Diablo III
USK: 16

Verbraucherzentralen mahnen Blizzard ab

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Blizzard Entertainment zunächst kritisert und mittlerweile abgemahnt, u.a. wegen unzureichender Hinweise auf der Spieleverpackung von Diablo III (Online-Zwang, Key-Bindung an einen Battle.net-Account). Aber auch die Serverausfälle (Fehler 37; wir berichteten) wurden von der vzbv beanstandet.

"Blizzard hat es versäumt, auf der Spieleverpackung einen ausreichenden Hinweis über eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels aufzunehmen. Auch im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk von Blizzard, fehlt die Information, dass es sich bei der Registrierung nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt. Vielmehr kann das Spiel nur genutzt werden, wenn der Spieler über seinen persönlichen Account auf Battle.net eingeloggt ist. Blizzard hat nun bis zum 13. Juli 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben". Die von der vzbv angesprochenen Probleme sollen somit in künftigen Auflagen des Spiels aus der Welt geschafft werden.

"Der potentielle Käufer muss bereits vor dem Kauf wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Software genutzt werden kann. Ob eine dauerhafte Internetverbindung, eine Zwangsregistrierung auf einer Internetplattform einschließlich des damit verbundenen Zugangs zu einem Spiel oder das Herunterladen einer Zusatzsoftware: All das sind wesentliche Informationen, die der Verbraucher vor dem Kauf einer Software erhalten muss."

Seit dem Spielstart am 15.05.2012 gingen außerdem zahlreiche Beschwerden bei der vzbv ein, insbesondere wegen der nicht erreichbaren Server. Der Bundesverband kommentiert dies wie folgt: "Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten. Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden."
Autor: Marcel Kleffmann
Quelle: Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv)

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Kommentare

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  • Ich hätte mir ja gewünscht, dass andere früher aufgewacht wären. DIII hat eine Freigabe ab 12/16???? Jedenfalls unter 18. Du kannst das Spiel aber nur nutzen, wenn Du Volljährig bist, weil Du Dich im Bnet anmelden musst und in dessen AGB steht, dass Du dafür in Deinem Land als Volljährig gelten  [...] Ich hätte mir ja gewünscht, dass andere früher aufgewacht wären. DIII hat eine Freigabe ab 12/16???? Jedenfalls unter 18. Du kannst das Spiel aber nur nutzen, wenn Du Volljährig bist, weil Du Dich im Bnet anmelden musst und in dessen AGB steht, dass Du dafür in Deinem Land als Volljährig gelten musst. Demzufolge müsste DIII eine Freigabe ab 18 haben und DAS hätte Blizzard gestunken, weil die (wie bei SC2) alles dafür tun, eine Möglichst große Menge anzusprechen. Ich warte ja jetzt auch auf den ersten Vater eines 17jährigen, der klagt, dass sein Kind das Spiel nicht in dem vollen, geplanten Umfang (also incl EGAH) nutzen kann.
  • Jeder der auf den Online-Zwang setzt, dem gehört so richtig eins auf den Deckel. Sowas kann man nur begrüßen
  • Richtig so.