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BPjM: Neue Indizierungskriterien

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien legt nun auf ihrer Webseite die neuen Kriterien dar, anhand derer zukünftig entschieden werden soll, ob ein Spiel in Deutschland indizierungswürdig ist. Der bisher vier Punkte umfassende Katalog wurde ergänzt und wartet nun mit insgesamt sechs Kriterien auf - eine genauere Erläuterung des jeweiligen Punktes gibt es bei den entsprechenden Links:

Ein Spiel muss allerdings nicht zwingend indiziert werden, wenn:

  • "Spiele, bei denen die Verletzung und/oder Tötung von Menschen eine unter mehreren möglichen Spielhandlungen darstellt und das Ergebnis der Kampfhandlung unblutig präsentiert wird;
  • Spiele, in denen andere Elemente als Gewalttaten gegen Menschen eine wesentliche Rolle spielen;
  • Spiele, in denen Tötungsvorgänge gegen Menschen verfremdet dargestellt werden und zwar in einer Form, die Parallelen zur Realität nicht nahe legt;
  • Spiele, in denen Tötungsvorgänge ausschließlich gegen solche Wesen dargestellt werden, die Menschen eher nicht ähneln;
  • Spiele, in denen auch Horror- und Splatterelemente enthalten sind, in denen jedoch nicht gewalthaltige Anteile spielbestimmend sind, wobei die Horrorelemente nicht so gestaltet sein dürfen, dass auf Grund der besonderen Brutalität die anderen Spielelemente in den Hintergrund treten."

Bei den Kollegen von Golem kommentiert der USK-Gutachter Gerald Jörns die neuen Kriterien und kommt zu dem Schluss, dass es sich bei den neuen insgesamt Maßstäben um eine Verschlimmbesserung des Prozederes handelt.

Einerseits seien die Umschreibungen der bisherigen Punkte nun differenzierter und ausführlicher als ihre Vorgänger - schließlich hatten sich auch die Spielehersteller über die unscharfen Vorgaben beschwert. Andererseits bieten auch die Ergänzungen sowie der Begriff der Unsittlichkeit reichlich Interpretationsspielraum, so Jörns, der denkt, dass das Prüfverfahren für die USK-Mitarbeiter noch etwas arbeitsintensiver werden dürfte. Die müssten nicht nur Indizierungs- und Nichtindizierungskriterien abwägen, sondern würden auch mit ethisch-moralischen (und vielschichtig bewertbaren) Fragestellungen konfrontiert werden.


Autor: Julian Dasgupta
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Kommentare

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  • Eben, selbst ab18 Titel sind oft genug geschnitten. Und importieren ist auch nicht immer die Lösung, denn wir erwachsenen Deutsche gucken in die Röhre, wenn es um neue Multiplayer Karten von z.B. Gears of War auf XBox360 geht. Alle Inhalte zu indizierten Spielen sind auch für Erwachsene nicht  [...] Eben, selbst ab18 Titel sind oft genug geschnitten. Und importieren ist auch nicht immer die Lösung, denn wir erwachsenen Deutsche gucken in die Röhre, wenn es um neue Multiplayer Karten von z.B. Gears of War auf XBox360 geht. Alle Inhalte zu indizierten Spielen sind auch für Erwachsene nicht zugängig und absolut Niemand hält es für nötig hier eine Lösung dafür zu finden. Jugendschutz wäre dann korrekt, wenn alles was diesen betrifft nur Kinder- und Jugendliche trifft und alle Erwachsenen nicht einschränkt. Wo wäre denn das Problem ab18 Titel einfach nur an 18jährige zu verkaufen? Man bräuchte lediglich dafür sorgen, dass das auch eingehalten wird und alles wäre gut. Statt dessen wird zugunsten unserer Kinder und Jugendlichen in unserem Land die Erwachsenen gleich mit abgestraft (wie gesagt durch Schnitte in ab18 Spielen und Vorenthaltung von online Content). Bei der PS3 ist es ja noch ne Ecke schlimmer, da gibts nix über ab12 im Online Shop. Es ist nun mal einfach so, dass es sich die Politiker und der Jugendschutz verdammt leicht machen anstatt eine faire Lösung zu erarbeiten, die keine Rechte von Erwachsenen beschneidet.
  • 666 schrieb:
    Und als erstes ließt man immer was von Bevormundung durch den Staat, man sollte schon richtig Informiert sein was diese Sache betrifft. Bevor man solche äusserungen von sich gibt.
    Wie nennst du dann einen Vorgang der Medien beschneidet die  [...]
    666 schrieb:
    Und als erstes ließt man immer was von Bevormundung durch den Staat, man sollte schon richtig Informiert sein was diese Sache betrifft. Bevor man solche äusserungen von sich gibt.
    Wie nennst du dann einen Vorgang der Medien beschneidet die nur für Erwachsene gedacht sind? Jugendschutz etwa? :roll:
  • 666
    Indizierungen sind absolut Korrekt. Denn mich nerven diese Bludgeilen Kinder... letzten fing ein ca. 14 Jähriger in nem Gameladen vor Mir an zu Heulen. Weil die Verkäuferin Ihm den Kauf der Orange Box verweigert hatte. Na wenigstens hatte ich was zu Lachen. Mich interessiert es Null, wer alt  [...] Indizierungen sind absolut Korrekt. Denn mich nerven diese Bludgeilen Kinder... letzten fing ein ca. 14 Jähriger in nem Gameladen vor Mir an zu Heulen. Weil die Verkäuferin Ihm den Kauf der Orange Box verweigert hatte. Na wenigstens hatte ich was zu Lachen. Mich interessiert es Null, wer alt genug ist bekommt sowas ja ohne Probleme. Und weiß auch damit umzugehen. Selbst über Beschlagnahmungen kann ich nur müde lächeln, wenn ich höre wie sich darüber auch die über 18 Jährigen aufregen. Kaufen bzw. Importieren, und auch der Besitz ist nicht Strafbar, das wissen die meisten Leute nicht. Und als erstes ließt man immer was von Bevormundung durch den Staat, man sollte schon richtig Informiert sein was diese Sache betrifft. Bevor man solche äusserungen von sich gibt.