von Marcel Kleffmann,

Steam: Weitere Steam-Sommer-Deals

Steam (Service) von Valve Software
Steam (Service) von Valve Software - Bildquelle: Valve Software
Die Steam-Sommer-Deals dauern noch bis zum 4. Juli und wieder gibt es neue tägliche Angebote, die bis Montagabend um 19:00 Uhr offeriert werden. Das Actionspiel Kane & Lynch: Dead Men steht für 7,49 Euro zur Verfügung (75% Ersparnis); was nicht unbedingt ein "Schnäppchen" ist, da man das Spiel für einen ähnlichen Preis bereits im "normalen" Handel bekommt. Den gleichen 75%-Rabatt gibt es bei Civilization IV: The Complete Edition für 9,99 Euro, die aus Civilization IV, Warlords, Beyond the Sword und Civilization IV: Colonization besteht - wobei auch die Einzelspiele gleichermaßen vergünstigt erstanden werden können.

Für 27,49 Euro (50% Rabatt) wird die Gold Edition von Warhammer 40,000: Dawn of War II angeboten, die aus Dawn of War II und Dawn of War II - Chaos Rising zusammengesetzt ist. Darüber hinaus warten EVE Online: Tyrannis (1,99 Euro; 90% Rabatt), Half-Life (1,99 Euro; 80% Rabatt) und das Weltraum-Strategiespiel Flotilla (2,25 Euro; 75% Rabatt) im Steam-Store. Nutzer außerhalb von Deutschland können sich übrigens noch die Steam-Version von M*x P*yne (2,49 Euro; 75% Rabatt) besorgen.
Quelle: Steam

Kommentare

tschief schrieb am
??? hat geschrieben:
2xg0 hat geschrieben: "Steam: Weitere Steam-Sommer Deals"
"M*x P*yne für 2,49EUR 75% Rabatt"
Wir wollen das mal nicht aus dem Zusammenhang reißen, im Original hieß es:
Nutzer außerhalb von Deutschland können sich übrigens noch die Steam-Version von M*x P*yne (2,49 Euro; 75% Rabatt) besorgen.
Ich möchte keinesfalls kleinlich sein, aber zu sagen Max Payne ist außerhalb Deutschlands erhältlich, stellt kein Nennen einer Bezugsquelle dar. Auch der Verweis auf eine Onlineplatform, durch die das Spiel bezogen werden kann, ist durch das Jugendschutzgesetz nicht generell verboten. Zumal in diesem Fall der Erwerb für deutsche Nutzer generell beschränkt ist.
Diese enge Auslegung des JuSchG ist zwingend nötig, da sonst selbst das Nennen der Titel im Zusammenhang mit dem Internet, über welches jeglicher digitaler Content bezogen werden kann, ordnungs- oder gar rechtswidrig wäre.
Meines Wissens nach gibt es momentan NOCH kein Gesetz welches explizit die Nennung von indizierten Spielen verbietet, allerdings wird schon die Nennung oft als Werbung verstanden (gegenstandsneutrale Werbung), weshalb z.b. alle Printmedien auf die Nennung verzichten.
Die Nennung kann als Werbung ausgelegt werden, wenn diese in einem Magazin/Publikation erscheint, deren maßgeblicher Zweck das Generieren von Umsatz durch Werbung ist. Dazu zählen beispielsweise Werbebroschüren. Ob Spielemagazine, welche mittlerweile mehr Geld durch Werbung, als durch die Verkäufe des Mediums selbst machen, als Werbebroschüren einzustufen sind(selbiges gilt hier für Onlinemagazine wie 4players, deren Schwerpunkt noch maßgeblicher auf Werbung liegt),
wurde von der Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt.
Was mich an dieser Sache besonders stört, ist der vorauseilende Gehorsam, mit dem man durch zugegebenermaßen völlig untaugliche Zensur versucht, den Gesetzen, die man selbst falsch auslegt, gerecht zu werden.
Den Hartz 4 Joker fand ich klasse.^^ Falls du im Raum Hannover wohnst, lad ich dich...
Armcommander schrieb am
Leute kauft euch wenn ihr Jump N Runs mögt unbedingt das Oddworld Pack heute!
Abe's Odysee gehört wohl zu den besten Spielen die jemals gemacht wurden, das Spiel war seiner Zeit schon weit vorraus finde ich.
RosaElfe schrieb am
Es gibt ja wohl Möglichkeiten, eine Altersverifikation durchzuführen.
Und das wäre eine der wenigen Existenzberechtigungen des Steam-Shops: Erwachsenen Leuten endlich unkompliziert zu ermöglichen, indizierte Spiele zu kaufen.
AssToAss schrieb am
2xg0 hat geschrieben: "Steam: Weitere Steam-Sommer Deals"
"M*x P*yne für 2,49EUR 75% Rabatt"
Wir wollen das mal nicht aus dem Zusammenhang reißen, im Original hieß es:
Nutzer außerhalb von Deutschland können sich übrigens noch die Steam-Version von M*x P*yne (2,49 Euro; 75% Rabatt) besorgen.
Ich möchte keinesfalls kleinlich sein, aber zu sagen Max Payne ist außerhalb Deutschlands erhältlich, stellt kein Nennen einer Bezugsquelle dar. Auch der Verweis auf eine Onlineplatform, durch die das Spiel bezogen werden kann, ist durch das Jugendschutzgesetz nicht generell verboten. Zumal in diesem Fall der Erwerb für deutsche Nutzer generell beschränkt ist.
Diese enge Auslegung des JuSchG ist zwingend nötig, da sonst selbst das Nennen der Titel im Zusammenhang mit dem Internet, über welches jeglicher digitaler Content bezogen werden kann, ordnungs- oder gar rechtswidrig wäre.
Meines Wissens nach gibt es momentan NOCH kein Gesetz welches explizit die Nennung von indizierten Spielen verbietet, allerdings wird schon die Nennung oft als Werbung verstanden (gegenstandsneutrale Werbung), weshalb z.b. alle Printmedien auf die Nennung verzichten.
Die Nennung kann als Werbung ausgelegt werden, wenn diese in einem Magazin/Publikation erscheint, deren maßgeblicher Zweck das Generieren von Umsatz durch Werbung ist. Dazu zählen beispielsweise Werbebroschüren. Ob Spielemagazine, welche mittlerweile mehr Geld durch Werbung, als durch die Verkäufe des Mediums selbst machen, als Werbebroschüren einzustufen sind(selbiges gilt hier für Onlinemagazine wie 4players, deren Schwerpunkt noch maßgeblicher auf Werbung liegt),
wurde von der Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt.
Was mich an dieser Sache besonders stört, ist der vorauseilende Gehorsam, mit dem man durch zugegebenermaßen völlig untaugliche Zensur versucht, den Gesetzen, die man selbst falsch auslegt, gerecht zu werden.
Den Hartz 4 Joker fand ich klasse.^^ Falls du im Raum Hannover wohnst, lad ich dich gerne auf einen Drink...
2xg0 schrieb am
Erstmal: ja ich habe mich sehr allgemein und vereinfachend ausgedrückt. Warum? Ich muss so meistens weniger schreibe um zu beweisen das ich Recht habe :P
Du hast zwar einen tollen Text geschrieben, anscheinend hast du wohl vergessen (oder evtl reicht deine Lesekompetenz hierfür nicht aus) zu welchem Artikel wir die Kommentare schreiben.
Nochmal extra für dich zur Erinnerung:
"Steam: Weitere Steam-Sommer Deals"
"M*x P*yne für 2,49EUR 75% Rabatt"
Zwar schreibst du das Titel+Preis nicht als Werbung gilt, dies ist richtig. Allerdings wird hier noch geschrieben WO man das Spiel kaufen kann.
"Das Nennen eines indizierten Titels ist auf jeden Fall dann verbotene Werbung im Sinne des JuSchG, wenn die Titelnennung mit Bezugsquellenhinweis erfolgt". Quelle: BPjM
Meines Wissens nach gibt es momentan NOCH kein Gesetz welches explizit die Nennung von indizierten Spielen verbietet, allerdings wird schon die Nennung oft als Werbung verstanden (gegenstandsneutrale Werbung), weshalb z.b. alle Printmedien auf die Nennung verzichten.
Den Hartz 4 Joker fand ich klasse.^^ Falls du im Raum Hannover wohnst, lad ich dich gerne auf einen Drink ein und zeige dir, wie viel ich (ein 19 jähriger Abiturient) so verdient :)
schrieb am