Das tut mir leid. Dann haben wir ein unterschiedliches Verständnis des Wortes "oder".Liesel Weppen hat geschrieben:Hab ich doch geschrieben. Du brauchst mich nicht wiederholen.greenelve hat geschrieben: Nochmal zum Verständnis: "ab18" und "ohne (Jugend)Freigabe" bedeuten dasselbe; ab18 schreibt/sagt sich schneller. "ohne Freigabe", komplett "ohne Jugendfreigabe" bezieht sich auf die Jugendfreigabe. "ab 18" ist man kein Jugendlicher mehr und gilt als volljährig.
Spoiler
Show
Im zweiten Satz steht zwar nicht "oder", dafür ein "wenn ohne Freigabe..., sondern ab18..."Liesel Weppen hat geschrieben: Ich meine "Freigabe ab 18" oder "ohne Freigabe" wäre ja nochmal eine andere Hausnummer, als das gleich auf den Index zu setzen. Ich würds ja verstehen, wenn Bethesta das Spiel nicht "ohne Freigabe" veröffentlichen wollte, sondern lieber eine "ab 18" Version rausgegeben hat. Aber gleich auf den Index?
Dagegen sollte man mal protestieren! Wir leben in einem freien Land *hust*. Wenn mir (als Volljähriger, sau viel steuerzahlender Bürger) etwas vorenthalten wird, dann will ich wenigstens wissen dürfen, WARUM!greenelve hat geschrieben: Eine Begründung wirst du weniger finden. Alles was das Gremium macht ist bewerten und einstufen. Jegliche öffentliche Begründung kann als Zensur verstanden werden, als Vorschrift, wie ein Spiel für die einzelnen Altersklassen auszusehen hat, damit es eine bestimmte Einstufung bekommt. Auch Publisher erfahren nicht genau, warum ihr Spiel diese oder jene Einstufung bekam.Klar hat der keinen Einfluss, sonst wäre das ganze System ja fürn Arsch. Aber WARUM und WESHALB sollte nicht nur der Publisher erfahren können, sondern jeder.greenelve hat geschrieben: Ein Publisher hat per se auch keinen Einfluss auf das Ergebnis. Er reicht das Spiel ein und wartet ab. Wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt, kann er es nochmal einreichen, mit Begründung afair oder einfach so, oder er ändert das Spiel und reicht dies erneut ein.
Ansonsten kann man wirklich nur...