von Marcel Kleffmann,

Half-Life 2: Vivendi unterzeichnet Unterlassungserklärung

Half-Life 2 (Shooter) von Vivendi Games / Electronic Arts
Half-Life 2 (Shooter) von Vivendi Games / Electronic Arts - Bildquelle: Vivendi Games / Electronic Arts


Ende Januar hat der deutsche Dachverband der Verbraucherzentralen den Publisher Vivendi Universal abgemahnt und eine Unterlassungserklärung eingereicht. Auf der Half-Life 2 (ab 19,00€ bei kaufen) -Verpackung fehlte nämlich ein eindeutiger Hinweis, dass für die Installation eine Internetverbindung benötigt wird. Diese Unterlassungserklärung hat der Publisher mittlerweile unterzeichnet und verpflichtet sich damit, die HL2-Versionen ohne Hinweis nur noch bis zum 15. Juni 2005 zu verkaufen. Danach müssen alle Exemplare des Ego-Shooters diese zusätzliche Kennzeichnung tragen oder der Publisher muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen.



Kommentare

McGyver555 schrieb am
@DaOberSocke
dein kommentar ist ebenso dumm wie unverschämt.
tatsache ist, dass hl² das erste spiel ist, welches bereits zum installieren und singleplayer spielen eine internet verbindung benötigt. und ein entsprechender nicht zu übersehender hinweis wäre schon ab dem ersten verkaufstag vonnöten gewesen. außerdem schränkt diesen spiel unsere rechte als konsument empfindlich ein. so kann ich z.B. diese spiel nicht weiterverkaufen wenn ich es schon registriert habe. und ein wesentlicher aspekt wird bei solchen diskussionen immer ausser acht gelassen: die publisher klagen immer über raubkopierer und müssen die preise deshalb so hoch ansetzen. jetzt kommt ein spiel auf den markt welches nahezu uncrackbar und unkopierbar ist. aber geht mann mit dem preis runter? im gegenteil in den meisten läden kostet hl² überdurchschnittlich viel (oft über 50?). ein angemessener preis (bei zwangsregistrierung, keine wiederverkaufsmöglichkeiten, keine raubkopierer) wäre etwa 25,-? gewesen.
haldolium schrieb am
DaOberSocke hat geschrieben:
die hätten eher anklagen sollen das Valve gedacht hat ihre Kunden können denken lol
rofl, ganz genau :mrgreen:
johndoe-freename-79533 schrieb am
lol....
ich hab das gefühl ihr sucht einfach nur streit
und versucht eure *hust* dummheit im nachhinein zu verstecken
Internet stand unter Systemanforderung und die Systemanforedung ist immer das mindeste was dein Rechna braucht um zu laufen ... wenn nun Internet dabei steht braucht du es auch ... logisch oder??
die hätten eher anklagen sollen das Valve gedacht hat ihre Kunden können denken lol
ewerybody schrieb am
Ich finde das Urteil ist eine gute Sache! Egal ob das jetzt wirklich eindeutig drauf stand oder nicht. Valve hat wirklich tiiiiiieeeef in die Trickkiste gegriffen und das ist endlich mal ein kleines \"SO NICHT MEINE HERREN!!\".
Wir werden alle noch ne ganze Menge zurückstecken müssen was diesen Steam-Dreck angeht. Da kommt noch einiges auf uns zu! Gottseidank gibt es Leute die sich dagegenstemmen. Auch wenn das Urteil hier ein Fliegenschiss und viel zu spät ist, es ist ein Anfang!
haldolium schrieb am
Cion hat geschrieben: Und wer schaut sich denn bitte die Systemanforderungen auf der Rückseite an???

jeder halbwegs intelligente käufer.
die system informationen in dieser form sind schon jahrelang gang und gebe, bei keinem anderen spiel hat sich je jemand beschwert.
Es ist einfach nur absurd sowas einzuklagen. Fernab jeglicher intelligenz imho.
schrieb am
Half-Life 2
ab 19,00€ bei