von Marcel Kleffmann,

World of WarCraft - Gericht entscheidet: Neun Klauseln in den Nutzungsbedingungen sind unzulässig

World of WarCraft (Rollenspiel) von Vivendi Games
World of WarCraft (Rollenspiel) von Vivendi Games - Bildquelle: Blizzard
Der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) hatte neun Klauseln in den umfangreichen Nutzungsbedingungen von World of WarCraft (ab 14,99€ bei kaufen) gerichtlich beanstandet. In allen Punkten gab das Landgericht Berlin der Klage statt und entschied, dass die besagten Passagen unzulässig seien. Blizzard Entertainment hat inzwischen reagiert und die Bedingungen geändert. Ein Grund des Anstoßes war, dass Blizzard den Zugang für Kunden wegen einer fehlgeschlagenen Kreditkartenabbuchung ohne Ankündigung sperren konnte sowie eine Klausel, mit der sich das Unternehmen das Recht einräumte, Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise jederzeit und nahezu beliebig zu ändern.

Vom vzbv heißt es: "Eine fehlgeschlagene Abbuchung von der Kreditkarte des Kunden sollte laut Nutzungsbedingungen des Spieleanbieters reichen, um den Zugang fristlos und ohne vorherige Mahnung zu sperren und den Account zu löschen. Das gleiche sollte für den Fall gelten, dass eine Abbuchung vom Konto des Kunden „aus irgendwelchen Gründen“ zurückbelastet wurde. Danach wäre der sofortige Rausschmiss eines Spielers selbst dann möglich, wenn die gescheiterte Abbuchung auf einem Fehler in der Buchhaltung des Anbieters beruht oder es sich nur um einen Kleinstbetrag handelt. Eine Kündigung drohte auch den Spielern, die eine Lastschrift aus berechtigten Gründen zurückgaben. Eine solche Regelung benachteiligt Kunden, kritisierte der vzbv und bestätigten jetzt die Richter.

Die Richter beanstandeten zudem, dass die Kündigungsrechte der Kunden selbst nach einem Totalausfall des Online-Spiels stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen waren. So sollte nach den Nutzungsbedingungen von Blizzard Entertainment ein Spieler nur dann kündigen dürfen, wenn der Service mehr als 72 Stunden in Folge ausgesetzt oder unterbrochen wurde – wenn ein Ausfall vorher angekündigt wurde, entfiel das Kündigungsrecht sogar ganz, unabhängig von der Dauer. Selbst wenn der Telekommunikationsbetreiber für den Ausfall verantwortlich war, wurde eine Kündigung in diesen Fällen ausgeschlossen.

Unzulässig ist laut Gericht auch eine Klausel, mit der sich das Unternehmen das Recht einräumte, Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise jederzeit und nahezu beliebig zu ändern. So sollte die Einführung neuer Gebühren unter anderem zulässig sein, falls das zur Verbesserung des Spielerlebnisses 'nützlich' erscheine."

Quelle: vzbv

Kommentare

Scorcher24_ schrieb am
Gearseli hat geschrieben:Mein Account wurde schon vor zwei Jahren gesperrt , weil Blizzard es nicht hinbekommen hat eine Lastschrift ordnungsgemäß zu tätigen, von da an sollte ich als natürlich auffällig gewordener Kunde brav in den Laden gehen und eine prepaid Karte für 2 Monate kaufen, habe ich bis heute noch nicht gemacht ... Aber krieg ich meinen Account jetzt wieder :lol: :lol: :lol:
Hatte da auch mal eine Rücklastschrift. 2 Tage später beglichen per Telekom. 1 weiteren Tag später meinen Account wieder gehabt. Und nach 6 Monaten habe ich den Support angerufen und meine Lastschrift wieder freischalten lassen. Man muss halt mit dem Support auch vernünftig reden.
Gearseli schrieb am
Mein Account wurde schon vor zwei Jahren gesperrt , weil Blizzard es nicht hinbekommen hat eine Lastschrift ordnungsgemäß zu tätigen, von da an sollte ich als natürlich auffällig gewordener Kunde brav in den Laden gehen und eine prepaid Karte für 2 Monate kaufen, habe ich bis heute noch nicht gemacht ... Aber krieg ich meinen Account jetzt wieder :lol: :lol: :lol:
Ninnghizidda schrieb am
Naja ich hab über 500 Days Playtime und ich kann an einer Hand abzählen wie oft es vorkam das ich beleidigt wurde , außerdem sind GM´s wirklich recht schnell was sowas angeht , die meißten eröffnen einfach kein Ticket und melden solche Vorfälle garnicht erst , dann kann nen GM auch wenig machen. Sobald ich wegen sowas nen Ticket eröffne dauert es nich lange bis sich bei mir nen GM meldet und sagt das er dem Kerl mal feuer unterm hintern macht , hatte schon oft nette Gespräche mit denen und die sind ziemlich fleißig.
Culgan schrieb am
Ninnghizidda hat geschrieben:Naja , sich aufs übelste beschimpfen ist in WoW nicht drin , einmal ne beleidigung gemeldet und 2 Std. später wird dich nen GM anschreiben und zumindest verwarnen , wenns nochmal vorkommt 72std Sperre bis hin zu Acc ban. Wow ist kein CoD....
Irgendwie kann ich mir das nur schwer vorstellen. Oder das war vielleicht mal früher so, ich habe das gefühl da wird nicht mehr so streng verfahren.
Vor nicht allzu langer Zeit mal ein Paar LFR und Instanen gemacht und was sich da teilweise an Asozialen Verhalten abgespielt hat ist nichtmal ansatzweise normal. Von wüsten beschimpfungen bis zum rausschmiss unschuldiger Personen kurz vor dem Endboss weil irgendjemandem etwas nicht gepasst hat. Dann war da noch Mobs ziehen und aus der Gruppe raus damit alle anderen sterben, etc. etc. das könnte man noch endlos so fortführen.
Und das kommt mittlerweile so oft vor, das ich denke, die GMs machen entweder nichts oder fast alle WOW Spieler sind asozial. In der Gilde läuft es natürlich meist rund aber ich meine jetzt alles außerhalb. Natürlich gab es auch gute Begegnungen aber die könnte ich an einer Hand abzählen.
Ninnghizidda schrieb am
Naja , sich aufs übelste beschimpfen ist in WoW nicht drin , einmal ne beleidigung gemeldet und 2 Std. später wird dich nen GM anschreiben und zumindest verwarnen , wenns nochmal vorkommt 72std Sperre bis hin zu Acc ban. Wow ist kein CoD....
schrieb am
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