandelt werden und alle möglichen Leute Aktien von Ubisoft besitzen können. Wenn du jetzt also eine Ubisoftaktie kaufst, dann kaufst du die höchstwahrscheinlich von irgendjemandem, aber nicht von Ubisoft direkt. Vom Unternehmen selbst kauft man idR nur beim Börsenstart, wenn die Erstaktien ausgegeben werden. Und hier steht dem Unternehmen auch frei, wieviele Aktienanteile es verkaufen will. Will man vor einer Übernahme absolut sicher sein, darf man halt nur 49% der Aktien ausgeben. Aber das bringt natürlich weniger Geld, als wenn man 80% der Aktien ausgibt, Wenn man aber 80% ausgibt, besteht die Möglichkeit, dass eine einzelne Person im Laufe der Zeit sich diese kompletten 80% aneignet. Wie schon angemerkt, kann sich das Unternehmen aber auch seine eigenen Aktien zurückkaufen, aber das kostet das Unternehmen auch wieder Geld, weil auch wenn es die eigene Aktien sind, die aktuellen Besitzer werden die nicht für Lau hergeben.
Natürlich kann er das. Es wird aber in der Regel bei Kleinaktionären nicht gemacht (oder besser gesagt nie) da du selber am Handel an der Börse nicht ohne Zulassung teilnehmen darfst. Das übernimmt dann die Bank für dich und darauf hat man als Kleinaktionär wenig Einfluss.
Solltest du ausreichend Kohle haben um Aktienpakete in Massen zu besitzen kannst du den Handel auch über deine Bank mitkontrollieren. Firmen oder manchmal auch Privatpersonen machen das um Anteile an Unternehmen zu sichern, verschieben, ... . Siehe hier das Beispiel.
Rein theoretisch könnte man sich Aktien auch noch zu Hause...
Liesel Weppen schrieb am
key0512 hat geschrieben:Und ist Ubisoft nicht in der Lage den Verkauf seiner Aktien an bestimmte Personen oder Gruppierungen zu unterbinden, so wie ich als Verkäufer nicht auf einen Kaufvertrag eingeben muss wenn ich nicht will?
Der Besitzer eine Aktie kann entscheiden, ob er sie verkaufen will, oder nicht, aber er kann nicht entscheiden an wen er verkaufen will oder an wen nicht.
Der Knackpunkt ist aber, dass Aktien gehandelt werden und alle möglichen Leute Aktien von Ubisoft besitzen können. Wenn du jetzt also eine Ubisoftaktie kaufst, dann kaufst du die höchstwahrscheinlich von irgendjemandem, aber nicht von Ubisoft direkt. Vom Unternehmen selbst kauft man idR nur beim Börsenstart, wenn die Erstaktien ausgegeben werden. Und hier steht dem Unternehmen auch frei, wieviele Aktienanteile es verkaufen will. Will man vor einer Übernahme absolut sicher sein, darf man halt nur 49% der Aktien ausgeben. Aber das bringt natürlich weniger Geld, als wenn man 80% der Aktien ausgibt, Wenn man aber 80% ausgibt, besteht die Möglichkeit, dass eine einzelne Person im Laufe der Zeit sich diese kompletten 80% aneignet. Wie schon angemerkt, kann sich das Unternehmen aber auch seine eigenen Aktien zurückkaufen, aber das kostet das Unternehmen auch wieder Geld, weil auch wenn es die eigene Aktien sind, die aktuellen Besitzer werden die nicht für Lau hergeben.
MSentis schrieb am
heretikeen hat geschrieben:
key0512 hat geschrieben:Schreitet die Kartellbehörde oder sowas nicht ein, wenn ein großes Medienunternehmen, sich ein neues medienproduzierendes Unternehmen einverleibt? Und ist Ubisoft nicht in der Lage den Verkauf seiner Aktien an bestimmte Personen oder Gruppierungen zu unterbinden, so wie ich als Verkäufer nicht auf einen Kaufvertrag eingeben muss wenn ich nicht will?
Nein und nein.
Um das etwas auszuführen:
Die beiden Firmen sind zu kleine Fische und haben nicht genügend Marktmacht, als das sich da jemand von staatlicher Seite her interessieren würde. Außerdem gibt es hunderte andere Firmen, so dass die Gefahr einer Monopolentwicklung nicht existiert.
Als AG bist du grundsätzlich nicht gezwungen, deine Aktien an der Börse zu handeln. Sind diese aber an der Börse notiert, so können diese von jedem gekauft und verkauft werden, egal ob Unternehmen oder Privatperson. Es ist aber auch möglich, diese zurückzukaufen und so die Anzahl an freien Aktien zu reduzieren. Kostet halt nur Geld.
heretikeen schrieb am
key0512 hat geschrieben:Schreitet die Kartellbehörde oder sowas nicht ein, wenn ein großes Medienunternehmen, sich ein neues medienproduzierendes Unternehmen einverleibt? Und ist Ubisoft nicht in der Lage den Verkauf seiner Aktien an bestimmte Personen oder Gruppierungen zu unterbinden, so wie ich als Verkäufer nicht auf einen Kaufvertrag eingeben muss wenn ich nicht will?
Nein und nein.
key0512 schrieb am
Schreitet die Kartellbehörde oder sowas nicht ein, wenn ein großes Medienunternehmen, sich ein neues medienproduzierendes Unternehmen einverleibt? Und ist Ubisoft nicht in der Lage den Verkauf seiner Aktien an bestimmte Personen oder Gruppierungen zu unterbinden, so wie ich als Verkäufer nicht auf einen Kaufvertrag eingeben muss wenn ich nicht will?
schrieb am