Bully bleibt Bully
Im Juli hatte Michael "Bully" Herbig Klage gegen Take-Two eingereicht. Der Grund: Bully: Die Ehrenrunde
. Herbig (Die Bully-Parade, Der Schuh des Manitu) beanstandete die Namensähnlichkeit und sah seine Persönlichkeits- und Markenrechte bedroht. Auch wolle er nicht mit einem "Gewaltspiel" in Verbindung gebracht werden. Das Spiel, so die Forderung, dürfe nicht unter jenem Namen vertrieben werden. Auch sollte der Publisher eine Abmahngebühr in Höhe von 2000 Euro zahlen.
Take-Two willigte allerdings erwartungsgemäß nicht ein und verwies auf die englischen Wurzeln des Begriffs. Das sah nun auch das Münchner Landgericht so und entschied zu Gunsten des Herstellers. Die Gefahr einer Verwechslung bestehe nicht.
Take-Two willigte allerdings erwartungsgemäß nicht ein und verwies auf die englischen Wurzeln des Begriffs. Das sah nun auch das Münchner Landgericht so und entschied zu Gunsten des Herstellers. Die Gefahr einer Verwechslung bestehe nicht.