von Michael Krosta,

Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Nintendo (Unternehmen) von Nintendo
Nintendo (Unternehmen) von Nintendo - Bildquelle: Nintendo
Ein deutsches Gericht in Frankfurt hat in seinem Urteil verkündet, dass Nintendo Käufe und Vorbestellungen im digitalen Store eShop nicht zurücknehmen bzw. eine mögliche Stornierung gestatten muss. Geklagt hatten die deutsche Verbraucherschutzzentrale (VZKB) und norwegische Verbraucherschützer. Da sich das Hauptquartier von Nintendo Europa in Deutschland befindet, wurde der Fall zwischen den Konfliktparteien hierzulande behandelt.

Nach zwei Jahren hat das Gericht die Klage jetzt abgewiesen mit der Begründung, dass Nintendo gegen kein geltendes EU-Recht verstoße, da mit dem Kauf und dem Vorausladen de facto ein Kaufvertrag erfüllt werde. Das sehen die Verbraucherschützer weiterhin anders und haben umgehend Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Sie führen weiterhin die EU-Verbraucherrichtlinie an, die seit 2014 regelt, dass Kunden bei Käufen im Internet ein 14-tägiges Rückgaberecht von den Händlern eingeräumt werden muss. Allerdings gibt es ein Schlupfloch innerhalb des Gesetzes, das Nintendo nach Angaben von Gamesmarkt.biz nutzt, indem es folgenden Satz in seinen AGBs verankert hat: "Wir können keinen Umtausch oder Austausch für Käufe anbieten, die Sie versehentlich gekauft oder die Ihnen nicht zugesagt haben."

Ein neues Verfahren wird sich allerdings mindestens über weitere eineinhalb Jahre hinziehen. Zumindest bis dahin wird Nintendo im eShop weiter so verfahren wie bisher, während Plattformen wie Steam seinen Nutzern bei digitalen Käufen bereits ein Rückgaberecht gewährt.
Quelle: Gamesmarkt.biz

Kommentare

johndoe878528 schrieb am
Kibato hat geschrieben: ?28.01.2020 09:42 Warum auch etwas tun, dass sich direkt auf den Gewinn auswirkt? Aber Hauptsache einen absolut schlecht optimierten von Hobby-GUI Designern entworfenen eShop mit völlig überteuerten Preisen betreiben.
Genau das!
Kibato schrieb am
Warum auch etwas tun, dass sich direkt auf den Gewinn auswirkt? Aber Hauptsache einen absolut schlecht optimierten von Hobby-GUI Designern entworfenen eShop mit völlig überteuerten Preisen betreiben.
Wieso wird eigentlich diese ach so tolle Streaming Technologie wie bei PSNow etc. nicht mal für was sinnvolles, wie z.B. einer sofort startenden Demo eingesetzt? Nope, stattdessen entweder gar keine Medien anbieten oder Screenshots die nicht laden. Schon ein ziemliches Armutszeugnis.
AyCaramba123 schrieb am
Verstehe auch nicht warum man kein Umtauschrecht hat. Gerade bei E-Shop Vorbestellungen macht es einfach Sinn. Ich meine das sind die Kunden die der Marke und dem Spiel blind vertrauen und genau die bestraft man für eine Vorbestellung. Ich selbst habe insgesamt 3 Spiele vorbestellt und 2x wurde ich enttäuscht vom Spiel. Seitdem kaufe ich Spiele erst nach einem Test oder je nach Marke ein paar Monate später, wenn die "Beta-Phase" abgeschlossen ist. Als Bonus gibt es das Spiel dann sogar häufig schon günstiger.
Auf der anderen Seite kann ich aber auch die Leute nicht verstehen. Wenn es kein Umtauschrecht gibt und ich mich für ein Spiel entscheide, dann habe ich mich eben entschieden. Letztendlich kann der Kunde bestimmen zu welchen Bedingungen er kaufen möchte. Aber wenn es dann für die Vorbestellung ein "exklusives" Zelda-Outfit oder eine andere Wagenfarbe in MarioKart gibt, klicken sie wie wild auf kaufen...
-> Bei Nintendo wird nicht vorbestellt! Würden das alle machen, gäbe es diese Praxis auch nicht mehr.
Chibiterasu schrieb am
Finde ich auch nicht okay.
Umtausch nach bereits gespielten Stunden ist nochmal eine Sache, aber davor sollte man das jederzeit stornieren können.
Wenn man 48 Stunden vor dem Release den Preload starten kann und dann nochmal bestätigt, dass man auf sein Umtauschrecht verzichtet wäre das auch immer noch besser. Aber so...gar keine Möglichkeit das zurückzuziehen...?
Schon seltsam und uncool.
mindfaQ schrieb am
Weil Nintendo einfach schei*e ist :).
schrieb am