von Joerg,
STALKER: Auch hier Jugendschutz?
In letzter Zeit häufen sich die Vorschläge mehr oder weniger kompetenter Politiker zum Umgang mit so genannten "Killerspielen". Was uns natürlich interessiert ist, inwieweit S.T.A.L.K.E.R von so einer Regelung betroffen wäre.
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Offiziell gibt es hier noch keine Klarstellung, weder von der einen noch von der anderen Seite. Man kümmert sich wohl eher um die bereits verfügbaren "Killerspiele".
Da STALKER keine Jugendfreigabe gem. § 14 JöSchG erhalten hat und deswegen sowieso nicht an Jugendliche verkauft werden darf, ist die Situation wohl auch nicht so brisant wie zum Beispiel bei Counter-Strike oder Battlefield.
Nimmt man jedoch die Gesetzesvorlage aus Bayern zur Hand, wäre nach dieser ein Verbot durchaus möglich. Wie im Übrigen bei 70% der im Umlauf befindlichen Computer- und Konsolenspiele.
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