von Marcel Kleffmann,

Nintendo - Anti-Piraterie-Urteil: Deutsches Oberlandesgericht stellt fest, dass die technologischen Maßnahmen zum Kopierschutz dem deutschen Recht entsprechen; die Umgehung dieser Maßnahmen ist gesetzwidrig

Nintendo (Unternehmen) von Nintendo
Nintendo (Unternehmen) von Nintendo - Bildquelle: Nintendo
In einem mehrjährigen Prozess um den Schutz geistigen Eigentums hat Nintendo am 22. September 2016 in letzter Instanz Recht bekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Grundsatzurteil festgestellt: Die technologischen Maßnahmen zum Kopierschutz, die Nintendo für seine Konsolen und Spiele getroffen hat, entsprechen deutschem Recht. Vorrichtungen, die der Umgehung dieser Maßnahmen dienen (wie Slot-1- oder R4-Karten), sind dagegen gesetzwidrig, da sie das Recht auf geistiges Eigentum verletzen. Folglich sind auch Vertrieb und Verkauf solcher Vorrichtungen strafbar. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagten schadensersatzpflichtig gegenüber Nintendo sind.

Dr. Bernd Fakesch, General Manager von Nintendo Deutschland, sagt: "Die Münchner Richter haben ein starkes Signal im Kampf gegen Produktpiraterie gesetzt. Ihre Entscheidung schützt die Inhaber der Urheberrechte, deren Partner und alle, die mit der Entwicklung interaktiver Spiele für Nintendo-Konsolen zu tun haben." Nintendo will weiter konsequent gegen die Anbieter solcher Vorrichtungen vorgehen. "Auf diese Weise schützt Nintendo seine echten Fans, denn letztlich wollen wir nicht, dass sie zum Kauf und zum Gebrauch von Vorrichtungen verführt werden, die ihr Spielerlebnis beeinträchtigen können", führt Dr. Fakesch fort.

Hintergründe:
  • Nintendo klagte gegen die SR-Tronic GmbH und deren Geschäftsführer, unter anderem wegen des Verstoßes gegen § 95a, Absatz 3, Nummer 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
  • SR-Tronic, bot Slot-1-Adapterkarten an, die dazu dienten, die technischen Schutzmaßnahmen von Nintendo-Konsolen zu umgehen und Raubkopien auf ihnen abzuspielen.
  • Das OLG München stützt sich in seinem Urteil vom 22.09.2016 (Aktenzeichen 6 U 5037/09) auf mehrere höchstrichterliche Entscheidungen: Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatten festgestellt, dass technische Maßnahmen zum Kopierschutz bei Videospielen ebenfalls durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind. Beide haben Kriterien dafür aufgestellt, ab wann solche Maßnahmen als verhältnismäßig und damit als gesetzeskonform gelten.
  • In seinem Grundsatzurteil wandte das OLG München diese Kriterien erstmals an. Es stellte fest, dass die Sicherungsmaßnahmen von Nintendo, die auf dem Format seiner Spielmodule sowie auf Schutzmechanismen in der Spielesoftware beruhen, angemessen und damit vom deutschen Urheberrecht geschützt sind.
  • Vorrichtungen wie Slot-1- oder R4-Karten, die diesen Schutz umgehen, verstoßen damit gegen das Recht auf geistiges Eigentum. Folglich sind auch der Verkauf und der Vertrieb solcher Vorrichtungen strafbar.
  • Das Gericht stellt zudem die persönliche Schadensersatzpflicht der Geschäftsführer von SR Tronic fest.
  • Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
  • Der Spruch des OLG reiht sich in eine ganze Serie gleichlautender Entscheidungen ein, die Nintendo vor den Gerichten anderer europäischer Länder erstritten hat.
Quelle: Nintendo

Kommentare

johndoe529336 schrieb am
Sir Richfield hat geschrieben:
ISuckUSuckMore hat geschrieben:Finde nichts verwerfliches dran, für Zeug zu bezahlen. Habe in meinem Leben nur 1x eine Chipstüte von einem Händler geschenkt bekommen, und?
Das einzige, was ich verwerflich finde, ist die Behauptung, man täte das, um das Spielerlebnis der Kunden zu verbessern.
Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Und schon gar nicht auf technischer Ebene.
Eher im Gegenteil, da solche Speicherkarten enorm die Convenience erhöhen können.
Ja - oder bricken!!
Naja, die Begründung für den juristischen Schritt ist mir Schnuppe. Nach der Wii U braucht Nintendo vor allem eines nicht: schlechte PR! Da sehe ich doch getrost über die 0815 "Wir machen das dem Kunden zuliebe" hinweg
Sir Richfield schrieb am
leifman hat geschrieben:
Sir Richfield hat geschrieben:Das einzige, was ich verwerflich finde, ist die Behauptung, man täte das, um das Spielerlebnis der Kunden zu verbessern.
beeinträchtigen ungleich verbessern. ;)
Du meinst "nicht beeinträchtigen" ungleich "verbessern"? :)
danke15jahre4p schrieb am
Sir Richfield hat geschrieben:Das einzige, was ich verwerflich finde, ist die Behauptung, man täte das, um das Spielerlebnis der Kunden zu verbessern.
beeinträchtigen ungleich verbessern. ;)
aber ja, nintendo tritt mir auch viel zu oft bemutternd vor, aber nicht wie eine der coolen mütter, sondern eher die art mutter von der man irgendwann einfach nur noch weg will.
greetingz
Sir Richfield schrieb am
ISuckUSuckMore hat geschrieben:Finde nichts verwerfliches dran, für Zeug zu bezahlen. Habe in meinem Leben nur 1x eine Chipstüte von einem Händler geschenkt bekommen, und?
Niemand findet etwas verwerflich daran, für Zeug zu bezahlen.
Niemand findet es verwerflich, dass Nintendo versucht, den Vertrieb von unlizensierten Speicherkarten zu unterbinden.
Auch Kajetan nicht. Er findet es sinnfrei, aber nicht verwerflich.
Das einzige, was ich verwerflich finde, ist die Behauptung, man täte das, um das Spielerlebnis der Kunden zu verbessern.
Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Und schon gar nicht auf technischer Ebene.
Eher im Gegenteil, da solche Speicherkarten enorm die Convenience erhöhen können.
Da versucht jemand, nicht als böse, böse, dauerklagende Firma gesehen zu werden.
Was in diesem Zusammenhang total unnötig ist, weil jeder Verständnis dafür hat, dass Nintendo ihre Spiele VERKAUFEN will. Zumal hier ja nicht jedes Kiddie belangt wird, das halt aus $Gründen ein Spiel runtergeladen hat, sondern das Problem halbwegs an der Wurzel angegangen werden will. (Im Gegensatz zu der Anti-YouTuber-Holzhammer Methode, die Kajetan erwähnt".)
In diesem Kontext ist auch dein Rechtfertigungsversuch vollkommen sinnfrei, weil niemand an deiner moralischen Integrität gezweifelt hat.
Niemand wirft dir vor, Verständnis für Nintendo zu haben, weil der Kern meines ersten Posts war, dass "wir" bereits Verständnis für diese Klagen haben und man uns das nicht erst mit einer dreisten Lüge schmackhaft machen muss.
TL;DR: "Wir tun das doch nur für euch!!!" ist eine Lüge und unnötig, weil "Wir machen das für uns" gesellschaftlich bereits akzeptiert und verstanden wird.
johndoe529336 schrieb am
Sir Richfield hat geschrieben:Hast du den Beitrag und unsere Posts gelesen?
Es ging um Speichermedien, die auf einem DS nichtlizensierte Kopien abspielen können.
Und in den Posts hier geht's alleine um den unnötigen Bullshitsatz, weil so ziemlich jeder Verständnis dafür hat, dass Nintendo keine Lust auf Speichermedien hat, die unlizensierte Kopien abspielen können...
Verstehe ich nicht. Dein Post habe ich mehrfach gelesen btw.
Finde nichts verwerfliches dran, für Zeug zu bezahlen. Habe in meinem Leben nur 1x eine Chipstüte von einem Händler geschenkt bekommen, und?
schrieb am