Mindflare hat geschrieben:Was für Rechtsgrundlagen sind das denn?
EU-weit gilt eine eCommerce-Richtlinie, in Deutschland gilt zudem das Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag. Andere Ländern haben ähnliche Gesetzgrundlagen. Werbung muss klar erkennbar als Werbung gekennzeichnet werden, es darf keine Vermischung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen bestehen.
Wenn ich so mitbekomme, mit was Springermedien so durchommen, kann zumindest keine wirkliche Strafe bei Verstößen dahinterstehen.
Bei Springer werden die Geldstrafen bei solchen Vergehen bereits im Vorfeld einkalkuliert und sind angesichts der Einnahmen aus der "verbotenen" Werbung locker verschmerzbar. Ja, die Strafen sind vor allem für größere Firmen keine wirkliche Strafe.