@Max Headroom
alles sign was Du geschrieben hast! Die Dich anfeinden wissen wahrscheinlich gar nix mit dem Namen anzufangen. (Ich nehm mal an Du weist was ich meine :wink: )
@TN.SF
ich sag nur Schaumweinsteuer! Im Prinzip zahlen wir immer noch für Kaisers Kriegsflotte.
Zu Studiengebühren - Zitat eines Professors meinem Semester gegenüber. "Auch wenn sie 3000 ? zahlen können Sie von mir keine bessere Vorlesung verlangen!" Also ich drück ab nächstes Semester 800? + 200 ? Verwaltungsgebühren ab, mach mit Professoren termine aus und steh dann vor verschlossener Tür, wie z.Z.! Muss mich in der Vorlesung von dehnen noch für Dumm verkaufen lassen, weil sie keine Lust haben auf Lehre und mich am Ende des Semester noch fragen lassen ob ich den etwas könne.
Ich weiss, ich weiss sind ja nur Einzelfälle in Deutschland so wie es immer ein Einzelfall ist wenn man es nicht wahr haben will!
So nochmals zum Thema, wenn ich mich richtig entsinne hat der Crytekgründer schon gesagt dass das Spiel für unter 18 jährige nicht geeignet ist. (TV Interview -> glaub Highscore auf RTL2, beschwören möchte ichs nicht weil ich da reingezappt bin)
Ergo, die Kiddies unter uns dürften es ja gar nicht mal Spielen, wie die Aufsichtsplficht der Eltern ausschaut ist aber ein anderes Thema. Man könnte sarkastisch fragen "welche Aufsichtspflicht? Ich hab doch den Bankert eine Spielekonsole, PC, Video, DVD & Stereoanlage hingestellt der soll mich in ruhe lassen!" Aber ich hoffe mal dass es nicht so ist.
Ein "Killerspiele"-Verbot würde aber meines wissens nach der Besitz oder die Verbreitung oder die Benützung eine Straftat sein. Nun was würde wohl auf Crytek zutreffen? Besitz & Verbreitung wohl sicher! Was ja für die Betroffenen gleich einem Berufsverbot käme, geschweige denn der finanzelle Verlust für die Firma.
Und zum Schluss wieder mal ein Kapitel Einzelfall Der Film die Sünderin (50er Jahre) ist immer noch Indiziert, dagegen ist eine Duschmittelspot Pronographsich!