Frankreich: Urteil über DS-Karten
In Frankreich war Nintendo gerichtlich gegen die Divineo Group vorgegangen, einen Anbieter alternativer - also nicht offizieller - Speicherkarten für den DS. Das Urteil dürfte dem Hersteller allerdings nicht schmecken, entschied das Gericht doch zu Gunsten der verklagten Partei.
So wurde unter anderem sogar die Geschlossenheit des Systems kritisiert. Der mahnende Hinweis: Das Ganze solle doch eher wie Windows konzipiert sein, für das ja jeder problemlos Software entwickeln könne, so das vermutlich das mit standardmäßigen Geschäftsmodell eines jeden Konsolenherstellers nicht vertraute, oder diesem nicht wohlgesonnene Gericht. Da Nintendo Anbieter quasi aussperren würde, hätten diese ja keine andere Wahl, als ich ihren Weg ins System zu hacken.
Zu einem ähnlichen Urteil war zuvor bereits an spanisches Gericht gekommen, wo es hieß, dass das Knacken des DRMs des Handhelds auch mit legalem Hintergrund geschehen könnte.
Nintendo selbst hat sich bis dato noch nicht zu den Urteilen geäußert.
So wurde unter anderem sogar die Geschlossenheit des Systems kritisiert. Der mahnende Hinweis: Das Ganze solle doch eher wie Windows konzipiert sein, für das ja jeder problemlos Software entwickeln könne, so das vermutlich das mit standardmäßigen Geschäftsmodell eines jeden Konsolenherstellers nicht vertraute, oder diesem nicht wohlgesonnene Gericht. Da Nintendo Anbieter quasi aussperren würde, hätten diese ja keine andere Wahl, als ich ihren Weg ins System zu hacken.
Zu einem ähnlichen Urteil war zuvor bereits an spanisches Gericht gekommen, wo es hieß, dass das Knacken des DRMs des Handhelds auch mit legalem Hintergrund geschehen könnte.
Nintendo selbst hat sich bis dato noch nicht zu den Urteilen geäußert.