Bully: Die Ehrenrunde
USK: 16

Bully bleibt Bully

Im Juli hatte Michael "Bully" Herbig Klage gegen Take-Two eingereicht. Der Grund: Bully: Die Ehrenrunde . Herbig (Die Bully-Parade, Der Schuh des Manitu) beanstandete die Namensähnlichkeit und sah seine Persönlichkeits- und Markenrechte bedroht. Auch wolle er nicht mit einem "Gewaltspiel" in Verbindung gebracht werden. Das Spiel, so die Forderung, dürfe nicht unter jenem Namen vertrieben werden. Auch sollte der Publisher eine Abmahngebühr in Höhe von 2000 Euro zahlen.

Take-Two willigte allerdings erwartungsgemäß nicht ein und verwies auf die englischen Wurzeln des Begriffs. Das sah nun auch das Münchner Landgericht so und entschied zu Gunsten des Herstellers. Die Gefahr einer Verwechslung bestehe nicht.
Autor: Julian Dasgupta
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Kommentare

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  • Wenn das durchgegangen wäre, hätte sich Nintendo wohl auf eine Klagewelle aus Italien gefasst machen können. "Ich will nicht, dass man mich damit verbindet Schildkröten auf den Kopf zu springen und Pilze zu essen"
  • Das setzt der Lächerlichkeit von Herrn Herbig die Krone auf. Als würden die schlechten Filme nciht schon reichen. Alleine für so einen billigen Versuch 2000? zu ergattern würd ich dem ne Strafe wegen Betrugsversuchs anhängen :/ Da könnte ja jeder kommen.
  • wer darf die verhandlung bezahlen?!