von Julian Dasgupta,

Valve: "Apple ist der größte Konkurrent"

Valve Software (Unternehmen) von Valve Software
Valve Software (Unternehmen) von Valve Software - Bildquelle: Valve Software
In einem Vortrag an der University of Texas kam Gabe Newell auch auf die Steam Box und den PC im Allgemeinen zu sprechen. Und findet: Die größte Konkurrenz im Kampf um das Wohnzimmer drohe nicht von Microsoft, Sony oder Nintendo, sondern von einem gewissen in Cupertino ansässigen Hersteller.

"Das Bedrohliche ist momentan, dass Apple einen riesigen Marktanteil erobern konnte und einen relativ offensichtlichen Weg hat mit seiner Plattform für den Einstieg ins Wohnzimmer. Ich denke, da ist ein Szenario, in dem es eine Art simplifizierte Wohnzimmer-Plattform geben wird - ich glaube, da wird Apple die Konsolenjungs ziemlich locker überrollen. Die Frage ist, ob wir im PC-Bereich genug Fortschritte machen können, um uns dort selbst zu etablieren und bessere Wege zu finden, Mobile einzubinden, bevor Apple das Wohnzimmer übernimmt."

Firmen mit derartigen Ambitionen müssten die Stärken der PC-Plattform betonen. In den kommenden 12 Monaten würden allerlei Hersteller reichlich Produkte dieser Art vorstellen, orakelt der Valve-Gründer und verweist u.a. auf nVidias Android-Handheld SHIELD. Dies sei eine dieser Sachen, die letztendlich recht simpel erscheinen, obwohl man sie vorher als unmöglich eingestuft hatte.

Valve freue sich darauf, mit dem Steam Box-Konzept mitzumischen, und baue darauf, dass viele andere Hersteller folgen werden. Die Leute hätten dann reichlich Auswahl, der Druck auf die Konsolenhersteller würde wachsen. Dennoch geht der Mann, der die Geschlossenheit von Apples Ökosystem schon früher kritisiert hatte, davon aus: "Die größte Herausforderung kommt nicht von den Konsolen. Die größte Herausforderung wird sein, dass Apple das Wohnzimmer in Angriff nimmt, bevor die PC-Branche aus dem Knick kommt."


Kommentare

Mert_90 schrieb am
AHA... Deswegen habe ich meinen Laptop meine frau geschenkt und neuen PC gekauft und viele in meinen Freunden/Bekannten kreise auch! Der Mann hat keine ahnung!
brent schrieb am
keiner einer hat geschrieben:Eine Änderung der Nutzungsbedinungen die nicht durch Beidseitige Zustimmung zustande kommt ist IMMER zu beanstanden.
Was nichts an der Rechtsgültigkeit der AGB an sich ändert, um die es auch nicht im Geringsten geht, sondern um die Rechtsgültigkeit der Vorgehensweise, ohne Zustimmung zu einer neuen AGB die unter einer alten AGB erworbenen Spiele nicht nutzen zu können. Ungeachtet deren Inhalt.
maho76 schrieb am
"Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss zum Beispiel nicht nur deutlich hingewiesen werden; in AGB dürfen auch grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffenen werden. Geregelt ist die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im §§ 305 ff. BGB. Die Einschränkungen finden sich insbesondere in § 305c, § 307, § 308 und § 309 BGB.
Bestandteil des Vertrages werden AGB (oder einzelne Klauseln der AGB) ferner dann nicht, wenn sie entsprechend § 305c Abs. 1 BGB für den Empfänger "überraschend" sind. Eine (Klausel der) AGB ist dann überraschend, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles so ungewöhnlich ist, dass mit ihr nicht gerechnet werden braucht."
der letzte satz betrifft deinen twingo-bmw-vergleich. lies dir die genannten gesetze mal durch, und du wirst sehen dass dich der staat bereits vor allerlei betrug schützt, der rest ist dann deine sache und wieder so ein komisches schlagwort wie "eigenverantwortung" oder "mündigkeit".
hast du dich überhaupt mal informiert wegen was valve vom verbraucherschutz verklagt wird? mach mal, es geht nämlich absolut nicht um den dienst an sich, der ist absolut gesetzeskonform und die rechtswirksamkeit wird in keiner form angezweifelt. ;)
keiner einer schrieb am
Eine Änderung der Nutzungsbedinungen die nicht durch Beidseitige Zustimmung zustande kommt ist IMMER zu beanstanden.
brent schrieb am
keiner einer hat geschrieben:
maho76 hat geschrieben:da siehst du´s, du hast die agbs von steam nicht gelesen. hättest du es wüsstest du dass du mit dem kauf nur ein benutzungsrecht erworben hast und die nutzungsbedingungen jederzeit mit vorheriger ankündigung änderbar sind. so stets drin, so hast du bestätigt und dich damit einverstanden erklärt. selbst schuld, es steht ja auch auf der packung.
Aha und wenn in den AGBs steht, dass wenn ich das SPiel länger wie 10 Stunden nutze, dass ich dann Gabe Newells Leibsklave werde, ist das dann auch rechtens? NEIN!
Und warum? Weil es Gesetze gibt und das ist auch gut so!
Nur weil IRGENDWER IRGENDWAS IRGENDWO hin schreibt heisst das doch nicht, dass es Gesetz ist?!
Die AGBs von Steam sind in weiten teilen schlicht nicht mit den Gesetzen der BRD vereinbar und deshalb klagen die Verbraucherschutzbehörden und das ist auch gut so.
Es ist doch wohl klar, dass wenn ich ein Nutzungsrecht erwerbe, aber im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer den Kaufvertrag jederzeit ändern kann und ich nach zwei WOchen nenn Twingo statt einen BMW 5er vor der Haustür stehen habe, dass da was nicht stimmt, oder ist das für dich nicht einsichtig? :?
Sicher? Artikel auch gelesen?
schrieb am