von Julian Dasgupta,

Änderungen beim Jugendschutz



Vor Monaten schon hatte das Bundesfamilienministerium schärfere Kriterien für Spiele angekündigt, nun nickte das Bundekabinett einen Entwurf zu einer ersten Änderung des aktuellen Jugendschutzgesetzes ab.

Man schließe mit dem neuen Entwurf Lücken in der derzeitigen Gesetzgebung, lassen die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet von der CDU verlauten, die federführend am Programm mitgewirkt hatten. Die Maßnahmen seien die Konsequenz, die man aus der Studie des Hans von Bredow-Instituts ziehen müsse.

Die wesentlichste und deutlichste Änderung wird im Bereich der Indizierungskriterien vorgenommen: Galten bisher explizit Spiele, die "Gewalt verherrlichen", als Kandidaten für den Index, so wurde die Definition jetzt erweitert. Diese umfasst nun Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen."

Spiele bzw. Medien, "in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird", seien als jugendgefährdend einzustufen und sollen dementsprechend von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden.

Als zu klein und unzureichend bezeichnen Laschet und von der Leyen die derzeitigen Alterskennzeichnungen auf Spielepackungen. Zukünftig sollen die Siegel auf der Packung einen Fläscheninhalt von mindestens 1200 Quadratmillimetern haben, die Kennzeichnungen auf den Datenträgern sollen mindestens 250 Quadratmillimeter umfassen.

Die Evaluierung der bereits erwähnten Studie laufe noch, heißt es weiter. Weiteren Handlungsbedarf sehe man vor allem auch im Onlinebereich, der derzeit noch eine Art Grauzone sei. Beide Bereiche werden nämlich bisher getrennt geregelt - bei vielen Spielen aber würde der Übergang zwischen Online und Offline mittlerweile fließend sein. Auch seien "untergesetzliche Maßnahmen zur weiteren Qualitätsentwicklung der Jugendmedienschutz-Entscheidungen" bei der USK in Vorbereitung. Dies wolle man u.a. durch die erhöhte Präsenz ständiger Vertreter der obersten Landesjugendbehörden sowie die stärkere Einbindung von Mitarbeitern der Bundesprüfstelle in die Arbeit der USK erreichen.

Anfang 2008 soll der Entwurf endgültig vom Bundestag abgesegnet werden.

Der Publisherverband BIU hatte Ende November bereits die Ergebnisse eines vor ein paar Wochen abgehaltenen Treffens kritisiert. So sei kein Vertreter aus der Wirtschaft und der Spielebranche zu jenem Runden Tisch eingeladen worden. Auch sprach man sich klar gegen das Ändern der Alterkennzeichen auf den Packungen aus. Dies "betrifft unsere Branche unmittelbar, zumal wir auch die europäischen Kennzeichen seitens der Industrie organisieren." Gegen geplante Änderungen in diesem Bereich wolle man sich zur Wehr setzen.



Kommentare

Xris schrieb am
Mich interesiert das eher wenig, da ich Englishe Sprachausgabe in Spielen bevorzuge. Und da es in der Regel nicht üblich ist das jedes Spiel Multi ist beziehe ich sie so oder so meist direkt aus den USA :p
Da hab ich auch net das problem mit übergrossen, unschönen (und das auch noch in frecherweise rot-du-kaufst-hier-ein-böses-spiel) Aufklebern :lol:
Sachsen-Teufel schrieb am
langhaariger bombenleger hat geschrieben:
Sachsen-Teufel hat geschrieben:Ich sag es nur ungern, aber ich glaube zur nächsten Wahl muss ich der FDP meine Stimme geben :lol:
4Players.de hat geschrieben:Die wesentlichste und deutlichste Änderung wird im Bereich der Indizierungskriterien vorgenommen: Galten bisher explizit Spiele, die "Gewalt verherrlichen", als Kandidaten für den Index, so wurde die Definition jetzt erweitert. Diese umfasst nun Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen."
Hmmm... Wenn man beide Kriterien miteinander vergleicht, stelle ich fest, das letztere "expliziter" bzw. genauer formuliert ist, als die erst genannte d.h. schlussendlich, dass die Indizierungskriterien somit entschärft :!: wurden :lol: :lol: :lol:
Für mich handelt es sich hier weder um eine Verschärfung noch Entschärfung (das alte Kriterium wird ja immerhin ergänzt nicht revidiert) noch Erweiterung.
Korrekt. Der Regelsatz wurde erweitert, d.h. eine neue Bedingung wurde hinzugefügt (also theoretisch erschwert) - ABER ich weiß natürlich das dies nicht so gemeint war wie ich es anfangs auslegte :wink: . Letztenendes ist dieser 2. Paragraph völlig unnütz, da ersterer allgemeiner formuliert ist und deswegen letzteren wiederum aushebelt :roll:
D.h. es wurde hier nichts weiter als Symbolpolitik betrieben - das ist vergleichbar mit der Diskussion darüber, ob man gewisse Grundrechte für Kinder in die Verfassung verankern sollte... Auch dies ist völliger Schwachsinn und nichts weiter als Symbolpolitik, da sämtliche, bereits bestehende, Grundrechte auch für Kinder gelten :roll:
hydro skunk 420 schrieb am
gracjanski hat geschrieben:Skunk wie ich sehe hast du deine CS Misserfolge aufgezeichnet? :D
Nein nein, das siehst du falsch. :wink:
Meine Sig zeigt einen PCler, der von einem 360er bei Shadowrun auf den Arsch bekommen hat. :D
Bitte? Der PCler muß ja richtig schlecht gewesen sein? Keine Ahnung, aber vielleicht kannst du dir anhand der beiden Fotos selbst ein Bild davon machen:
Das war der PCler
Bild
Und das der 360er
Bild
:lol:
langhaariger bombenleger schrieb am
Sachsen-Teufel hat geschrieben:Ich sag es nur ungern, aber ich glaube zur nächsten Wahl muss ich der FDP meine Stimme geben :lol:
4Players.de hat geschrieben:Die wesentlichste und deutlichste Änderung wird im Bereich der Indizierungskriterien vorgenommen: Galten bisher explizit Spiele, die "Gewalt verherrlichen", als Kandidaten für den Index, so wurde die Definition jetzt erweitert. Diese umfasst nun Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen."
Hmmm... Wenn man beide Kriterien miteinander vergleicht, stelle ich fest, das letztere "expliziter" bzw. genauer formuliert ist, als die erst genannte d.h. schlussendlich, dass die Indizierungskriterien somit entschärft :!: wurden :lol: :lol: :lol:
Für mich handelt es sich hier weder um eine Verschärfung noch Entschärfung (das alte Kriterium wird ja immerhin ergänzt nicht revidiert) noch Erweiterung.
Na was ist denn grausame und reißerische Darstellunge selbstzweckhafter Gewalt?
Da fällt mir nur ein Wort ein: Gewaltverherrlichung...
Howdie schrieb am
@Grac: Ja, dass verstößt wohl tatsächlich gegen geltendes EU-Recht, aber die Bundesregierung streitet sich ja auch schon mit der EU deswegen. Begründung: Jugendschutz ist eine nationale Aufgabe und wichtiger als das Recht auf freien Handel.
Das ist wohl das erste Mal, dass ich auf Seite der Kapitalisten stehe, obwohl ich es eigentlich ähnlich sehe wie die Regierung. Eigentlich ist Jugendschutz viel wichtiger als die freie Marktwirtschaft, nur sollte sowas im Rahmen der EU einheitlich gelöst werden. Ich will PEGI und dass endlich diese dämlichen Anleingänge der Regierung aufhören. Diese Hexenjagd ist ja nicht zum Aushalten. Ich hoffe, dass die EU bald mal ein Machtwort spricht...
schrieb am