Derzeit arbeitet id Software noch an der Doom 3 BFG Edition - danach will man sich voll auf Doom 4konzentrieren. Die Neuauflage wird für PC, PS3 und Xbox 360 produziert und umfasst neben dem ursprünglich 2004 veröffentlichten Shooter noch dessen Vorgänger, die Ende 2011 aufgrund eines Antrags von Bethesda vom Index genommen und mit einem USK16-Siegel versehen worden waren.
Anders als in der internationalen Ankündigung des Sammelpakets fehlte in der hiesigen allerdings ein Detail: Doom 3: Resurrection of Evil (Auferstehung des Bösen) wurde in der deutschen Pressemitteilung nicht erwähnt. Dass die von Nerve Software entwickelte Erweiterung in Deutschland nicht erscheinen wird, war kein völlig absurder Gedanke: Sie wurde seinerzeit indiziert.
Berichte, wonach das Add-On in der deutschen Fassung nicht inkludiert sein werde, nennt die hiesige Vertretung des Publishers jetzt gegenüber 4Players "Falschmeldungen", nachdem man schon früher angedeutet hatte, dass man um eine Lösung bemüht sei. Ganz konkret heißt es da:
"Dank des HD-Remastering-Prozesses, zahlreicher inhaltlicher Verbesserungen für die aktuelle Hardware-Generation sowie gänzlich neuen Inhalten kam es zu diversen Anpassungen, die so relevant waren, dass das Gesamtprodukt "DOOM3 BFG Edition" für die USK-Prüfung zugelassen wurde. Die zum allerersten Mal voll lokalisierte deutsche Version ist zu 100 % inhaltsgleich mit der internationalen Verkaufsfassung und wurde von der USK unlängst für erwachsene Spieler ab 18 Jahren freigegeben."
Todesglubsch hat geschrieben:Und was ist mit den Dingen die die Entwickler während der Produktion rausschneiden, weil sie unpassend für (und NUR für) den US-Markt wären?
Sophistische Frage. Einfache Antwort: Wenn es eine Version gibt, in der diese Dinge nicht rausgeschnitten sind, wird die geholt. Anders ausgedrückt: Die vollständigste und unangepaßteste Version ist die beste.
Das Addon ist daher nicht indiziert, sondern hat mangels Prüfunsgvorlage automatisch keine Jugendfreigabe.
Das Add-on bekam von der USK kein Prüfsiegel und wurde von Activision daher garnicht erst veröffentlicht. Die US-Version wurde schließlich von der BPjM indiziert. Sprich: Das Add-on ist indiziert.
Da soll noch jemand durchblicken
Er hätte auch einfach nur sagen können. Die US-Version wurde Indiziert und damit auch alle Inhaltsgleichen. Fertig.
Das Addon ist daher nicht indiziert, sondern hat mangels Prüfunsgvorlage automatisch keine Jugendfreigabe.
Das Add-on bekam von der USK kein Prüfsiegel und wurde von Activision daher garnicht erst veröffentlicht. Die US-Version wurde schließlich von der BPjM indiziert. Sprich: Das Add-on ist indiziert.