von Marcel Kleffmann,

Criminal Girls 2: Party Favors wird nicht in Deutschland veröffentlicht; USK verweigert dem Rollenspiel die Altersfreigabe

Criminal Girls 2: Party Favors (Rollenspiel) von NIS America
Criminal Girls 2: Party Favors (Rollenspiel) von NIS America - Bildquelle: NIS America
NIS America wird Criminal Girls 2: Party Favors nicht in Deutschland veröffentlichen, denn die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat dem Rollenspiel die Altersfreigabe verweigert. In der Begründung dieser Entscheidung heißt es, dass das Spiel "Inhalte umfassen würde, die Minderjährige in ihrer Entwicklung gefährden könnten". Konkrete Details wurden in der Ankündigung nicht genannt, aber es könnte mit sexuellen Inhalten, dem SM-Kampfsystem, der lasziven Darstellung der Protagonistinnen, dem (jungen) Alter der weiblichen Charaktere und der Objektifizierung von Frauen zusammenhängen.

Der Publisher erklärt, dass die fehlende Alterskennzeichnung dafür sorgen würde, dass das Spiel nicht beworben oder im Einzelhandel verkauft werden dürfte - dies ist allerdings nicht korrekt, denn die genannten Folgen würden einer Indizierung gleichkommen. Indiziert ist das Criminal Girls 2 (noch) nicht, aber da es keine USK-Altersfreigabe erhalten hat, ist es möglich, dass es indiziert werden könnte.

Criminal Girls 2: Party Favors wird am 23. September 2016 mit der Alterskennzeichnung "PEGI 16" in anderen europäischen Ländern für PS Vita erscheinen. Auch in Australien wird es aufgrund einer verweigerten Alterseinstufung nicht veröffentlicht.

Der Vorgänger erschien im Februar 2015 in Deutschland mit der Altersfreigabe "ab 16 Jahren", konnte im Test aber nicht überzeugen: "Das ungewöhnliche Kampfsystem sowie das interessante Artdesign werden von dem primitiven Frauenbild überschattet, das Criminal Girls vermittelt."

Letztes aktuelles Video: System-Trailer


Screenshot - Criminal Girls 2: Party Favors (PS_Vita)

Screenshot - Criminal Girls 2: Party Favors (PS_Vita)

Screenshot - Criminal Girls 2: Party Favors (PS_Vita)

Screenshot - Criminal Girls 2: Party Favors (PS_Vita)

Quelle: NIS America

Kommentare

Redcrystal schrieb am
Ich frage mich, was die USK Verweigerung jetzt gebracht hat, außer das es nicht in den deutschen Regalen steht.
Wer es digital mag, kann sich das Spiel wie gehabt über den PSN Store holen und wer es physikal mag, bestellt es sich bei Amazon in einem anderen EU Land (hat die USK den europäischen Binnenmarkt vergesse?).
Ich habe mir meins bei Amazon UK bestellt. Sogar die CE Version für das "Ha, jetzt erst recht" Gefühl.
Und wer es Uncut mag, importiert die japanische Version.
SethSteiner schrieb am
Zu Mal mal hierbei auch gern ein paar Dinge vergisst. Einerseits ist ein KZ Manager schon ein Unterschied, da hier etwas politisches mitschwingt, was weder bei reiner Gewalt, noch bei Sex oder irgendwas dazwischen der Fall ist. Harmlos bleibt es allerdings, schließlich kann man in Hearts of Iron auch das Dritte Reich spielen, Amerika erobern und Atombomben auf Kanada abwerfen, ohne dass es irgendjemanden zum Nazi macht. Andererseits hat man leider seit jeher die Selbstregulierung als Faktor vergessen. Würde Amazon tatsächlich einen KZ Manager listen? Oder würden MediaMarkt und Gamestop einen KZ Manager ins Regal stellen? Irgendwie zweifelhaft.
Einschränken sollten erfolgen, wenn sie notwendig werden. Wenn man absehen kann, dass tatsächlich etwas negatives passiert oder wenn es passiert ist. Das ist beim Jugendschutz aber nie erfolgt, weshalb er auch nicht legitim ist.
Melcor schrieb am
Objection! hat geschrieben: Wenn Pixel und Fiktion harmlos sind, wäre das dann eine neu Auflage vom KZ Manager auch? Oder ist das dann nicht erlaubt, weil es keine Fiktion ist?
Wäre natürlich auch erlaubt. Würden natürlich extrem viele Leute sich darüber echauffieren aufgrund der Thematik, aber an sich genommen ist auch ein KZ Manager harmlos. Glaubst du ein virtuelles KZ zu managen mache Leute zu genozidalen Diktatoren? Also bitte. Und wenn Uwe Boll sich Ausschwitzes annehmen darf, ist eh nichts mehr heilig.
Todesglubsch schrieb am
Lumilicious hat geschrieben:Ich weiß nicht warum Ich da gerade an die FSK gedacht habe. Wahrscheinlich weil es hier um pr0n, SM, Hentai und andere schmutzige Dinge geht. :ugly: Ich hatte USK ja in meinem allerersten Post in diesem Thread gesagt.
Na, du kennst doch das Internet. Man geht immer vom Schlimmsten aus - und da ich nicht die Zeit habe zu recherchieren ob es sich um Unwissen oder einem Verhaspler handelte, schlag ich lieber mit dem Zaunpfahl zu. :lol:
Ich wüsste da auch nicht warum und welchen Antrag Ich einreichen sollte (sollte das nicht ohnehin eher NIS machen?).
Wieso sollte NIS einen Antrag bei der BPjM einreichen? NIS sollte maximal nen Nachtest von der USK verlangen. Aber ein Einreichen bei der BPjM würde, im Erfolg, zu einem Eintrag auf dem Index führen. Und so unwissend japanische Entwickler sind, würden sie vermutlich jeglichen Verkauf in Deutschland stoppen. Hurz, Square denkt ja z.B. immer noch Spiele auf dem Index müssten per Geolock gesichert werden, damit kein deutscher Spieler sie auf Steam spielen kann.
3nfant 7errible schrieb am
Lumilicious hat geschrieben:
Hier hat man einfach nur mit dem Gremium Pech gehabt. Anders lässt sich das nicht erklären, da an dem Spiel absolut nix schlimm ist. Bissl softcore SM lässt "kinder" nicht zu Frauen missbrauchenden Monstern werden.
Da wird sowieso erst andersrum ein Schuh draus. Hier ist ja nichtmal irgendwas erfunden. Gibt nunmal viele Mädels, die, sich auf die Lippe beissend, sagen "Ich war ein böses Mädchen und muss bestraft werden" :3
der überwältigende Erfolg von 50 Shades of Grey kommt ja auch net von ungefähr :Hüpf:
schrieb am