Wenn es nach MIR ginge, müßte die Eula auf die Packung gedruckt werden. Dann ist auch schnell schluss mit der Unsitte, da so riesige in Juristendeutsch geschriebene Monster auf den Spieler loszulassen.
Dass sie in D nur eingeschränkt gilt ist wieder eine andere Sache, gerade bei Titel um die USK 12 stellt sich ja schon die Frage nach der Vertragsfähigkeit der Käufer.
Mich kotzt die Eula über die Maßen an, auch wenn ich sie für mich selber größtenteils ignorieren kann, da ich nicht vorhabe, groß gegen die Pläne des Publishers zu verstoßen.
Dass sie in D nur eingeschränkt gilt ist wieder eine andere Sache, gerade bei Titel um die USK 12 stellt sich ja schon die Frage nach der Vertragsfähigkeit der Käufer.
Mich kotzt die Eula über die Maßen an, auch wenn ich sie für mich selber größtenteils ignorieren kann, da ich nicht vorhabe, groß gegen die Pläne des Publishers zu verstoßen.