Bundesrat nickt neue Indizierungskriterien ab
Nachdem der Bundestag bereits vor einigen Wochen über die Erweiterung der Indizierungskriterien für Spiele abgestimmt hat, hat nun auch der Bundesrat das Vorhaben der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gebilligt, so Heise.
Nach der nun beschlossenen ersten Überarbeitung des Jugendschutzes werden Spiele mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Bisher sind allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten.
Die Novellierung regelt zudem Größe und Platzierung von USK- und FSK-Logos auf den Packungen.
Im Bundesfamilienministerium gibt es derzeit auch Gedankenspiele, das Jugendschutzgesetz weiter zu verschärfen. Dabei geht es vor allem um den Onlinevertrieb und -zugang von Spielen und anderen Inhalten, der in Sachen Alterseinstufung und -kontrolle bisher eher eine Grauzone ist.