von Julian Dasgupta,

Valve: Der Steam Controller erscheint erst 2015

Valve Software (Unternehmen) von Valve Software
Valve Software (Unternehmen) von Valve Software - Bildquelle: Valve Software
Die berühmte Valve-Zeit macht auch vor Hardware nicht Halt: Auf dem Community-Hub von Steam verkündet Eric Hope, dass der Steam Controller voraussichtlich erst im nächsten Jahr veröffentlicht wird.

Man verwende jetzt schon kabellose Prototypen und erhalte sehr viel nützliches Feedback. Dieses helfe dabei, das Gamepad zu verbessern - dafür benötige man aber eben Zeit.

Weiterhin heißt es: "Natürlich freuen wir uns genau wie ihr darauf, dass ihr endlich eine Steam Machine in euren Händen halten könnt. Das Wichtigste ist allerdings, dass sichergestellt ist, dass ihr das bestmögliche Spieleerlebnis habt, wenn es soweit ist. Wir hoffen, ihr bringt zusammen mit uns die Geduld auf, während wir das machen." 

Unklar ist, ob sich dieser Umstand auf die Zeitpläne für ein paar Steam Machines auswirken wird. Einige der auf der CES 2014 präsenten Hersteller hatten eigentlich den Spätsommer oder den Herbst anvisiert mit ihren Produkten, die sich natürlich auch mit allen anderen handelsüblichen PC-tauglichen Eingabegeräten nutzen lassen.
Quelle: via Polygon

Kommentare

Bambi0815 schrieb am
tschief hat geschrieben: Der Region-Lock ist von Bethesda, nicht von Valve. Inwiefern Valve da belangbar ist, müsste zuerst einmal durch ein Gericht festgestellt werden. Davor gilt: Dies ist keine Tatsachenbehauptung. (Betr. Steam als Gesetzesbrecher)
Der Region-Lock ist von Valve. Bethesda nutzt ihn nur.
Zudem sagt Bethesda das Valve dies entschieden hat. Valve sagt, dass sie damit
nix am Hut haben. Aussage gegen Aussage. Das wird sich noch zeigen wer recht hat.
Aber mir erschliesst sich logisch, dass hier Valve recht hat wenn sie sagen, dass liegt im Ermessen des
Publishers. Die Konsolen-Version hat kein Region-Lock. Aus Marketing-Gründen wäre das auch nicht gut gewesen. Bethesda/Valve haben aber beide da gedacht sie bekommen mit dem Region-Lock einen Vorteil, da man damit den Deutschen verwehrt billig im Ausland das Spiel als Import zu erwerben.
Das machen wohl einige. Ich zu meinem Teil habe für Importe immer 10 Euro mehr bezahlt als man sonst bezahlen würde für die Cut version. Daher bin ich da auch sehr angepisst jeden Deutschen da einfach zu übergehen. Steam weiss doch genau, von wo die Keys herkommen. Welche Version es ist und ob es Retail ist oder nicht.
tschief hat geschrieben: Die AGBs gehen nun mal mit der Nutzung von Steam einher. Ohne Zustimmung kannst du Steam nicht nutzen. Das ist kein Gesetzesbruch. Cracken darfst du übrigens, da du die Originalversion besitzt.
Hier bist du nicht gut genug informiert. Dies war ein Bruch und Valve hat das schon geändert. Gerichtiliches Verfahren und Urteil kannst du im Netz sicherlich nachlesen.
Aber es ist auch so, dass wir neue Gesetze machen müssen. Es ist alles noch sehr unbekanntes Gebiet mit DRM-Software. Wir haben da paar Gesetze wie man mit Sofware umgeht und wie man mit Firmware umgeht. DRM fällt unter Software und daher unter Software-Gesetze sag ich mal. Und da müssen wir nachbessern. Durch einen Präzendesfall hat sich auch Software mal von Firmware abgespalten und wir brauchen hier auch eine...
sourcOr schrieb am
Arkatrex hat geschrieben:
Bambi0815 hat geschrieben:Valve valve valve. Irgendwann wirst du auch nochmal unter die lupe genommen von der EU. Dieser kleine gesetzesbrecher. Zudem wird er noch wie google auf seine monopolstellung bei vielen publishern untersucht werden. Auf die wird noch eine scheisseregen zukommen. Gerade sachen wie der geo-lock muss überprüft werden.
Von Gesetzesbrechern reden und gleichzeitig Verleumdung / üble Nachrede begehen. Das haben wir gerne.
Und zu Geolock:
Jeder Händler hat das Recht zu verkaufen wo er möchte. Wenn er bestimmte Ware nur definierten Ländern verkaufen will kann er das tun. Nur weil Ihm gerade danach ist.
Ach komm, auf sein Geschreibsel brauchst du garnicht mehr einzugehen. Völlig am Thema vorbei die Kacke.
Mich wunderts, dass die Controller erst so spät kommen. Scheint mir smarter die Steam-Machines erst rauszuhauen, wenn alles fertig ist.
tschief schrieb am
Bambi0815 hat geschrieben: Ist eher eine Tatsachenbehauptung.
Du willst uns diese Aufzählung ernsthaft als "Tatsachen" für einen (mehrfachen) Gesetzesbruch Steam verkaufen? Na schön, dann schauen wir uns diese "Tatsachen" mal an.
Bambi0815 hat geschrieben: Wir wissen, dass sie
A) Den Wiederverkauf nicht ermöglichen. Sprich dem deaktivieren von keys. Oder der transferierung von Spielen.
Ja, das tun Sie. Gemäss Urteil dürfen Sie den Weiterverkauf unterbinden.
http://www.gamersglobal.de/news/83586/u ... ten-update
Aufgrund einer Grundsatzentscheidung ist es zwar möglich und erlaubt, gebrauchte Software zu verkaufen, jedoch sei ein Steam-Account weitaus mehr als ein bloßes Programm. Besonders hervorgehoben wurden dabei die Onlinefunktionen wie Mehrspielerpartien, Updates und Matchmaking.
Ein weiterer Punkt für das Urteil ist, dass Spiele nicht mit Anwendungssoftware, sondern vielmehr mit Filmen gleichzusetzen sind. Bei Filmen kann festgelegt werden, was nach dem Kauf mit dem Werk geschieht. So kann explizit verboten werden, dass die DVD oder Blu-Ray öffentlich vorgeführt werden. Solche und ähnliche Beschränkungen seien bei urheberrechtlich geschützten Werken zulässig, egal ob sie auf DVD oder nur als Download verkauft wurden. Bei diesem Urteil ist jedoch zu beachten, dass es noch nicht rechtskräftig ist. Noch könnten die Verbraucherschützer Berufung einlegen.
Ja, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - aber eine Tatsache, dass Steam Gesetzesbrecher sei ist es nicht. Aktuell deutet das Urteil auf das Gegenteil hin ;-). Auch wenn ich das persönlich sehr schade finde.
Bambi0815 hat geschrieben: B) Der Region-Lock gegen EU Gesetze verstößt. (Verwehrung des Imports)
Der Region-Lock ist von Bethesda, nicht von Valve. Inwiefern Valve da belangbar ist, müsste zuerst einmal durch ein Gericht festgestellt werden. Davor gilt: Dies ist keine Tatsachenbehauptung. (Betr. Steam als Gesetzesbrecher)
Bambi0815 hat geschrieben: C) AGBs sehr krass sind, und einige Sache...
Bambi0815 schrieb am
Arkatrex hat geschrieben:
Bambi0815 hat geschrieben:Valve valve valve. Irgendwann wirst du auch nochmal unter die lupe genommen von der EU. Dieser kleine gesetzesbrecher. Zudem wird er noch wie google auf seine monopolstellung bei vielen publishern untersucht werden. Auf die wird noch eine scheisseregen zukommen. Gerade sachen wie der geo-lock muss überprüft werden.
Von Gesetzesbrechern reden und gleichzeitig Verleumdung / üble Nachrede begehen. Das haben wir gerne.
Und zu Geolock:
Jeder Händler hat das Recht zu verkaufen wo er möchte. Wenn er bestimmte Ware nur definierten Ländern verkaufen will kann er das tun. Nur weil Ihm gerade danach ist.
Ist eher eine Tatsachenbehauptung.
Wir wissen, dass sie
A) Den Wiederverkauf nicht ermöglichen. Sprich dem deaktivieren von keys. Oder der transferierung von Spielen.
B) Der Region-Lock gegen EU Gesetze verstößt. (Verwehrung des Imports)
C) AGBs sehr krass sind, und einige Sache gehen garnicht !
D) AGBs zustimmen musste ansonsten kein Zugriff auf die eigenen Spiele hattest.
E) In der Community grosse Kontrolle herscht. Sehr diktatorisch.
Da sind noch viele andere Dinge. Auch Dinge die noch überguckt werden müssen in der Zukunft.
Steam hat eine Art Monopolstellung wenn viele Produkte nur durch ihre Platform erworben werden können oder halt verwendet werden können.
Daher wird in der Zukunft noch was auf sie zukommen.
Edit:
"Jeder Händler hat das Recht zu verkaufen wo er möchte. Wenn er bestimmte Ware nur definierten Ländern verkaufen will kann er das tun. Nur weil Ihm gerade danach ist."
Eben nicht. Gerade die Geo-Lock Situation ist ja nicht in Ordnung. Steam sagt Bethesda ist Schuld und Bethesda sagt Valve ist Schuld. Hier geht es nicht um ein Produkt wo man sagt, wir bieten es an oder wir bieten es nicht an. Sie erzwingen das eine "German Edition" gespielt wird. Somit ist auch der Wettbewerb innerhalb der EU eine Sache die mal in Augenschein genommen werden muss, da laut deutschem Gesetz den Gebrauch von einer Import-Version nicht...
schrieb am