von Jörg Luibl,

Urteil: Internet-Cafés sind Spielhallen?

Der Deutsche eSport-Verband (esb) wehrt sich derzeit gegen die juristische Gleichstellung von Spielhallen und Internet-Cafés, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Verfahren am 9. März 2005 feststellte. Vor allem die damit verbundenen Hindernisse für die Austragung von eSport-Turnieren seien "dramatisch". Immerhin wird es den unter 18-Jährigen nicht mehr möglich sein, Lokalitäten mit der Möglichkeit an Computerspielen teilzunehmen zu betreten. Hier die Pressemitteilung des esb in voller Länge:

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LAN-Partys sind keine Spielhallen

Berlin, 11.03.2005 - Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die rechtliche Gleichstellung von Internetcafes mit Spielhallen ­ der Deutsche eSport-Bund (esb) fordert eine rasche Klarstellung durch den Gesetzgeber, um den eSport in Deutschland vom Damoklesschwert juristischer Risiken zu befreien.

Mit Urteil vom 09.03.05 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlins bestätigt, wonach Internetcafes dann juristisch mit Spielhallen gleichzustellen sind, wenn in diesen Internetcafes Computer wesentlich für Spielzwecke genutzt werden. Somit müssen die Betreiber dieser Internetcafes unter Umständen beim Gewerbeamt eine Spielhallenerlaubnis beantragen. Ferner haben Jugendliche unter 18 Jahren zu solchen Internetcafes keinen Zutritt.

Dieses Urteil bedroht die eSport-Szene in Deutschland, weil in vielen Internetcafes regelmäßig eSport betrieben wird. Darüber hinaus ist völlig offen, inwieweit dieses Urteil auch auf Lan-Partys und eSport-Wettkämpfe anzuwenden ist. Damit wird die Entwicklung der eSport-Szene in Deutschland fundamental bedroht und die eSportler werden unübersehbaren sowie nicht gerechtfertigten Haftungsrisiken ausgesetzt.

Weder der Gesetzgeber noch das Bundesverwaltungsgericht scheinen sich der sehr dramatischen Auswirkungen der derzeitigen Rechtslage bewusst zu sein. Das höchstrichterliche Urteil beruht auf gesetzgeberischen Regelungen, die für den klassischen Geldspielautomaten durchaus sinnvoll waren, aber die gesamte Natur des eSports verkennen. Es ist dem Gesetzgeber kein Vorwurf zu machen, dass er das neue und explosionsartig gewachsene Phänomen eSport bei der Abfassung des Jugendschutzgesetzes nicht berücksichtigen konnte. Nunmehr sollten sich die zuständigen Stellen im Familienministerium jedoch schnellstmöglich darüber informieren, was eSport ist und insbesondere, welche wichtige kommunikative Funktion er für die Jugendlichen hat. Es sollte eine für den eSport angemessene Regelung in das Jugendschutzgesetz
aufgenommen werden. Hierfür steht der esb in seiner Funktion als Repräsentant und Interessenvertreter der deutschen eSportler selbstverständlich als Ansprechpartner zur Verfügung.

Über eines sollte zudem möglichst schnell aufgeklärt werden: In Zeiten, in denen jeder mit seinem Handy Multiplayer-Spiele an jedem Ort spielen kann, macht die derzeitige Regelung des Jugendschutzgesetzes schlichtweg keinen Sinn mehr.

Deutscher eSport-Bund
Postfach 46 02 29
12212 Berlin
Tel.030.76 689434
info@es-b.de

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Euren Kommentar dazu könnt ihr auch in der Zeitung Die Zeit abgegen.


Kommentare

johndoe-freename-59884 schrieb am
@freakstyles: absolut richtig. ich hätte auch ein prob, wenn meine kinder ihr geld für cs verschwenden würden. hehehe... spaß beiseite: ich weiß net wie teuer so etwas ist im icafe zu zocken. wahrscheinlich eher teuer.
aber warum geht es? um den schutz vor ü18 inhalten oder um u18 die kompetenz mit geld ugehen zu können abzusprechen. laut pm geht es wohl mal wieder um den jugendschutz oder? was mich stört ist dieser deutsche verregelungswahn. siehe dieses dreggs-grünen-ideologie von antidiskrimminierungs-gesetz. naja egal. ich schweife ab.
@mein nachredner (2. Kommentar), dessen namen ich vergessen habe. ich habe niemanden beleidigt. ich habe lediglich eine (wenn auch offensive) frage gestellt? nichts für ungut. ich habe halt den eindruck, dass da leute am werk sind, die dem esport vielleicht eine nicht so professionelle unterstützung geben, wie er verdient hätte. aber vielleicht war nur der letzte abschnitt der pm doof und sonst ist alles ganz doll dufte. man soll ja nicht das kind mit dem bade ausschütten, wie man so sagt.
JimNorton schrieb am
Von der Seite habe ich es noch nicht betrachtet.
Stimme dir vollkommen zu, ja ich wäre nicht hell auf
begeistert, wenn mein Kind sein ganzes Geld
für Internetcafes ausgeben würde.
Dann bedarf es einer Regelung, allerdings dann doch
bitte einer neuen und keiner angepassten.
Freakstyles schrieb am
@JimNorton: Nur in gewisser Weise, die Eltern sollten trotzdem noch wissen wofür die Kinder Ihr Geld ausgeben. Mal ein Beispiel: Du hast ein Kind und das gibt sein Taschengeld täglich in ner Spielhalle aus (wenns erlaubt wäre), wär das für Dich dann ok? Vermutlich nicht. Genauso sieht es auch mit den Internetcafes aus, würdest Du wollen das Dein Kind sein ganzes Taschengeld fürs I-Cafe ausgibt, damit es täglich CS zocken kann?
Freakstyles schrieb am
Vielleicht reden die von Lan-Partys die in Internetcafes stattfinden, keine Ahnung wat die damit sagen wollten. Vielleicht bezieht sich das aber auch darauf, das LAN Partys auch Geld kosten um daran teilnehmen zu können, man weiß et nich ;)
JimNorton schrieb am
@Freakstyles
Ähm deine Argumentation kann ich jetzt nicht so ganz
nachvollziehen.
Sollte ein Kind nicht immer entscheiden können was
es mit seinem Geld machen kann ?
Es unterschreibt ja keinen Vertrag wo es sich
verpflichtet einen bestimmten Betrag im Monat
an das Internetcafe zu überweisen.
@Kellanved
Das man im Internetcafe an Materie gelangt an die
man vielleicht in jungen Jahren noch nicht sollte,
ok das kann passieren.
Wenn ich allerdings fähige Leute einstelle, die mir
einen ordentlichen Filter aufbaun, dann ist das
Problem vom Tisch.
schrieb am