Natürlich kann er das. Es wird aber in der Regel bei Kleinaktionären nicht gemacht (oder besser gesagt nie) da du selber am Handel an der Börse nicht ohne Zulassung teilnehmen darfst. Das übernimmt dann die Bank für dich und darauf hat man als Kleinaktionär wenig Einfluss.Liesel Weppen hat geschrieben:Der Besitzer eine Aktie kann entscheiden, ob er sie verkaufen will, oder nicht, aber er kann nicht entscheiden an wen er verkaufen will oder an wen nicht.key0512 hat geschrieben:Und ist Ubisoft nicht in der Lage den Verkauf seiner Aktien an bestimmte Personen oder Gruppierungen zu unterbinden, so wie ich als Verkäufer nicht auf einen Kaufvertrag eingeben muss wenn ich nicht will?
Der Knackpunkt ist aber, dass Aktien gehandelt werden und alle möglichen Leute Aktien von Ubisoft besitzen können. Wenn du jetzt also eine Ubisoftaktie kaufst, dann kaufst du die höchstwahrscheinlich von irgendjemandem, aber nicht von Ubisoft direkt. Vom Unternehmen selbst kauft man idR nur beim Börsenstart, wenn die Erstaktien ausgegeben werden. Und hier steht dem Unternehmen auch frei, wieviele Aktienanteile es verkaufen will. Will man vor einer Übernahme absolut sicher sein, darf man halt nur 49% der Aktien ausgeben. Aber das bringt natürlich weniger Geld, als wenn man 80% der Aktien ausgibt, Wenn man aber 80% ausgibt, besteht die Möglichkeit, dass eine einzelne Person im Laufe der Zeit sich diese kompletten 80% aneignet. Wie schon angemerkt, kann sich das Unternehmen aber auch seine eigenen Aktien zurückkaufen, aber das kostet das Unternehmen auch wieder Geld, weil auch wenn es die eigene Aktien sind, die aktuellen Besitzer werden die nicht für Lau hergeben.
Solltest du ausreichend Kohle haben um Aktienpakete in Massen zu besitzen kannst du den Handel auch über deine Bank mitkontrollieren. Firmen oder manchmal auch Privatpersonen machen das um Anteile an Unternehmen zu sichern, verschieben, ... . Siehe hier das Beispiel.
Rein theoretisch könnte man sich Aktien auch noch zu Hause...