von Marcel Kleffmann,

Nintendo Classic Mini: Nintendo Entertainment System - Details: Preis, Controller-Unterstützung, ohne Online-Funktionen und keine weiteren Spiele

Nintendo Classic Mini: Nintendo Entertainment System  (Hardware) von Nintendo
Nintendo Classic Mini: Nintendo Entertainment System (Hardware) von Nintendo - Bildquelle: Nintendo
Die gestern (überraschend) angekündigte Minikonsole "Nintendo Classic Mini: Nintendo Entertainment System" wird hierzulande 69,99 Euro kosten. Die kleine Version des Nintendo Entertainment Systems (NES) wird am 11. November 2016 mit 30 vorinstallierten NES-Spielen erscheinen und mittlerweile sind weitere Details zu dem Gerät aufgetaucht.

Die Minikonsole wird keine Online-Funktionen bieten und abgesehen von den 30 vorinstallierten Titeln wird es keine weiteren Spiele oder Erweiterungen des Aufgebots geben. Der "Modulschacht" ist nur Dekoration und lässt sich nicht öffnen. Original-NES-Module oder andere physische Medien können mit der Miniversion nicht verwendet werden. Der Speicher kann außerdem nicht erweitert werden. Der USB-Anschluss wird ausschließlich für die Stromversorgung verwendet. Das Steckernetzteil für den Betrieb an einer Steckdose ist separat erhältlich. Neben dem HDMI-Ausgang gibt es keine weiteren Anschlussmöglichkeiten für TV-Geräte oder Bildschirme. Zusätzlich zu dem NES Classic Controller (gleiche Größe wie das Original aus dem Jahre 1986; Einzelpreis ca. 10 Dollar) werden der Classic Controller und der Classic Controller Pro unterstützt.

Die Namensgebung (Nintendo Classic Mini gefolgt von einem Doppelpunkt) lässt ebenfalls darauf schließen, dass weitere Systeme (ggf. SNES und/oder N64) in Zukunft folgen könnten. Hierzu wollte sich Nintendo jedoch nicht äußern. Es würde derzeit nichts anzukündigen geben, hieß es dazu.
Quelle: Nintendo, Polygon

Kommentare

CritsJumper schrieb am
Akabei hat geschrieben: btw: Das oben genannte Spiel halte ich bis heute für eins der besten Coop-Spiele aller Zeiten. Wie man das nicht lieben kann, ist mir ein Rätsel.
Ja! Vor allem das Spielprinzip war cool. Solche Ideen gibt es viel zu wenige oder es ist zu kompliziert die in den Indie-Games zu finden. Aber das ist dann auch wieder ein direktes Kulturgut. Hin und wieder träume ich schon mal von einer Neuauflage des Games, genau so, aber mit einer 2D Spielwelt die aber eine, lediglich optische 3D Grafik hat. Vielleicht kommt das ja mal für VR. Dann aber mit so richtig schönen Echtzeit gerenderten 3D-Drachen und Seifenblasen und Monstern.
Ganz nebenbei, das hätte ich richtig gut gefunden wenn Nintendo all diese Spiele mit einer Überarbeitung versehen hätte. Quasi als 1 zu 1 Kopie aber mit schönerer Grafik. Sehr schade das es bei Mighty No. 9 nicht funktionierte.
Oder ein Fan-Mod für Fifa, das dann 2D wird und sich spielt wie ein Nintendo World Cup.
Chibiterasu schrieb am
Auch wenn berntovic verallgemeinernden Mist verzapft, wird es mir persönlich sicher auch so gehen, dass ich in die Spiele nur ein wenig reinschaue. Super Mario hier, ein bisserl Bubble Bobble da und vielleicht hab ich mal die Muse für Zelda (Nintendo World Cup wäre sicher ein Spiel gewesen, dass mich länger motiviert hätte).
Für mich ist das Mini-NES wirklich mehr ein Zier- und Sammelobjekt und ich kann ganz ehrlich gesagt mit vielen 8Bit Spielen längerfristig nicht mehr viel anfangen. Ab 16Bit geht das für mich viiiel besser.
greenelve schrieb am
berntovic hat geschrieben:
greenelve hat geschrieben:
berntovic hat geschrieben: ich beziehe mich ja auf die aussage des zitierten experten. dieser tut so, als wäre das eine eindeutige sache, was aber so nicht stimmt.
Mal aus Neugier, hast du Quellen dazu?
https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/up ... ad-upload/
hier heißt es wie folgt:
Mache ich mich strafbar, wenn ich urheberrechtlich geschützte Dateien über einen One-Click-Hoster herunterlade?
Hier besteht eine ähnliche Problematik wie beim Streaming, man wähnt sich in einem Graubereich. Die entscheidende Frage ist, ob der Download solcher Dateien von dem Recht auf Privatkopie abgedeckt ist. Dies ist nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung dann nicht der Fall, wenn es sich bei der Datei, die Sie über einen Sharehoster herunterladen möchten, um offensichtliche rechtswidrig hergestellte Vorlage handelt. Dies wird in der Regel dann bejaht, wenn es sich insbesondere um eine aktuellen Spielfilm, TV-Serie oder Musikalbum handelt und der Link zu dem Download?Angebot öffentlich in einem Forum, Website oder Warez-Site gepostet worden ist, ohne dass dies durch den eigentlichen Rechteinhaber geschehen ist.
Einfach gesagt, der Download von urheberrechtlich geschützten Dateien ist nach der aktuellen Gesetzeslage immer dann illegal, wenn Sie die Datei nicht direkt von dem Rechteinhaber oder von einem Bekannten heruntergeladen haben, der nur ihnen bzw. maximal 7 Personen im Wege der Privatkopie Zugang zu der Datei auf dem Sharehoster gegeben hat. Wenn Sie mittels eines Links Zugriff auf die Datei nehmen, der öffentlich auf einer Website oder in einem Forum verbreitet worden ist, liegt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung vor.
der punkt ist, dass es im grunde unmöglich ist, jemanden nachzuweisen, dass er davon ausgehen muss, dass die quelle illegal war. die oben aufgeführte, von einem anwalt verfasste formulierung suggeriert hierbei auch noch, dass es da aber gar keine zweifel geben kann.
natürlich kann man an der stelle...
johndoe1238056 schrieb am
Ich verstehe nicht so ganz wieso man sich die Roms von Spielen, die man sowieso für komplette Scheiße hält, runterladen will.
Wenn man das Cover von Bubble Bobble für das Beste am Spiel hält, sollte man sich nur das Cover runterladen. Dann wäre man auch in Sachen Legalität auf der ganz sicheren Seite.
btw: Das oben genannte Spiel halte ich bis heute für eins der besten Coop-Spiele aller Zeiten. Wie man das nicht lieben kann, ist mir ein Rätsel.
schrieb am