von Marcel Kleffmann,

GOG.com - Auch in deutscher Sprache verfügbar - plus 25 Angebote, darunter Deponia

GOG (Unternehmen) von CD Projekt
GOG (Unternehmen) von CD Projekt - Bildquelle: CD Projekt
GOG.com, der Digitalvertrieb für Computerspiele (PC, Mac, Linux) ohne Kopierschutz, hat soeben die komplett lokalisierte Website in deutscher Sprache gestartet. Passend zum Start werden bis zum 3. März 2015 über 25 Spiele vergünstigt angeboten. Dazu zählt z.B. das Adventure Deponia, das aktuell für 49 Cent bezogen werden kann.

"Speziell für den offiziellen Start in Deutschland wurde die Website weiter optimiert und kann jetzt noch einfacher bedient werden. Dazu kommen weitere Bezahlmethoden (Sofort-Überweisung, Giropay and Paysafecard), eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie und ein deutscher Inhouse-Kundendienst. "

Von GOG.com heißt es weiter: "Von den über 900 Titeln im GOG.com-Portfolio sind bereits zahlreiche lokalisierte Versionen erhältlich - der Anteil der eingedeutschten Fassungen wird heute um 30 Spiele erweitert und steigt damit auf über 350 Titel. Dazu gehören namhafte Lucasfilm-Spiele wie Sam & Max Hit the Road und zahlreiche Star Wars-Klassiker, aber auch aktuelle Highlights wie Wasteland 2 oder Book of Unwritten Tales 2. Selbstverständlich kann auch The Witcher 3: Wild Hunt auf GOG.com vorbestellt und dann zum Release kopierschutzfrei heruntergeladen werden. Zu den bekanntesten Partnern von GOG.com zählen namhafte Partner wie Disney, Warner Bros., Activision, Electronic Arts, Ubisoft und Square-Enix."

Zusätzlich zu weiteren alten und neuen Titeln soll das Angebot bald um den GOG-Galaxy-Multiplayer-Client erweitert werden, der Multiplayer-Matches auf der ganzen Welt ermöglicht.

Was ist GOG.com und ist das überhaupt legal, so ganz ohne Kopierschutz?
"GOG.com ist eine Tochterfirma von CD Projekt (u.a. The Witcher) und ist natürlich legal. Bei GOG.com steht der Spieler im Vordergrund - und der wurde in der Vergangenheit mit diversen Kundenkonten und fiesen DRM-Gängelungen genug gequält. Das macht keinen Spaß und deshalb gibt es so etwas bei GOG.com nicht. GOG.com arbeitet nur mit Firmen, für die das problemlose Spielerlebnis ebenfalls im Vordergrund steht. Zu den Partner gehören Firmen wie EA, Disney, Activision, Ubisoft, oder Square-Enix."

Seit wann gibt es GOG.com? Und ändert sich durch den Launch in Deutschland etwas an der Seite und den Inhalten?
"GOG.com ist seit 2008 live und hat auf der ganzen Welt Fans gefunden. Schon vor der Lokalisierung der Website war das Angebot in Deutschland besonders beliebt - deshalb vollziehen wir nun auch den Schritt zur deutschen Version der Website. Die Inhalte bleiben unberührt und wurden lediglich durch zusätzliche Bezahlmethoden ergänzt."

Dollar und Euro - wie regelt GOG.com die regionalen Unterschiede?
"Wir sind natürlich an die Vorgaben unserer Partner gebunden. Aber: Sollte ein Titel beispielsweise in den USA deutlich billiger sein, dann schreiben wir die Differenz zum Europreis dem Kundenkonto gut. Diese Gutschrift wird vor dem Kauf angezeigt, so kann der Kunde sich ein transparentes Urteil erlauben. Wer die Differenz bezahlt? Wir."

Und wenn was nicht geht?
"Dann nimmt man Kontakt mit unserem deutschsprachigen Kundendienst auf. GOG.com verweist bei Problemen nicht einfach an den Entwickler, sondern setzt auf einen kompetenten Inhouse-Support. Ergänzt wird der Service durch ein 30-Tage-Geld-zurück-Versprechen."
Quelle: GOG.com

Kommentare

dx1 schrieb am
Danke Kajetan. Ich hatte das schon irgendwo gelesen, bin aber noch nicht dazu gekommen, den/die GOG-Cookie/s zu löschen. Bin per Profil schon nach Holland umgezogen, aber meine Proxylösung (kommerziell, bisher "undetected") hatte nichts bewirkt. Werde am Mittwoch mal gründlicher vorgehen. Vorher bin ich leider nicht am heimischen PC.
5Finger schrieb am
Kajetan hat geschrieben:
5Finger hat geschrieben: Abseits davon beinhalteten Commandos 2 & 3 in der ursprünglichen Version aber verfassungsfeindliche Symboliken und daher erfolgte die Beschlagnahmung der ausländischen Versionen quasi automatisch.
Da ist aber nichts erfolgt. Und automatisch wird nichts beschlagnahmt, es muss immer ein Gerichtsbeschluß vorliegen. Der im Falle der internationalen Versionen von Commandos 2&3 meines Wissens aber nicht vorliegt.
Grundsätzlich richtig.
Aber §86a ist immer so eine Sache.
Zur Klärung habe ich eine Anfrage bei der BPjM gestellt, also lassen wir uns mal überraschen.
johndoe1238056 schrieb am
Ehrlich gestanden wäre der PC-Port von den ersten drei Mortal Kombat Teilen sowieso nicht meine erste Wahl. Megadrive (nach den Arcadeoriginalen) for the win in diesem Fall und wenn man es in dieser Version nicht legal für den PC erwerben kann (was ich absolut nicht verstehen kann, vertickt doch die Roms für jeweils fünf Euro, Sega), bleibt einem ja fast nur der Weg in die Illegalität/Grauzone.
Kajetan schrieb am
5Finger hat geschrieben: Abseits davon beinhalteten Commandos 2 & 3 in der ursprünglichen Version aber verfassungsfeindliche Symboliken und daher erfolgte die Beschlagnahmung der ausländischen Versionen quasi automatisch.
Da ist aber nichts erfolgt. Und automatisch wird nichts beschlagnahmt, es muss immer ein Gerichtsbeschluß vorliegen. Der im Falle der internationalen Versionen von Commandos 2&3 meines Wissens aber nicht vorliegt.
5Finger schrieb am
Akabei hat geschrieben:Ich bin eher verwundert, dass ein paar andere Spiele nicht automatisch auf dem Index gelandet sind. Aktuell ist z.B. gerade Wings Remastered (unbedingt kaufen, wenn man das Original mochte) im Sale bei GOG. Das war doch auch mal auf Liste A und früher hat das mal bedeutet, dass ein Nachfolger automatisch auch auf der Liste landet.
Nachfolger werden nicht automatisch indiziert oder beschlagnahmt. Jeder Teil wird für sich geprüft und bewertet. Unbestritten haben aber einige Serien aufgrund ihres Namens und ihrer Vorgänger ein schweren Stand bei der BPjM.
Bei Remastered-Versionen kommt es immer auf den Umfang der Änderungen und die Tagesform des Gutachters an.
Wenn es erhebliche Änderungen gibt (nicht nur grafisch), dann kann eine Inhaltsgleichheit durchaus nicht mehr gegeben sein und der Titel muss neu begutachtet werden.
Allerdings fällt das flach, wenn der Gutachter den Titel direkt als inhaltsgleich wertet (weil ja remastered und so), egal ob er ihn geprüft hat oder nicht.
Wenn Wings damals lediglich auf Liste A gelandet ist, dann dürfte die Indizierung eh verjährt sein, denn diese gilt immer "nur" für 25 Jahre.
Kajetan hat geschrieben: Im Falle von Wings könnte das gleiche gelten wie im Falle der Mortal-Kombat-Sammlung. Dieses Bundle wurde nie beschlagnahmt, es wurden nur die entsprechenden Konsolen-Versionen von MK 1 bis 3 beschlagnahmt.
Mortal Kombat 1-3 galten bis vor wenigen Jahren auf jeder Plattform als beschlagnahmt. Die Konsolenversionen waren die damals geprüfte Fassung, aber die Restlichen gelten als inhaltsgleich und unterlagen damit automatisch dem Beschluss.
Daher ist auch die (obligatorische) Listenstreichung nach 25 Jahren für alle Fassungen gültig.
Kajetan hat geschrieben: Wobei ich mich dann frage, warum Commandos 2 und 3 für deutsche Kunden gesperrt werden, denn deren nicht-deutsche Versionen sind ja nie auf dem Index gelandet, weil sie in Deutschland nie veröffentlicht wurden.
Grundsätzlich kann die BPjM auch nicht...
schrieb am