Verfügung gegen Hacker erwirkt
Nachdem die Hackergruppe fail0verflow die Verschlüsselung der PS3 geknackt und George Hotz gar den Rootkey des Systems veröffentlicht hatte, hatte Sony seine Anwälte sprechen lassen und in einem ersten Schritt eine einstweilige Verfügung beantragt.
Laut PSX-Scene hat das zuständige Gericht jenem Ansinnen vorerst zugestimmt und eine vorläufige einstweilige Verfügung gegen Hotz & Co. erlassen. Der Hersteller habe deutlich machen können, dass die Hacker mit ihren Aktionen u.a. gegen den Digital Millenium Copyright Act verstoßen hätten, heißt es da in der Begründung. Die Verfügung gilt bis zur offiziellen Anhörung.
Hotz und die fail0verflow-Leute dürfen bis dahin keinerlei mit jener Thematik zusammenhängenden Informationen, Anleitungen und Werkzeuge erschaffen, verbreiten, bewerben, verlinken oder anderweitig in Umlauf bringen. Auch ist es ihnen untersagt, sich unerlaubten Zugriff auf die Sicherheitssysteme der PS3 zu verschaffen. Sämtliche mit dem Fall zusammenhängende Daten auf den Rechnern und anderen Datenträgern dürfen nicht gelöscht oder in irgendeiner anderen Form manipuliert werden.
Sony hatte gestern außerdem ein neues Firmware-Update für die Konsole veröffentlicht und wohl Änderungen an der Verschlüsselung vorgenommen. Laut Edge Online dauerte es allerdings nur ein paar Stunden, bis die Szene auch die neue Firmware ausgehebelt und die frischen Keys veröffentlicht hatte.
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