von Marcel Kleffmann,

Killing Floor 2: Multiplayer-Shooter erscheint ungeschnitten in Deutschland; Entscheidung fiel erst in der dritten Instanz

Killing Floor 2 (Shooter) von Tripwire Interactive
Killing Floor 2 (Shooter) von Tripwire Interactive - Bildquelle: Tripwire Interactive
Killing Floor 2 (ab 26,99€ bei kaufen) wird am 18. November 2016 komplett ungeschnitten für PC (Steam), PlayStation 4 und PlayStation 4 Pro erscheinen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat den Multiplayer-Shooter "ab 18 Jahren" freigegeben. Somit entspricht die deutsche Version inhaltlich der internationalen Fassung. Die Entscheidung fiel nach Appellation eines Bundeslandes erst in der dritten Instanz einstimmig von dem zuständigen Gremium. Der Vorgänger war in Deutschland nur in einer "angepassten" bzw. geschnittenen Version verfügbar.

"Die ZEDs fallen auch über Deutschland in voller Härte her! (...) Damit ist Killing Floor 2 vermutlich das härteste Spiel, das derzeit in Deutschland im Einzelhandel legal erhältlich ist. Den schnellen Koop- und Versus-Gefechten steht damit nichts mehr im Wege", schreibt Publisher Deep Silver.

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Quelle: Tripwire Interactive, Deep Silver

Kommentare

5Finger schrieb am
Todesglubsch hat geschrieben:
5Finger hat geschrieben:Erfahrungsgemäß dürfte es der Jugendschützer aus Bayern gewesen sein, der sich an dem Gewaltgrad (abtrennbare Gliedmaßen, explodierende Köpfe, das alles ohne echte Story) gestört hat.
Aber es wäre schon interessant es genau zu wissen.
Halt Moment. Ich dachte der Apellation des Bundeslandes haben wir die Freigabe zu verdanken?
Das Appellationsverfahren ist ein Mittel mit dem einzelne Bundesländer eine Freigabe der USK nochmals überprüfen lassen können. Es ist die 3. und letzte Prüfung der USK, bevor das Spiel seine Kennzeichnung offiziell erhält (reguläre Prüfung -> Berufung -> Appellation) und kann von den Ministerien der Bundesländer angestrengt werden.
Bis heute hat afaik nur Bayern davon Gebrauch gemacht (z.B. bei Dead Space 2).
Meines Wissens nach wurden die Instanzen 2 & 3 bisher auch nur verwendet um erteilte Freigaben zu kassieren und nicht um eine solche zu erwirken.
Der Publisher hat iirc auch nicht die Optionen und kann höchstens eine erneute reguläre Prüfung beantragen.
AnonymousPHPBB3 schrieb am
Kaaruzo hat geschrieben:
Flojoe hat geschrieben:Jetzt noch Dead Rising 4 freigegeben! :Hüpf: Und die anderen Teile entindizieren :Häschen:
Damit es ja nicht getan. Bei Teil 1 und 2 müsste erst noch die Beschlagnahme aufgehoben werden. Sonst bringt eine Deindizierung nichts.

Oh ja das dann eben auch noch.
DonDonat schrieb am
Todesglubsch hat geschrieben:
5Finger hat geschrieben:Erfahrungsgemäß dürfte es der Jugendschützer aus Bayern gewesen sein, der sich an dem Gewaltgrad (abtrennbare Gliedmaßen, explodierende Köpfe, das alles ohne echte Story) gestört hat.
Aber es wäre schon interessant es genau zu wissen.
Halt Moment. Ich dachte der Apellation des Bundeslandes haben wir die Freigabe zu verdanken?
Laut Duden ist Appelation=Berufung, demnach wäre also das betreffende Bundesland daran Schuld dass es bis zur dritten Instanz gegangen ist.
Und ich stimme 5Finger zu was die Spekulation über das betreffende Land angeht: wahrscheinlich wird es Bayern gewesen sein :P
Todesglubsch schrieb am
5Finger hat geschrieben:Erfahrungsgemäß dürfte es der Jugendschützer aus Bayern gewesen sein, der sich an dem Gewaltgrad (abtrennbare Gliedmaßen, explodierende Köpfe, das alles ohne echte Story) gestört hat.
Aber es wäre schon interessant es genau zu wissen.
Halt Moment. Ich dachte der Apellation des Bundeslandes haben wir die Freigabe zu verdanken?
Kaaruzo schrieb am
Flojoe hat geschrieben:Jetzt noch Dead Rising 4 freigegeben! :Hüpf: Und die anderen Teile entindizieren :Häschen:
Damit es ja nicht getan. Bei Teil 1 und 2 müsste erst noch die Beschlagnahme aufgehoben werden. Sonst bringt eine Deindizierung nichts.
schrieb am