von Marcel Kleffmann,

Steam - Neuer Nutzerrekord während der Herbstaktion

Steam (Service) von Valve Software
Steam (Service) von Valve Software - Bildquelle: Valve Software
Während der Herbstaktion, die noch bis heute Abend um 19 Uhr läuft, hat Valve Software einen neuen Nutzerrekord bei Steam verzeichnet: Am Samstag waren 7.190.456 Personen gleichzeitig online. Die bisherige Höchstmarke lag bei 6,6 Mio. Spieler (Januar 2013).



Zu den beliebtesten Spielen zählen momentan (Tageshöchstzahl der Spieler in Klammern):
  1. Dota 2 (471.447)
  2. Counter-Strike: Global Offensive (82.930)
  3. Football Manager 2014 (58.117)
  4. Team Fortress 2 (49.306)
  5. The Elder Scrolls 5: Skyrim (48.086)
  6. Sid Meier's Civilization 5 (47.468)
  7. Counter-Strike (36.862)
  8. Counter-Strike: Source (27.889)
  9. Garry's Mod (26.533)
  10. Terraria (17.558)

Letztes aktuelles Video: Big Picture Trailer

Quelle: Steam

Kommentare

Worrelix schrieb am
The Ultimate Flash hat geschrieben:Das mit den "Textbausteinen" halte ich aber für ein Gerücht.
Selbst wenn es offiziell keine Textbausteine gibt, wird sich der eine oder andere Support Mitarbeiter bestimmte Absätze als Vorlagen speichern.
Nicht selten werden Support Mitarbeiter nach der Anzahl der bearbeiteten Tickets bewertet, wenn nicht gar bezahlt. Da liegt es nahe, seine Statistik mit diversen Zeitersparnissen zu verbessern. Ggfalls ist es sogar sinnvoll, erst mal nur den Text zu überfliegen und eine Standardmail rauszuhauen und erst bei einer Rückantwort genauer zu lesen.
Schon alleine deswegen nicht, weil [...] nach der 3 Antwort sowas kam wie "Sehr geehrter Herr .... sie können ruhig in deutsch mit mir schreiben." :ugly:
Was allerdings auch ein Standardtextbaustein sein könnte ... :wink:
Captain Obvious schrieb am
edelg hat geschrieben: @ Captain Obvious
[*snip* wegen Übersichtlichkeit]
Es sollte doch klar zwischen Digital erworbener und gemieteter Software unterschieden werden!?!
Uneingeschränktes Nutzungsrecht am Produkt -> Das Produkt kaufen (nicht geistiges Eigentum)
Eingeschränktes und abhängiges Nutzungsrecht am Produkt -> Das Produkt mieten
Retailprodukte = Kaufen oder Mieten?
Digitaleprodukte = Kaufen oder Mieten?
Man will ja z.B. nur ein Produkt kaufen nicht das Urheberrecht (geistiges Eigentum), Markenrecht, irgendein Patentrecht, Service usw..
So sollte es sein -> Kein Zwang, keine Verletzung der Rechte, klar definierter Unterschied, optional.
So sehe ich das zumindest. Gruss ;)
Also für Digital steht das doch bei Steam sofort da in dem Vertrag, der dir angezeigt wird und zwar nicht irgendwo im Text sondern schon in der Überschrift: Steam Abonnementvereinbarung. Bei Retail (ich hab jetzt nur ein Spiel bei mir gecheckt) steht ebenfalls hinten drauf: Die Verwendung [...] unterliegt der Zustimmung zu Steam Abonnementverinbarung [...] (dann steht da noch ein Link auf die Verinbarung). Ob man das dann als kaufen oder mieten bezeichnen muss - gute Frage. Dir wird ja auch Angeboten ein Zeitungsabo zu kaufen, oder ne Bahncard zu kaufen. Das müsste dann wohl einer vor Gericht bringen, aber ich bin mir nicht sicher, ob da so stark unterschieden werden muss in der Formulierung.
johndoe1388741 schrieb am
Captain Obvious hat geschrieben:
edelg hat geschrieben:@ Nostal
Deine Aussagen sind leider undefiniert und Du vermischt verschiedene Themen?
Es ist doch egal auf welchem Medium sich die gekaufte Software befindet. Du kaufst Dir schliesslich nicht das leere Medium alleine. Sondern Du kaufst Dir primär die Software und dessen beworbenen Zweck und das sekundäre Medium auf das es sich befindet. Demnach bist Du Eigentümer des gekauften Software-Produkts inkl. ggf. Medium, Verpackung, Handbuch usw. = der Sache inkl. Nutzungsrecht, Rechte bzw. Befugnisse des Eigentümers.
Da es sich bei Software um ein Immaterialgut/"geistiges Eigentum" handelt, kaufst du daran kein "Eigentum" im Sinne eines höchstmöglichen Herrschaftsrechtes. Das wäre auch ein wenig teurer als der Preis, der üblicherweise für Software verlangt wird. Du wirst lediglich Lizenznehmer, kaufst also eine Lizenz.
edelg hat geschrieben: Man ist nicht der Urheber, man hat kein geistiges Eigentum, kein Patentrecht und auch kein Markenrecht.
Richtig.

@ Captain Obvious
Ich bin der Meinung, das Rechte verletzt werden. Die Art und Weise wie es geschiet ist ersteinmal nicht ganz so offentsichtlich dargestellt (Schutz-Mechanismus zum Schutze des Urhebers und somit zur Einhaltung des Urheberrechts, sprich dem geistigen Eigentümer).
A Erfüllt die Funktion nicht Ihren Zweck (zum Schutz gegen Straftaten)
B Wird der Käufer eines Software-Produkts dazu genötigt, einen Zwangs-Service zusätzlich in Anspruch zu nehmen (Mietvertrag)
C Werden die Rechte des Endverbrauchers verletzt
Wo soll das also unter Beachtung der Verhältnissmäßigkeit noch ein gerechtfertigtes Mittel zur Einhaltung und Durchsetzung des Urheberrechts sein?
Was erwirbt man denn bei Digitalen Filme, Spiele, Musik?
-> Ein Digitales Produkt und die Nutzungs-Lizenz/Nutzungsrecht
-> Die Definition liegt auf "erwerben bzw. kaufen" (Eigentum/Besitz)
-> Eigentum/Besitz an dem digitalen Software-Produkt (Sache) + Nutzungsrecht (nicht das geistige Eigentum) ;)
-> Digitale-Software...
Kajetan schrieb am
tschief hat geschrieben:Aus zwei komplett verschiedenen Anfragethemen zufälligerweise genau die heikelsten beiden (SSA und endgültige Kontokündigung) zusammenzubringen, und das genau dann wenn die Anfrage von einem Steam-Skeptiker (kein anderer hätte diese Antwort wirklich geglaubt UND veröffentlicht ohne nochmals nachzuhaken) getätigt wurde der das danach ohne weiterzuverfolgen auch noch veröffentlicht ist für mich um Einiges unwahrscheinlicher als dass jemand die Anfrage + Antwort gefaket hat. DAS kann ich mir wirklich vorstellen.
Kein Thema. Ausschliessen können wir das natürlich nicht.
tschief schrieb am
Kajetan hat geschrieben:
tschief hat geschrieben:Und sogar wenn, "versehentlich" den falschen Textbaustein zu erwischen (insbesondere in einem Fall in dem beide Anfragen aber rein GAR nichts miteinander zu tun haben, und (da solche Bausteine IMMER sortiert sind) an komplett unterschiedlichen Orten zu finden sein werden (Account Deactivation / Steam Subscriber Agreement)) kann ich nicht glauben. Das wäre ein Armutszeugnis für den Steam Support.
Ich habe jahrelang im IT-Support gearbeitet. Fehler passieren. Öfter als man denkt. Sogar bei Support-Mitarbeitern, die halbwegs anständig geschult UND bezahlt werden.
Ich übrigens auch ;-). Textbausteine sind aber in fast allen Fällen nach Thema und danach nach Alphabet sortiert (sogar deren Website ist so aufgebaut https://support.steampowered.com/). Nicht zu vergessen, dass je nach Thema der Anfrage ein anderer Support-Bereich zuständig ist / die Anfrage zu sehen bekommt. Aus zwei komplett verschiedenen Anfragethemen zufälligerweise genau die heikelsten beiden (SSA und endgültige Kontokündigung) zusammenzubringen, und das genau dann wenn die Anfrage von einem Steam-Skeptiker (kein anderer hätte diese Antwort wirklich geglaubt UND veröffentlicht ohne nochmals nachzuhaken) getätigt wurde der das danach ohne weiterzuverfolgen auch noch veröffentlicht ist für mich um Einiges unwahrscheinlicher als dass jemand die Anfrage + Antwort gefaket hat. DAS kann ich mir wirklich vorstellen.
Muss aber natürlich nichts heissen. Klar kann es auch "einfach" ein Fehler gewesen sein, wobei ich mir das aus oben genannten Gründen fast nicht vorstellen kann. Stimmt ein wenig zu viel überhaupt nicht.
schrieb am