von Marcel Kleffmann,

Duke Nukem 3D ist nicht länger indiziert

Duke Nukem 3D (Shooter) von Microsoft / Eidos / Gearbox
Duke Nukem 3D (Shooter) von Microsoft / Eidos / Gearbox - Bildquelle: Microsoft / Eidos / Gearbox
Duke Nukem 3D befindet sich nicht mehr auf der Liste der jugendgefährdenden Medien, dies berichtet Schnittberichte.com auf Basis der jüngsten Ausgabe des Bundesanzeigers der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Sowohl die Shareware-Version als auch die Vollversion sowie das Plutonium Pak (Zusatzepisode) wurden vorzeitig von der Liste gestrichen (gemäß §18 Abs. 7 Satz 1 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG).

  • Duke Nukem 3D
    Shareware-Version
    3D Realms Entertainment
  • Duke Nukem 3D
    PC CD-ROM, Vollversion
    3D Realms, Vertrieb: CDV Software GmbH
  • Duke Nukem 3D: Plutonium Pak
    CD-ROM
    3D Realms, GT Interactive Software

Letztes aktuelles Video: 20th Anniversary World Tour Launch Trailer

Quelle: Schnittberichte

Kommentare

Jim Panse schrieb am
Tatsache... Es geht tatsächlich in jedem Paragraphen darum, ob man sie öffentlich / Minderjährigen zugänglich macht. Selbst wenns um verfassungsfeindliche Symbole geht: https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Wieder was gelernt.
5Finger schrieb am
Kajetan hat geschrieben:
Jim Panse hat geschrieben: Achtung, Falle! Das gilt nicht für Titel aus Liste B. Da sind so Sachen mit verfassungsfeindlichen Symbolen drin. Die sind durchaus schon illegal zu importieren.
Röschtög.
Nur wenn du planst den Titel oder dessen Inhalt zu verkaufen, auszustellen oder andersweitig Dritten zugänglich zu machen.
Als Privatperson, die nur die eigene Nutzung im Sinn hat, hast du nichts zu befürchten.
Außerdem hat Liste B für Privatpersonen eh keine wirkliche Relevanz. Ein Eintrag auf der Liste besagt erstmal nur, dass die BPjM einen Verstoß gegen das StGB vermutet. Ob dem tatsächlich so ist, entscheidet dann später ein Gericht.
Für Händler bzw. Publisher ist es tatsächlich ein Problem, da sie solange keine Rechtssicherheit haben.
Aber als Privatperson darfst du dir beschlagnahmte Medien importieren wie du lustig bist und musst höchstens mal beim Zoll antanzen um zu erklären, dass du die Ware nur für dich selbst nutzen willst.
Eine Ausnahme bilden Dinge die aufgrund von Paragraph 184b (KiPo) beschlagnahmt wurden, deren Besitz allein schon strafbar ist.
GamepadPro schrieb am
muecke-the-lietz hat geschrieben:
padi3 hat geschrieben:"Aktualisierung vom 12. Oktober 2016, 11:30 Uhr:
Mittlerweile wurde Duke Nukem 3D: 20th Anniversary Edition World Tour in digitaler Form veröffentlicht, aber die Konsolen-Umsetzungen (PS4 und Xbox One) stehen in Deutschland nicht zur Verfügung. Bei Steam wird die PC-Version hingegen angeboten (keine Regionalsperre). Da die überarbeitete Neuauflage des Shooters in Österreich für PS4 und Xbox One aber erhältlich ist, bleibt der deutsche Markt wohl aufgrund der Vorgeschichte des indizierten Grundspiels - und von Beschränkungen bei den digitalen Vertriebsplattformen von Microsoft und Sony - außen vor."
http://www.4players.de/4players.php/spi ... em_3D.html
also gibt es das spiel auch bald im deutschen PS4-Store?
Das ist in der Tat eine sehr gute Frage
warum kommt das spiel nun nicht in den Store? das ist doch keine große Sache und hätte längst passiert sein müssen. wo kann man sich da informieren?
WH173W0LF schrieb am
Todesglubsch hat geschrieben:Ich will nicht sagen, dass Duke einem Kind schadet, aber ganz ehrlich: Ich hätte meine Kleinen damals nicht davorgehockt.
Das ist das einzig richtige: Sich darum kümmern was die eigenen Kinder konsumieren. Sich Gedanken machen, das Konsumgut anschauen und dann selbstständig entscheiden, ob etwas ungeeignet ist oder nicht. SO funktioniert Erziehung. Millionenfach sinniger als irgendwelche externen damit zu beauftragen sich anhand einer "Checkliste" ein Bild über ein individuelles virtuelles Konsumgut zu machen. So erzeugt man mündige Bürger. Bitte mehr davon.
schrieb am