von Marcel Kleffmann,

JusProg-Jugendschutzprogramm erneut gesetzlich anerkannt

Das JusProg-Jugendschutzprogramm (Jugendschutzprogramm zur Webseiten-Altersklassifizierung) wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) als geeignet anerkannt, dies geschah auf Grundlage des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Seit Oktober 2016 sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle verantwortlich für die Beurteilung von Jugendschutzprogrammen. Das JusProg-Jugendschutzprogramm ist die erste allgemeine Jugendschutzsoftware, die auf Grundlage des neuen JMStV geprüft wurde, und gleichzeitig die derzeit einzige staatlich anerkannte Jugendschutzsoftware.

"Das JusProg-Jugendschutzprogramm wurde erstmalig im Jahr 2012 durch die staatliche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für fünf Jahre nach § 11 JMStV gesetzlich anerkannt. Die KJM legte zur neuerlichen Anerkennung durch die FSM innerhalb der dafür vorgesehenen Frist kein nach dem neuen JMStV mögliches Veto ('Beurteilungsspielraum überschritten') ein. Damit ist das JusProg-Jugendschutzprogramm jetzt weiterhin vollständig anerkannt."

"Wir freuen uns, dass die Eignung unseres Jugendschutzprogramms als Kinderschutzfilter im Internet erneut bestätigt wurde", freut sich Stefan Schellenberg, Vorsitzender von JusProg e.V. "Das ist zusätzlicher Ansporn, unsere technische Unterstützung der Medienerziehung für Eltern, Schulen und andere Einrichtungen noch weiter zu verbessern und weiterhin kostenfrei anzubieten."

"In der jüngsten Software-Version bietet JusProg den Eltern die Möglichkeit, eine sogenannte On-the-fly-Filterung (OTF) zu aktivieren. Mit dieser Funktion werden Webseiten, zu denen bislang keine Informationen zur Altersklassifizierung vorliegen, direkt durch ein technisches Prüfungsverfahren untersucht, sobald sie durch das Kind aufgerufen werden. Abhängig vom Prüfergebnis wird die Webseite dann angezeigt oder geblockt."

"Die neue On-the-fly-Filterung schafft zusätzliche Sicherheit im weltweiten Internet, dessen schier unendlich viele Webseiten keine Filterliste alle kennen kann", sagt JusProg-Vorsitzender Stefan Schellenberg. "Damit können wir unsere ohnehin schon gute Filterquote noch weiter steigern, vor allem bei besonders gefährlichen Webseiten ab 18 Jahren." Da die Sofort-Überprüfung nicht auf dem Nutzerrechner, sondern serverseitig erfolgt, kann die neue OTF-Funktion auch durch SSL (https) verschlüsselte Seiten prüfen, ohne in die Verschlüsselung eindringen zu müssen.

Wie funktioniert das JusProg-Jugendschutzprogramm?
"Die kostenlose und werbefreie Software kann auf www.jugendschutzprogramm.de ohne Registrierung heruntergeladen werden. Das JusProg-Jugendschutzprogramm gleicht beim Aufruf einer Webseite die Adresse der Seite mit den Eltern-Einstellungen, mit der Webseiten-Altersklassifizierung sowie mit drei Filterlisten ab. Hat die aufgerufene Seite eine Klassifizierung mit einer höheren Altersstufe als für das surfende Kind eingestellt ist, wird die Webseite nicht angezeigt. Die ständig aktualisierte JusProg-Filterliste enthält alle Themen und Inhaltsarten im Internet, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Die Altersklassen sind: ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren. Erwachsene können auf dem gleichen Rechner (nach Eingabe ihres Eltern-Passwortes) uneingeschränkt surfen."

"JusProg e.V., der gemeinnützige Betreiber des JusProg-Jugendschutzprogramms, warnt Eltern davor, die Gefahren für Kinder und Jugendliche im Internet zu unterschätzen. Der aus Internetanbietern verschiedener Branchen bestehende Verein empfiehlt stattdessen, sich in Zukunft noch umfassender als bisher über die vielfältigen Risiken im Web zu informieren, um Kindern und Jugendlichen ein sorgenfreies Surferlebnis zu ermöglichen. Um dieses sorgenfreie Surferlebnis möglich zu machen, stellt der Verein JusProg e.V. das JusProg-Jugendschutzprogramm kostenlos zur Verfügung."

Dass minderjährige Internetnutzer ohne Schutz-Software oftmals Inhalten wie Pornographie oder extreme Gewaltdarstellungen ausgesetzt sind, ist weitläufig bekannt. Häufig lauern im Internet jedoch auch weniger offensichtliche Bedrohungen, die Kinder und ihre Eltern zu spät als solche erkennen, beispielsweise Propaganda-Videos verfassungsfeindlicher Strömungen.

"Vielen Eltern mangelt es in der Regel an der nötigen Medienkompetenz, um ihre Kinder auf die komplette Bandbreite an Online-Gefahren vorbereiten zu können", erklärt Stefan Schellenberg, Vorsitzender des Vorstands von JusProg e.V., "mit den sorgfältig geprüften Filterlisten unseres Jugendschutzprogramms möchten wir sie deswegen in dem Vorhaben unterstützen, einen sicheren Surfraum für ihre Kinder zu schaffen, ohne deren Freiheit im Netz unnötig einzuschränken."
Quelle: JusProg e.V.

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