von Marcel Kleffmann,

Assassin's Creed Origins: Mischung aus Denuvo Anti-Tamper und VMProtect hält Crack-Versuchen stand

Assassin's Creed Origins (Action-Adventure) von Ubisoft
Assassin's Creed Origins (Action-Adventure) von Ubisoft - Bildquelle: Ubisoft
Ein Monat nach dem Verkaufsstart von Assassin's Creed Origins (ab 8,50€ bei kaufen) ist der Kopierschutz der PC-Version noch nicht geknackt worden, berichtet Dark Side of Gaming. Während die Denuvo Anti-Tamper-Technologie in den vergangenen Monaten immer schneller ausgehebelt wurde, scheint die von Ubisoft eingesetzte Mischung aus Denuvo und VMProtect (sowie Uplay) weiterhin den Crack-Versuchen standzuhalten. Die Kopierschutzkombination stand derweil im Verdacht, die Ingame-Performance negativ zu beeinflussen (hohe CPU-Auslastung). Diesen Meldungen widersprach aber Ubisoft. Watch Dogs 2 verhielt sich in diesem Bereich (CPU-Auslastung) übrigens ähnlich, setzte aber nur auf Denuvo.

Darüber hinaus scheint Denuvo nachgezogen und eine neue Version des DRM-Systems veröffentlicht zu haben, die bei Sonic Forces, Injustice 2, Football Manager 2018 und Need for Speed Payback zum Einsatz kommt. Auch diese Titel wurden bisher nicht geknackt.

Letztes aktuelles Video: Horus-Pack-DLC

Quelle: Dsogaming

Kommentare

LeKwas schrieb am
etwas OT, aber
Levi  hat geschrieben: ?29.11.2017 14:48Wenm du irgendwo von dubiosen Seiten zu merkwürdigen Preisen [...] etwas beziehst, wird dort im Zweifel auch an den gesunden Menschenverstand appeliert, zu erkennen, dass das nicht legal ist.
Das ist allerdings hierbei - zumindest bezogen ausschließlich auf die Preisgestaltung und die Distributionsplattform bzw. den Verkäufer mal außer Acht gelassen - nicht ganz unproblematisch.
Wenn zum Beispiel auf eBay ein neues iPhone X für gerade einmal die Hälfte des Markteinführungspreises auftaucht, sollte das in der Tat wohl jedem etwas suspekt erscheinen. Bei digitalen Artikeln hingegen treten enorme Preisschwankungen häufig auf, so wurde etwa das neue Wolfenstein beim jüngsten Steamsale mit satten 50% Rabatt angeboten, obwohl das Ding nicht einmal einen Monat alt ist.
Das mit der Dubiosität der Distributionsplattform ist dann auch wieder so eine Sache, ein wenig informierter Käufer hätte wohl so seine Probleme, spontan zwischen autorisierten Resellern wie GreenManGaming und nicht-autorisierten wie Kinguin zu unterscheiden. Das fällt in der analogen Welt mit Mediamarkt, Gamestop oder dem einen Elektronikladen zwischen Casino und Grillimbiss mit dem vor der Türe parkenden Zollfahrzeug dann doch ein Stück weit einfacher.
tl;dr: Wollt nur darauf hinaus, dass ich in Sachen Onlinekaufrecht Nachbesserungsbedarf sehe. >.>
Wigggenz schrieb am
DancingDan hat geschrieben: ?29.11.2017 14:48 Entschuldige, ich meinte natürlich §69c
Somit müsste er den Rechteinhaber doch fragen, was er höchstwahrscheinlich nicht gemacht hat und dann könnte der Rechteinhaber nach §69c gegen ihn vorgehen oder nicht?
Eine Anspruchsgrundlage ist die Norm zwar nicht, aber sie liefert in der Paragraphenkette die entscheidende Voraussetzung, ob eine Handlung letzlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht.
Der Urheber kann dann nach anderen Vorschriften zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen oder nicht, das beliebt ihm. Gleichzeitig und unabhängig davon ob jetzt weitere Schritte eingeleitet werden bleibt die bereitgestellte Vorlage zur Vervielfältigung durch andere rechtswidrig hergestellt.
Levi  schrieb am
Nochmal: es ist völlig egal ob wer verklagt wird, oder nicht: illegal bleibt es.
Ich bin ja wirklich schob fast geneigt, das hier bereits angedrohte mal umzusetzen :evil:
johndoe774091 schrieb am
Dann hat sich ja
soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
bei dir geklärt :ugly:
manu! schrieb am
Also ich kenne auch nur fertiggecracktes.Wurde tatsächlich mal jemand verklagt weil er einen Crack genutzt hat?Damaaaaals vor langen Zeit Gamecopyworld und so scherze bei meinen eigenenen Games genutzt weils CD Laufwerk nervte :D
schrieb am