AtzenMiro hat geschrieben:
Nochmal: man kann die Gebühr für Schwarzfahren nicht bar bezahlen. Ein Ticket nachträglich beim Kontrolleur kaufen ist was ganz anderes.
Und zu deinem letzten Absatz: SCHWACHSINN. Früher, wo es tatsächlich noch möglich war beim Schwarzfahrenerwischen direkt Bar zu bezahlen, mussten die Personalien genau so aufgenommen werden, ZWECKS ABRECHNUNG. Also nochmal: wenn du beim Schwarzfahrenerwischen bar bezahlt hast, dann hat der Kontrolleur in die eigene Tasche gewirtschaftet, wenn er dabei deine Personalien nicht aufgenommen hat, dann sowieso. Denn wie Palpatine richtig gesagt hat, wer innerhalb kurzer Zeit (ich glaube 12 Monate waren es) bis zu drei mal beim Schwarzfahren erwischt wird, droht eine Anzeige in Höhe von 1200?~. Der viel wichtigere Punkt ist aber, dass das Schwarzfahren auch das Strafrecht berührt und deswegen eine Aufnahme von Personalien zwingend erforderlich sind. Da kannst du dich nicht rausreden.
Gut, ich glaube dir das auch gerne, nur erstens, kann das Gerät auch 40 Euro Schwarzfahrgebühr ausdrucken mit dem Vermerk "bezahlt" und zweitens wird es doch kaum so sein, dass 20 verschiedene Bahnbedienstete sich alle strafbar machen, denn ich denke mal, das hat dann noch ganz andere Konsequenzen, wenn sie dabei erwischt werden als nur Kündigung.
Worüber wir aber gerne diskutieren können, ob das normal ist, dass man seine Personalien dabei nicht aufgenommen bekommt. Aber der Vorschlag kam ja garnicht von mir, das haben die ganz von alleine nicht in ihr Gerät eingetragen. Ich wollte ja beim ersten Mal einfach nur direkt bezahlen um hinterher nicht wieder Geld überweisen zu müssen. Aber es kann ja durchaus sein, dass die alle korrupt sind, jedenfalls verhalten sie sich alle gleich, Männer wie Frauen, als wäre es nicht besonderes.
Mir ist auch egal, ob das zwingend notwendig ist, jedenfalls habe ich nie was anderes behauptet, als das ich es aus der Praxis so kenne, die Theorie mag ja eine andere sein. Ist so ähnlich wie der...