Special: Indizierungs-Special (Sonstiges)

von Jörg Luibl



Sonstiges
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Spielinfo
Wer indiziert ein Spiel?

Hier ist der Staat aufgrund seiner "Fürsorgepflicht" zuständig. Eine Behörde des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entscheidet über die Indizierung: Die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" - allen Spielern als BPjS bekannt. Dahinter verbirgt sich eine Gruppe hauptberuflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter, die sich möglichst aus allen Gesellschaftsschichten rekrutieren sollten: Kunst, Literatur, Schulen, Verleger, Kirchen etc. Jeden Monat trifft sich ein Gremium, das über die "Jugendgefährdung" diverser Medien entscheidet, damit entsprechende CDs, Zeitschriften, Comics, Bücher oder Computer- und Videospiele nicht in Kinderhände geraten. Ganz wichtig ist: Die BPjS darf nur (!) auf Antrag tätig werden! Stellt z.B. niemand einen schriftlichen Antrag zur Indizierung von CounterStrike, kann das Spiel auch nicht auf dem Index landen.

Und was macht die USK?

Die USK wurde erst 1994 als freiwillige Selbstkontrolle von der Unterhaltungsindustrie ins Leben gerufen, um alle in den Handel kommenden Medien-Produkte schon im Vorfeld auf ihre Jugendtauglichkeit und mögliche Straftatbestände hin zu untersuchen. Alle Mitglieder des VUD haben sich verpflichtet, Spiele vor Release hier prüfen zu lassen. Dabei gelten im Grunde die Prinzipien der BPjS. Im Gegensatz zur gesetzlichen Prüfstelle versieht diese freiwillige Organisation Spiele allerdings mit Altersempfehlungen (uneingeschränkt, ab 6, ab 12, ab 16, ab 18) und verweigert nur in sehr seltenen Fällen die bekannte Prüfplakette: Nur 17 von über 3000 Titeln wurde die Kennzeichnung bisher verweigert - darunter extrem Gewalt verherrlichende Spiele wie Blood oder Postal aus dem Jahr 1997. Severance Blade of Darkness wurde hingegen von der USK mit der Empfehlung "ab 18" eingestuft und von der BPjS später indiziert. Nur etwa 4% aller PC- und Konsolenspiele wurden bisher lediglich Erwachsenen empfohlen.

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