Urteil: Internet-Cafés sind Spielhallen?
Der Deutsche eSport-Verband (esb) wehrt sich derzeit gegen die juristische Gleichstellung von Spielhallen und Internet-Cafés, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Verfahren am 9. März 2005 feststellte. Vor allem die damit verbundenen Hindernisse für die Austragung von eSport-Turnieren seien "dramatisch". Immerhin wird es den unter 18-Jährigen nicht mehr möglich sein, Lokalitäten mit der Möglichkeit an Computerspielen teilzunehmen zu betreten. Hier die Pressemitteilung des esb in voller Länge:
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LAN-Partys sind keine Spielhallen
Berlin, 11.03.2005 - Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die rechtliche Gleichstellung von Internetcafes mit Spielhallen der Deutsche eSport-Bund (esb) fordert eine rasche Klarstellung durch den Gesetzgeber, um den eSport in Deutschland vom Damoklesschwert juristischer Risiken zu befreien.
Mit Urteil vom 09.03.05 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlins bestätigt, wonach Internetcafes dann juristisch mit Spielhallen gleichzustellen sind, wenn in diesen Internetcafes Computer wesentlich für Spielzwecke genutzt werden. Somit müssen die Betreiber dieser Internetcafes unter Umständen beim Gewerbeamt eine Spielhallenerlaubnis beantragen. Ferner haben Jugendliche unter 18 Jahren zu solchen Internetcafes keinen Zutritt.
Dieses Urteil bedroht die eSport-Szene in Deutschland, weil in vielen Internetcafes regelmäßig eSport betrieben wird. Darüber hinaus ist völlig offen, inwieweit dieses Urteil auch auf Lan-Partys und eSport-Wettkämpfe anzuwenden ist. Damit wird die Entwicklung der eSport-Szene in Deutschland fundamental bedroht und die eSportler werden unübersehbaren sowie nicht gerechtfertigten Haftungsrisiken ausgesetzt.
Weder der Gesetzgeber noch das Bundesverwaltungsgericht scheinen sich der sehr dramatischen Auswirkungen der derzeitigen Rechtslage bewusst zu sein. Das höchstrichterliche Urteil beruht auf gesetzgeberischen Regelungen, die für den klassischen Geldspielautomaten durchaus sinnvoll waren, aber die gesamte Natur des eSports verkennen. Es ist dem Gesetzgeber kein Vorwurf zu machen, dass er das neue und explosionsartig gewachsene Phänomen eSport bei der Abfassung des Jugendschutzgesetzes nicht berücksichtigen konnte. Nunmehr sollten sich die zuständigen Stellen im Familienministerium jedoch schnellstmöglich darüber informieren, was eSport ist und insbesondere, welche wichtige kommunikative Funktion er für die Jugendlichen hat. Es sollte eine für den eSport angemessene Regelung in das Jugendschutzgesetz
aufgenommen werden. Hierfür steht der esb in seiner Funktion als Repräsentant und Interessenvertreter der deutschen eSportler selbstverständlich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Über eines sollte zudem möglichst schnell aufgeklärt werden: In Zeiten, in denen jeder mit seinem Handy Multiplayer-Spiele an jedem Ort spielen kann, macht die derzeitige Regelung des Jugendschutzgesetzes schlichtweg keinen Sinn mehr.
Deutscher eSport-Bund
Postfach 46 02 29
12212 Berlin
Tel.030.76 689434
info@es-b.de
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Euren Kommentar dazu könnt ihr auch in der Zeitung Die Zeit abgegen.
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