Das finde ich überaus interessant, danke shakeyourbunny! Ich werde da bei Zeiten auf jeden Fall mal einen Anwalt als Leserbrief anfragen warum das so ist. Wahrscheinlich darf man ein Backup oder dergleichen Vorhalten.
Aber Gedanklich kannst du doch meinen Punkt schon nachvollziehen das man nichts Verkaufen dürfte was einem nicht gehört, oder woran man keine Gültigen rechte besitzt. Z.B. FritzPC mit diesen Windows-(Volumen?)-Versionen. Hmm wobei der Verkauf hat ja zu einem anderen Zeitpunkt stattgefunden....
Aber Gedanklich kannst du doch meinen Punkt schon nachvollziehen das man nichts Verkaufen dürfte was einem nicht gehört, oder woran man keine Gültigen rechte besitzt. Z.B. FritzPC mit diesen Windows-(Volumen?)-Versionen. Hmm wobei der Verkauf hat ja zu einem anderen Zeitpunkt stattgefunden....