von Julian Dasgupta,

USA: 'Free Speech' schützt Spiele

Spielkultur (Sonstiges) von 4Players
Spielkultur (Sonstiges) von 4Players - Bildquelle: 4Players
Mit einem 2005 eingebrachten Gesetz hatte der Bundesstaat Kalifornien den Verkauf und Verleih gewaltlastiger Spiele an Minderjährige untersagen wollen. Pro Verstoß hätte jeder Anbieter bis zu 1000 Dollar an Strafgebühren entrichten müssen. Dabei verwies man auf die möglichen Folgen, die der Konsum solcher Spiele auf Kinder haben könnte.

Die Gegenreaktion ließ nicht lange auf sich warten: Die Video Software Dealers Association (mittlerweile: Entertainment Merchant Association) klagte umgehend stellvertretend gegen die Festlegung. Nachdem man sich mit jenem Anliegen zuletzt vor einem Bundesgericht durchsetzen konnte, landete der Fall im vergangenen Jahr schließlich vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten.

Gestern schließlich bestätigten die Richter die Entscheidung aus der früheren Instanz mit sieben zu zwei Stimmen. Das Gesetz verstoße gegen die US-Verfassung, heißt es da. Spiele würden wie auch andere Formen der Kunst wie Bücher, Musik oder Filme vom 1. Verfassungszusatz abgedeckt - dem Recht auf Meinungsfreiheit bzw. freie Meinungsäußerung. So merkt einer der Richter, Antonin Scalia (PDF), u.a. an:

"Vielleicht sind Spiele ein Problem, und vielleicht würde es keiner von uns unseren Kindern erlauben, welche zu spielen. Aber es gibt alle möglichen 'Probleme' - von denen einige sicherlich ernster sind als dieses -, die man nicht lösen kann durch das Einschränken der freien Meinungsäußerung durch die Regierung."

Der US-Senator Leeland Yee, der das Gesetz mitverfasst hatte, ließ schon mal verlauten, er wolle nicht aufgeben. Durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs dürften vergleichbare Unterfangen in Kalifornien oder anderen US-Bundesstaaten allerdings deutlich erschwert worden sein.

Eine genauere Analyse und weitere Dokumente sind auf dem Supreme Court-Blog zu finden. Wer wissen will, wie Branchenvertreter wie John Riccitiello, Bobby Kotick oder Ken Levine auf das Urteil reagierten, wird hier fündig.


Kommentare

MrLetiso schrieb am
Lohengriehn hat geschrieben:Mein Wunsch ist, daß nicht Computerspiele, sondern das Fernsehen verboten wird.
Allen voran DSDS.
Lohe74 schrieb am
IM Fernsehen sieht man viel schlimmere Sachen. Gammelfleischskandale, vermüllte Wohnungen von Landsleuten, Kinderschänderauftritte, tote Soldaten, nicht zu vergessen die Naturkatastrophenopfer unter einem vorgeheuchtelten "Hier können Sie nun Anteil nehmen am Schicksal anderer Menschen"...alles hautnah, immer ganz nah dran. 24/7...
Sowas bedroht das Bild meiner Idealwelt viel mehr. Mein Wunsch ist, daß nicht Computerspiele, sondern das Fernsehen verboten wird.
KOK schrieb am
msecure hat geschrieben:Über denn Sinn und Unsinn von Killerspielzensuren habe ich einen Beitrag auf meinem Meinungsblog verfasst. Leute, die wirklich glauben, dass mache Sinn, sollten sich insbesondere den letzten Abschnitt ansehen! http://themenwelchedieweltbewegen.blogs ... stark.html
Entschuldigen Sie, aber Ihre ganze Erörterung ist ziemlicher Stuss. Die Zensur geht ja nicht vom Staat aus, sondern vom Publisher, bzw. von der Wirtschaft. Auch bezeichnen Sie das Umgehen des "Systems" als Legetimationsgründe für eine Abschaffung der "Zensur", aber dabei geht es bei der "Zensur", zumindest die vom Staat ausgeht (und zwar das Verbot zur öffentlichen Austellung und Bewerbung), gar nicht darum, den Käufer vom Kauf des zensierten Mediums abzuhalten. Ich könnte jetzt nocht weiter auf den Text eingehen, aber ich habe keine Lust darauf. Das größte Problem an Ihrer Argumentation ist einfach nur, daß Sie den Jugendschutz nicht verstanden haben und somit ziemlicher Nonsense bei rauskommt.
Kajetan schrieb am
greenelve hat geschrieben:PS: ach ja...Meinungsfreiheit...darf man seine Meinung "Du bist ein Idiot" äussern oder fällt das wieder in Beleidigung und gehört verboten...
Das ist ganz einfach zu lösen:
Jeder hat das Recht einen anderen Menschen auch öffentlich "Idiot" nennen zu dürfen. Das ist Meinungsfreiheit. Allerdings hat der so genannte Mensch auch das Recht den "Idiot"-Sager zivilrechtlich wegen Beleidigung anzuzeigen und zu verklagen, wenn er sich angegriffen fühlt. So muss man überhaupt nichts verbieten, inklusive all der Nebenwirkungen, die solche käsigen "Meinungs"-Verbote mit sich bringen.
greenelve schrieb am
msecure hat geschrieben:Über denn Sinn und Unsinn von Killerspielzensuren habe ich einen Beitrag auf meinem Meinungsblog verfasst. Leute, die wirklich glauben, dass mache Sinn, sollten sich insbesondere den letzten Abschnitt ansehen! http://themenwelchedieweltbewegen.blogs ... stark.html
Schöner Text soweit...mir fehlt noch die Indizierung, wodurch folgender, von dir angesprochener, Punkt umgesetzt werden soll:
Wenn diese Gruppe es für moralisch vertretbar hält und keine Dinge davon "nach außen" trägt, warum soll der Konsum des unzensierten Mediums dann verboten bzw. schädlich sein?
Indizierte Medien dürfen nicht frei beworben und in Räumen ausgestellt werden, wo jene Gruppe Zugang hat, für die es schädlich ist. Das führt zwar dazu, dass das Medium nicht nach aussen getragen wird, aber auch das weniger der potentiellen, legalen, Zielgruppe von der Existens/Veröffentlichung erfahren und die Verkaufszahlen geringer ausfallen.
Ein Kompromiss der Eingegangen werden muss, um einerseits Minderjährige zu schützen und Erwachsenen einen Erwerb zu ermöglichen. Innerhalb der Pornobranche funktioniert dies auch mit Geschäften, Beate Uhse z.B., bei denen es mit im Sortiment geführt wird bzw. extra Räume nur für Erwachsene. Bei Spielen hingegen wird der Großteil in Elektronik- und Supermärkten, sowie Spieleketten vertrieben, wo es an extra Räumen für indizierte Medien mangelt.
Würde beispielsweise Gamestop und Konsorten, bundesweit eine räumliche Einteilung wie Videotheken für ihre Geschäfte vorschreiben, gäbe es deutlich mehr Anlaufstellen für Kunden um brutale Spiele erwerben zu können. Dies wiederum würde auch dazu führen, dass Publisher, trotz Indizierung, verstärkt in Deutschland releasen würden, da der Erwachsene Zocker, ohne sich informieren zu müssen, auf Anhieb weiss, wo er die betreffenden Spiele kaufen kann. In meiner Stadt haben wir einen kleinen Laden mit einer Tür auf der deutlich geschrieben steht, dass der Zutritt für Minderjährige verboten ist. Dies führt zum...
schrieb am