Zumal auch nie einer der Kunstbegriffe alleine für die Definition und Subsumtion herangezogen wird, sondern die anderen ebenfalls. Die Beurteilung des Kulturrats wäre als Argument der Drittanerkennung auch brauchbar.Oynox hat geschrieben: ?10.10.2017 17:06Kann mir auch nicht vorstellen, dass die Ergebnisse des Kulturrates als bindend gesehen werden. Da müsste es halt wirklich mal einen Präzedensfall geben, bei dem der Publisher es einfach drauf ansetzt. Kann mir unmöglich vorstellen, wie man Videospiele NICHT unter Kunst subsumieren kann, wenn man nicht gerade dem formellen Kunstbegriff folgt, der aber bei aller Güte doch sehr veraltet ist.Wigggenz hat geschrieben: ?10.10.2017 16:49Ich habe mich mit dem deutschen Kulturrat nicht wirklich tiefer auseinandergesetzt, aber dessen Anerkennung ist nicht verbindlich, soweit ich weiß.Melcor hat geschrieben: ?10.10.2017 14:00 Bethesda sollte doch bitte etwas genauer auf das StGB schauen...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Videospiele sind seit 2008 vom deutschen Kulturrat offiziell als Kunst und Kulturgut anerkannt. Somit ist die Darstellung verfassungswidriger Symbole erlaubt. Jetzt müsste nur ein Publisher die Eier haben, den Präzedenzfall zu schaffen.
Zumindest ein Gericht müsste sich nicht dran halten. Das könnte allenfalls als Argumentationsstütze herhalten.
Nicht falsch verstehen, auch meiner Ansicht nach sind Videospiele unter Kunst zu subsumieren und erfüllen damit nicht den 86a. Und Publisher sollten es in dieser Sache auf ein Verfahren ankommen lassen. Aber sowas wie eine "offizielle Anerkennung" und alles ist safe vom Tisch gibt es leider nicht. Dazu bräuchte es entweder schon ein Gesetz oder ein Urteil des BVerfG.
Aber Melcor...