von Eike Cramer,

Valve: Mehrheit der Entwickler würden eher bei Valve als bei ihrer eigenen Firma arbeiten

Valve Software (Unternehmen) von Valve Software
Valve Software (Unternehmen) von Valve Software - Bildquelle: Valve Software
Steam-Betreiber Valve (Half-Life 2, Portal, Team Fortress 2) ist nicht nur bei Spielern, sondern auch bei Entwicklern äußerst beliebt. Laut einer Studie der International Games Developer Association würden die meisten in der Spielebranche tätigen Entwickler am liebsten bei der von Gabe Newell mitbegründeten Firma arbeiten. Damit rangiert Valve im Ranking vor der Perspektive einer eigenen Firma, oder gar dem eigenen Arbeitgeber (Platz 6).

In den Top 10 finden sich zudem noch Firmen wie Activision Blizzard, Ubisoft oder BioWare:

1.   Valve
2.   Meine eigene Firma
3.   Activision Blizzard
4.   BioWare
5.   Ubisoft
6.   Derzeitiger Arbeitgeber
7.   Nintendo
8.   Naughty Dog
9.   Double Fine
10. Bethesda Game Studios

Quelle: ign, idga

Kommentare

Kajetan schrieb am
opium1981 hat geschrieben:Immer dieses Halbwissen.
Mit dem "Halbwissen"-Vorwurf wäre ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig ...
Wenn du in Deutschland Handel treibst, und dazu zählt auch Onlinehandel und der Handel mit digitalen Waren, dann musst du dich an deutsches Recht halten, völlig egal woher du kommst. Sonst darfst du nicht in Deutschland handeln, so einfach ist das.
Valve handelt aber nicht in Deutschland. GOG.com handelt nicht in Deutschland. Du legts hier irreführenderweise analoge Richtlinien an, die aber im Onlinehandel nicht direkt eins zu eins eine Entsprechung haben. Es gibt bei Valve und GOG.com jede Menge Spiele für deutsche Kunden hürdenlos zu kaufen, die man in Deutschland nur gegen eine Altersverifikation oder gar nicht erwerben kann, weil es keine Freigabe durch die Prüfstelle gibt. Und es gibt sie dort, weil es Valve und CD Project scheissegal ist, was die deutsche Jugendschutzgesetzgebung dazu sagt. Weil sie sich nämlich nur nach den Vorgaben des Publishers/Entwicklers richten, der die entsprechenden Freigaben erteilt.
Du darfst ja auch nicht als chinesische Firma waren an den EU-Handelsraum verticken und dann behaupten, dass chinesische Handelsgesetze gelten. Tun sie nämlich nicht. Es gelten IMMER IMMER IMMER die Handelsgesetze des Landes, in dem der Artikel gekauft wird. Und wenn eine Firma mit Milliardenumsätzen anfängt, hier am JSG vorbei zu handeln weil sie meinen, dass sie das als Amerikaner ignorieren dürfen, dann geht das ganz schnell nach hinten los.
Da geht gar nichts nach hinten los. Ich kann als deutscher Bürger in einem chinesischen Online-Shop von einer chinesischen Firma etwas bestellen, ohne dass es den deutschen Staat kümmert, was dieser Shop an wen verkauft. Wenn es eine digitale Ware ist, hat der deutsche Gesetzgeber überhaupt keine Möglichkeit hier einzuschreiten, weil ich die Daten direkt vom dortigen Server auf meine Festplatte lade. Zum Glück!
Ander sieht es aus, wenn ich mir eine analoge Ware nach Deutschland schicken...
opium1981 schrieb am
Immer dieses Halbwissen.
Wenn du in Deutschland Handel treibst, und dazu zählt auch Onlinehandel und der Handel mit digitalen Waren, dann musst du dich an deutsches Recht halten, völlig egal woher du kommst. Sonst darfst du nicht in Deutschland handeln, so einfach ist das.
Du darfst ja auch nicht als chinesische Firma waren an den EU-Handelsraum verticken und dann behaupten, dass chinesische Handelsgesetze gelten. Tun sie nämlich nicht. Es gelten IMMER IMMER IMMER die Handelsgesetze des Landes, in dem der Artikel gekauft wird. Und wenn eine Firma mit Milliardenumsätzen anfängt, hier am JSG vorbei zu handeln weil sie meinen, dass sie das als Amerikaner ignorieren dürfen, dann geht das ganz schnell nach hinten los.
Kajetan schrieb am
maho76 hat geschrieben: und das steam als Distributor eben darauf achten muss nicht mit dem jeweiligen landesgesetz in Konflikt zu geraten (Thema sprachfassungen etc.) sollte auch verständlich sein, denn die haften eben für das was sie in umlauf bringen, und ein verstoss gegens JSG kann verdammt teuer werden.
Nö. Valve muss als US-Firma nur auf US-Gesetze Rücksicht nehmen. Der Publisher hingegen ist für Verstöße gegen länderspezifische Gesetze haftbar zu machen und nur der Publisher. Solange der Publisher nichts sagt, hat Valve überhaupt kein Problem z.B. die hier in Deutschland nicht freigegebene Originalversion von Painkiller unbesehen an Kunden mit deutscher IP zu verkaufen.
Ebenso muss es GOG.com nicht kümmern, was der deutsche Gesetzgeber zu Spielen wie Blake Stone, Blood oder Bloodrayne sagt.
Valve könnte sogar darauf scheißen, wenn seine AGBs gegen deutsches Recht verstoßen. Man gibt nur dann nach, wenn entsprechende Umsatzausfälle für den deutschen Markt eintreten könnten und nicht, weil man deutschem Recht folgen muss. Es sei denn Valve betreibt eine deutsche Tochterfirma. Wenn man z.B. ein Retail-Publisher wäre. Diese wäre dann natürlich deutschem Recht unterworfen.
Wulgaru schrieb am
Der Witz das man nur alle paar Jahre mal was machen muss, ist vielleicht gar nicht so falsch. Ich glaube zwar das die Jungs und Mädels dort nicht Däumchen drehen werden, aber es ist sicher ein großer Unterschied, wenn man Spiele erst veröffentlicht wenn sie fertig sind.
Man liest ja immer wieder wie unfassbar stressig gerade die Endphasen dieser Projekte sind und die Entwickler wochenlang Überstunden schieben müssen und ihre Familien nicht sehen..egal wie gut man dabei bezahlt wird ist das sicherlich nicht angenehm und ich glaube eben nicht das man bei Valve viele solcher Phasen hat.
maho76 schrieb am
Auf Deutschland bezogen kann es Valve und den Publishern völlig egal sein, welche Fassung da jemand aktiviert und welche Sprache er haben will. Sie dürfen das Produkt ggf. nicht im deutschen Shop verkaufen, aber alles andere ist völlig legal und kann auch von Staatsseite nicht geahndet werden.
leider doch, da steam dir die Inhalte laut agb "als Dienstleister zur verfügung stellt" und nicht verkauft, kaufen tust du nur die steamnutzung in bezug auf ein einzelnes Produkt. das ist eben der unterschied zum Einzelhandel und retail ohne drm-plattform. ;)
zumindest habe ich die Begründung im steamforum in bezug darauf so verstanden, die Diskussion kommt da immer wieder hoch.
schrieb am