Wie ich schon vor ner Weile dazu schrieb: Auch das ist relativ klar geregelt. Es gibt bereits jede Menge Prozesse dazu in Deutschland und mit großer Sicherheit auch in den USA. Hier ist diesem Fall ist Neuware genau das, was der Typ beschrieben und angeboten hat. Eine verschweißte, ungeöffnete Spieleverpackung, wie man sie auch im Laden im Regal finden kann. Neuware.shuffleharddietrying hat geschrieben: ?08.09.2018 18:40 Letztenendes geht es mehr um den Begriff "Neuware" und was man darunter anbieten darf.
Und selbst wenn er gelogen hat und die Verpackung zwar weiter eingeschweisst ist, aber einen Sommer lang in der Heckauslage des Autos lag und die Verpackung verblichen ist und die Folie Blasen geworfen hat und der Datenträger innen drin verbogen ist ... ist das immer noch nichts, was Bethesda angeht. Das ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer.
Nochmals: Es gibt keine Klage. Es gibt nur ein lächerliches, substanzloses Schreiben einer Kanzlei, die im Auftrag von Bethesda handelt. Mehr ist da nicht passiert und mehr wird hier wahrscheinlich auch nicht passieren. Weil jeder Richter mit Hinweis auf die First-Sale-Doctrin die Klage abweisen würde. Nur der Käufer hat hier das Recht sich über einen eventuelle Falschauszeichnung zu beschweren, nicht Bethesda. Bethesda ist aussen vor. Ist hier irrelevant. Hat nur eine Rechtsabteilung, wo man für theoretische Sandkastenspiele und bedrohlich klingende, aber substanzlose Schreiben Geld bekommt, weil der Vorstand von Zenimax offenbar nicht ganz dicht ist.Klagen kann man vieles und hin und wieder geht es auch durch in den USA.