Das Appellationsverfahren ist ein Mittel mit dem einzelne Bundesländer eine Freigabe der USK nochmals überprüfen lassen können. Es ist die 3. und letzte Prüfung der USK, bevor das Spiel seine Kennzeichnung offiziell erhält (reguläre Prüfung -> Berufung -> Appellation) und kann von den Ministerien der Bundesländer angestrengt werden.Todesglubsch hat geschrieben:Halt Moment. Ich dachte der Apellation des Bundeslandes haben wir die Freigabe zu verdanken?5Finger hat geschrieben:Erfahrungsgemäß dürfte es der Jugendschützer aus Bayern gewesen sein, der sich an dem Gewaltgrad (abtrennbare Gliedmaßen, explodierende Köpfe, das alles ohne echte Story) gestört hat.
Aber es wäre schon interessant es genau zu wissen.
Bis heute hat afaik nur Bayern davon Gebrauch gemacht (z.B. bei Dead Space 2).
Meines Wissens nach wurden die Instanzen 2 & 3 bisher auch nur verwendet um erteilte Freigaben zu kassieren und nicht um eine solche zu erwirken.
Der Publisher hat iirc auch nicht die Optionen und kann höchstens eine erneute reguläre Prüfung beantragen.