Diablo 3
26.09.2012 16:29, Marcel Kleffmann

Blizzard gibt Unterlassungserklärung ab

Im Juni mahnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv ) Blizzard Entertainment wegen unzureichender Hinweise auf der Spieleverpackung von Diablo 3 (ab 15,88€ bei kaufen) ab, u.a. fehlten konkrete Angaben zur Key-Bindung an einen Battle.net-Account und zur ständigen Internetverbindung zum Spielen - auch die Serverausfälle im Veröffentlichungszeitraum wurden von dem Bundesverband beanstandet. Mittlerweile hat Blizzard auf die Abmahnung reagiert, eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtet, bis spätestens zum 1. April 2013 die Spieleverpackungen mit den erforderlichen Hinweisen zu versehen.

In der Erklärung vom vzbv heißt es: "Blizzard hat am 24.09.2012 eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der  Spielehersteller verpflichtet sich, künftig auf Spieleverpackungen darauf hinzuweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung erforderlich sind. Dieses betrifft alle Produktkategorien, die wie Diablo 3 nur über einen Battle.net-Account und eine bestehende Internetverbindung (auch im Einzelspielermodus) genutzt werden können. Bis spätestens zum 1. April 2013 müssen die Spieleverpackungen mit den erforderlichen Hinweisen versehen sein."

Da die anfänglichen Probleme mit den Servern in der Zwischenzeit aus der Welt geschafft wurden, sieht der vzbv in der Hinsicht momentan keinen Handlungsbedarf: "In Bezug auf die im Rahmen des Unterlassungsverfahrens bemängelten Serverausfälle hat der vzbv das Verfahren eingestellt. Viele Spieler haben berichtet, dass die Server mittlerweile stabil laufen, so dass von einer gerichtlichen Klärung abgesehen werden konnte."

In der Erklärung wird außerdem das Problem mit dem Weiterkauf von accountgebundenen Spielen (wie Diablo 3) erwähnt, denn der vzbv mahnte jüngst auch Valve Software, den Betreiber von Steam, ab (wir berichteten): "Grundsätzlich bleibt aber das Problem bestehen, dass Spieler verpflichtet sind, ihr erworbenes Spiel an ihren Account bei Battle.net zu koppeln. Dies bedeutet, dass ein Weiterverkauf meist nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist. Gegenüber anderen Spielen, die man durchaus gebraucht weiterverkaufen kann, stellt dies somit eine massive Ungleichbehandlung zum Nachteil der Spieler dar. Das Projekt Surfer haben Rechte hat in diesem Kontext erst kürzlich den Betreiber der Plattform Steam aufgrund seiner AGBs abgemahnt."

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