cal.50_BMG hat geschrieben:Ja, aber als wenn Filme immer bildent wären...
Das ist halt leider nicht der Punkt, die Exekutive duldet es halt bei Filmen während sie bei neuen Medien gandenlos draufhaut.
cal.50_BMG hat geschrieben:Wobei ich niemals auch nur einen einzigen, wirklich vernünftigen Grund gehört habe, wieso dies so ist.
Wenn es nur so wäre das alle Gesetze und vor allem die sie überwchende Bürokratie in Deutschland auf vernünftigen Gründen basieren würde
cal.50_BMG hat geschrieben:Tatsächlich geht dieses Verbot ja teilweise bis ins Absurde, man denke zurück an den Prozess und die Verurteilung des Mannes, der durchgestrichene Hakenkreuz-Aufkleber verkaufte, sowie an ähnliche Symbole, die sich ebenfalls im Bereich der Illegalität befinden(wie z. B. das berühmte Bild vom Männchen, dass ein Hakenkreuz im Mülleimer versenkt).
Meiner Meinung nach ist das Verbot in dieser restriktiven Form ein Fehler. Vielleicht sogar in seiner Gesamtform.
Ich stimme dir absolut zu, in allen Punkten. Nur nutzt unserer beider Zustimmung dem Publisher eben nichts wenn die Staatsanwaltschaft die auszuliefernden Exemplare beschlagnahmt und das Verfahren eröffnent.
Vielleicht gibt es irgendwann in dieser Hinsicht mal eine sinnvollere Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung (erste würde eine positive Auslegung bzgl. Spielen ja schon zulassen wenn die Rechtsprechung es entsprechung auslegen würde), aber solange es so gehandhabt wird wie es zur Zeit ist, solange sind solche Änderungen keine heuchelei der Publisher sondern einfach Pragmatismus.