Kajetan hat geschrieben:Jim Panse hat geschrieben:
Achtung, Falle! Das gilt nicht für Titel aus Liste B. Da sind so Sachen mit verfassungsfeindlichen Symbolen drin. Die sind durchaus schon illegal zu importieren.
Röschtög.
Nur wenn du planst den Titel oder dessen Inhalt zu verkaufen, auszustellen oder andersweitig Dritten zugänglich zu machen.
Als Privatperson, die nur die eigene Nutzung im Sinn hat, hast du nichts zu befürchten.
Außerdem hat Liste B für Privatpersonen eh keine wirkliche Relevanz. Ein Eintrag auf der Liste besagt erstmal nur, dass die BPjM einen Verstoß gegen das StGB vermutet. Ob dem tatsächlich so ist, entscheidet dann später ein Gericht.
Für Händler bzw. Publisher ist es tatsächlich ein Problem, da sie solange keine Rechtssicherheit haben.
Aber als Privatperson darfst du dir beschlagnahmte Medien importieren wie du lustig bist und musst höchstens mal beim Zoll antanzen um zu erklären, dass du die Ware nur für dich selbst nutzen willst.
Eine Ausnahme bilden Dinge die aufgrund von Paragraph 184b (KiPo) beschlagnahmt wurden, deren Besitz allein schon strafbar ist.