Spielkultur
30.11.2017 19:15, Marcel Kleffmann

Debatte um Beutekisten im bayerischen Landtag; Anträge von CSU, SPD und den Freien Wählern

Die kontroverse Debatte um Beutekisten, Lootboxen und Co. erreicht auch die deutsche Politik . So brachte die Partei der Freien Wähler in Bayern am gestrigen Mittwoch einen "Dringlichkeitsantrag" in den Landtag ein. Das Anliegen der Partei war keineswegs das pauschale Verbot solcher Praktiken oder generell von Mikrotransaktionen in Computer- und Videospielen, sondern vielmehr eine Verbesserung des Jugendschutzes anzustoßen, damit Spiele mit Lootboxen "ab 18 Jahren" freigegeben werden. Für die Freien Wähler gelten die Beutekisten nämlich als Glücksspiel. Als omnipräsentes Beispiel wird abermals Star Wars Battlefront 2 aufgeführt.

Im Dringlichkeitsantrag (zum Dokument ) heißt es: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene auf eine Änderung des Jugendschutzgesetzes und eine Ergänzung der Vorgaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hinzuwirken, so dass künftig Computerspiele, die sog. 'loot boxes' oder vergleichbare Inhalte als kaufbare Elemente enthalten oder zusätzlich bereitstellen, entsprechend zu anderen jugendgefährdenden Inhalten behandelt werden und somit erst ab 18 Jahren erwerbbar sind."

Die entscheidende Passage im Antrag lautet: "Generell stellt das System der Beuteboxen an sich kein Problem aus Sicht des Jugendschutzes dar, solange es sich um im Spiel erspielbare Inhalte und Spielelemente handelt - sei es dass diese direkt als 'Gewinn' für Spielerfolg oder gegen sogenannte Spielwährung, aber ohne den Einsatz von echtem Geld, zusätzlich erwerbbar sind. Der Jugendschutz wird jedoch an der Stelle berührt, wo Kinder und Jugendliche dazu verleitet werden, echtes Geld einzusetzen, um solche Spielinhalte zusätzlich zu erwerben. Dabei spielt nicht nur der glücksspielhafte Charakter dieser 'Beutebox'-Systeme eine zentrale Rolle, bei dem weder die 'erspielbaren' Inhalte vorab bekannt sind, noch etwa eine Häufigkeitsverteilung oder Chance erstrebenswerte Inhalte zu bekommen vorab angegeben werden. Auch dass zunehmend spielwesentliche Elemente in derartigen Systemen verborgen werden, stellt eine grundsätzliche Problematik aus Sicht des Jugendschutzes dar, da Kinder und Jugendliche einem starken emotionalen Druck ausgesetzt werden, zusätzlich zum Erwerb des Spieles selbst weiteres echtes Geld einzusetzen, um notwendige Spielelemente zu erlangen – und sei es nur, um früher einen Vorteil über Mitspieler dadurch zu erlangen. Hier wird der soziale Druck unter Kinder und Jugendlichen zum Nachteil derer instrumentalisiert. In der Fachwelt wird dieses Spielprinzip deshalb auch unter dem Begriff 'Pay 2 Win' - Zahle um zu Gewinnen - zusammengefasst."

Obgleich der von den Freien Wählern eingebrachte Antrag abgelehnt wurde, ist eine Diskussion im Landtag in Gang gesetzt worden, da am gleichen Tag Dringlichkeitsanträge von der SPD und der CSU gestellt wurden. In dem Antrag von der SPD, der im Landtag durchgewunken wurde, heißt es: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich und mündlich zu berichten, wie sie den zunehmenden Einsatz von offensichtlichen Glücksspielelementen in Computerspielen jugendschutzrechtlich bewertet, welche konkreten Suchtgefährdungen von Kindern und Jugendlichen sie erkennt und welche gesetzgeberischen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsaufträge sie sieht: mit Blick auf das Jugendschutzgesetz, auf die Leitlinien für die Prüfung und Altersfreigabe durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und mit Blick auf den Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV)" (zum Dokument ). Der Landesregierung des Freistaats (CSU) ist nun aufgefordert, auf den Antrag der SPD zu reagieren bzw. Stellung zu beziehen.

Auch dem Eilantrag von der CSU ist zugestimmt worden, wobei die Forderungen dort deutlich "schwächer" sind. So werden hauptsächlich Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz angesetzt: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, 1. sich weiterhin für einen zeitgemäßen Jugendschutz bei Online-Computerspielen einzusetzen. 2. die Problematik der sog. loot boxen verstärkt bei den Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz in Bayern zu berücksichtigen" (zum Dokument ).

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